bemessungsgrenze
eindeutig ist die aussage, dass man die zweitwohnungssteuer für camper als supereinnahme braucht, ohne eine leistung zu bringen ! zumindest hier im Finanzamt LINDAU .
Weiters sollte die bemessungsgrenze nicht als feste grösse auf jahre hinweg beibehalten werden. oder erhofft man, dass auch die weniger betuchten camper irgendwann mal über die bemessungsgrenze rutschen.
wahrscheinlich denkt man in LINDAU ,wer schon ungefähr 1500 euro ,mit kurbeitrag, für einen platz zahlen kann, dem kommt es sicher nicht mehr auf knapp 100 euro zweitwohnungsteuer an. wer sich das nicht mehr leisten kann, soll wegbleiben!!!