Befreiung Frist versäumt München

abc @, Montag, 06.02.2012 (vor 4708 Tagen)

Hallo!
Hat jemand Erfahrung, was passiert, wenn man die Frist (in München 31.1.) zum Stellen des Befreiungsantrages um ein paar Tage versäumt hat> Sind die da strikt oder zeigen sie da Kulanz> Danke!

Befreiung Frist versäumt München

oschwamb @, Montag, 06.02.2012 (vor 4708 Tagen) @ abc

» Hallo!
die sind da strikt.
Es sei denn, es wurde nicht schuldhaft versäumt.
Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Hermes aus München, der ist absoluter Spezialist in Sachen Zweitwohnungssteuer und kann Dir sicherlich helfen.

Honorar musst Du abklären.:-P

Befreiung Frist versäumt München

Alfred @, Montag, 06.02.2012 (vor 4707 Tagen) @ oschwamb

» Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Hermes aus München, der ist absoluter Spezialist in Sachen Zweitwohnungssteuer ...
Ich hoffe mal, dass die Beiträge die ich von dem "absoluten Spezialisten in Sachen Zweitwohnungsteuer" im Netz gefunden habe, veraltet sind und nicht mehr dem Stand seines Wissens entsprechen. Diese Beiträge zeigen allerdings bereits blinde Flecken auf.

Befreiung Frist versäumt München

Rebell @, Dienstag, 07.02.2012 (vor 4707 Tagen) @ oschwamb

» » Hallo!
» die sind da strikt.

Die Kosten für den Rechtsanwalt kannst wohl sparen, denn die Fristen wurden bei den Beratungen und bei Beschlüssen zu KAGO so festgezurrt mit einer "üblen" Mehrheit der Bayerischen Abgeordneten im Landtag. Egal welche Partei diese angehörten, denn eine persönliche Erkenntnis musste dem Fraktionszwang geopfert werden, so die Aussage einiger CSU- Abgeordneten.
Die Abgeordnete von den Grünen Frau Kamm hat wirklich sachliche Einwände vorgetragen mit folgendem: Weshalb eigentlich im Eiltempo die Änderung durchpeitschen und im gleichen Atemzug innerhalb von 2 Jahren eine Evaluierung vorsehen> dies auch noch beschließen >
Es war damals der CSU wichtig noch vor der bevorstehenden Landtagswahl ein Geschenk für Studenten zum Stimmenfang durchzuboxen. Trotzdem ging alles in die Hose, die CSU bracuhte einen Koalitionspartner, dem hat man nicht die im Wahlprogramm vorgesehene Abschaffung im Koalitionsvertrag zugelassen - lediglich die bereits 3 Monate vorher beschlossen Evaluierung blieb übrig. Auch diese wurde inzwischen mit allen MItteln und z.T. unwahren arglistigen Vorwänden verzögert:
Die hinterlistige Antrags-Fristsetzung stammt wohl von den Kommunalvertretern um eine Möglichkeit bei Fristversäumung einzuräumen und eine Ablehnung gesetzlich zu begründen können.
Bitte ausführlich mal ein Protest-Mail an das Innenministerium georg.grosse-verspohl@stmi.bayern.de, dort werden zur Zeit Die Argumente zur Evaluierung zusammengetragen um im Mai einen Parlamentsbeschluss zu diesem Thema auf den Weg zu bringen, und zwar mit 2 jähriger Verzögerung durch MVV

Befreiung Frist versäumt München

Alfred @, Dienstag, 07.02.2012 (vor 4707 Tagen) @ Rebell

» Die Abgeordnete von den Grünen Frau Kamm hat wirklich sachliche Einwände vorgetragen
Frau Klamm, ist das die Abgeordnete, die als entschiedene Verfechterin der Subsidiarität zur Stärkung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts wohl demnächst die Aufhebung des Verbots der Vergnügung-, Getränke- und Jagdsteuer fordern wird> Missstände sind ja nicht zu befürchten. In ihren Augen scheint es auch unverschämt zu sein, Entscheidungen, die von den Kommunen vor Ort getroffen werden auf die Landes-, Bundes- oder gleich die Europäische Ebene zu heben.

Befreiung Frist versäumt München

Himbim13 @, Mittwoch, 08.02.2012 (vor 4706 Tagen) @ Alfred

» In ihren » Augen scheint es auch unverschämt zu sein, Entscheidungen, die von den » Kommunen vor Ort getroffen werden auf die Landes-, Bundes- oder gleich die
» Europäische Ebene zu heben
.

In rechtlicher Betrachtung ist Fakt!
1.Für die Kommunale Abgabenordnung (KAO) ist alleine
die Legislative der Länder verantwortlich.
2.In dieser von den Landesparlamenten verabschiedeten KAO
ist zunächst das Recht der kommunalen
Selbstverantwortung zu berücksichtigen. Dieses kann
jedoch durch die KAO auch eingeschränkt werden (s. früher
in Bayern).
3.Diese Rechtssituation ist durch Art.105 Abs.2a GG
abgesichert (siehe Jaras / Pieroth GG 6.Aufl. Art. 105
Literatur.)
4.D.h.: Alleine die Parteien, deren Abgeordnete und die
teils in den kommunalen Verbänden (Gemeinde- und
Städtetag) Fungierende, in ihrer Doppelfunktion als
Abgeordnete oder als Funktionäre von
Interessengemeinschaften sind, sind mitbestimmend für die
Fassung der KAO.
5.Der in Punkt 4. genannte Personenkreis ist also alleine
Ansprechpartner in Sachen Gestaltung der KAO. Wann aber
können die, von der 2.WhgSt-Betroffenen, die hierzu
Verantwortlichen mit Ihren Argumenten erreichen>
6.Dieses ist nur vor den Landtagswahlen möglich, denn das
Kommunale Wahlrecht ist auch Ländersache und hier sind
bei Stadt-, Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen die
in Nebenwohnung gemeldeten (Zweitwohnungsinnehabenden)
auch als Parias (s.Duden) gestempelt nicht wahlberechtigt.
7.Wie leicht man Kommunale Länderwahlgesetze jedoch ändern
kann, wenn es darum geht seine Pfründe zu erhalten,
zeigen der Stadtstaat Bremen und der Freistaat Bayern.
8.Ob das Wort „unverschämt“ für eine in einem
freiheitlichen Rechtsstaat bestehende Rechtslage geeignet
oder als ausreichend angesehen werden kann, muss den
geneigten Lesern überlassen bleiben, denn noch kann man
sagen „ die Gedanken sind frei, wer kann Sie erraten!“