Ummelden, aber wie?

mkk90 @, Dienstag, 14.02.2012 (vor 4714 Tagen)

Hallo,

ich habe folgendes Problem: ich wohne seit 2003 in Halle (ich bin Student) und bin mit Nebenwohnsitz hier gemeldet. Ich habe bisher keinen Steuerbescheid bekommen. vor 13 Monaten bin ich innerhalb von Halle umgezogen, habe jedoch eine Ummeldung versäumt. Ich weiß, dass dies eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Da ich mein Studium demnächst beende möchte ich kurzfristig Wohngeld bei der Stadt beantragen.
Meine Frage: kann ich mich meine derzeitige Wohnung rückwirkend für 13 Monate als Hauptwohnsitz angeben> Habe ich mit einer Steuernachzahlung für 2004-2010 zu rechnen. Wenn ja, wie sollte ich am besten vorgehen (um eine Steuernachzahlung zu vermeiden)> Defacto ist Halle schon seit 2003 mein Hauptwohnsitz. Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Vielen Dank.

Ummelden, aber wie?

Alfred @, Mittwoch, 15.02.2012 (vor 4713 Tagen) @ mkk90

Melde den Umzug innerhalb Halles und lasse die Wohnung gleich als Hauptwohnung registrieren. Wie die Stadt ihr Melderegister berichtigt, insbesondere ob rückwirkend, kann ich nicht vorhersagen. Für die Ordnungswidrigkeit kann es ein Bußgeld, geben
Wenn Du nachweisen kannst, dass Du Dich faktisch überwiegend in Halle aufgehalten hast, kannst Du Dich mit guten Aussichten auf Erfolg gegen einen Steuerbescheid wehren. Wenn nicht, kannst Du nur grundsätzlich gegen die Rechtmäßigkeit der Satzung klagen. Die Steuer wird unter Umständen nur für den Zeitraum 2008 bis 2011 erhoben werden.

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mkk90 @, Montag, 19.03.2012 (vor 4681 Tagen) @ Alfred
bearbeitet von mkk90, Montag, 19.03.2012

Hallo Alfred, vielen, vielen Dank für die Hilfe.

Ich habe mittlerweile meine derzeitige Wohnung als Hauptwohnung gemeldet. Für die verspätete Ummeldung werde ich wohl ein Bußgeld zahlen müssen. Einen entsprechenden Bescheid habe ich noch nicht bekommen, wohl aber eine Erklärung zur ZWSt.

Ich würde nun folgendermaßen vorgehen:
In einem Anschreiben würde ich erklären, dass ich mich im fraglichen Zeitraum vorwiegend in Halle aufgehalten habe, meine Wohnung jedoch fälschlich als Nebenwohnung angegeben habe. Dies kann ich der Behörde bei Bedarf durch Studienbescheinigungen, Nebenkostenabrechnungen und eine Erklärung meiner Eltern nachweisen.
Da in der beigefügte ZWSt-Erklärung durchweg von Zweitwohnung die Rede ist, würde ich diese unausgefüllt, aber fristgerecht und mit obigen Anschreiben, zurücksenden.
Eine Kopie der Mietverträge wird in der ZWSt-Erklärung zwingend gefordert - sollte ich diese beilegen> Es gibt ja eigentlich nichts zu berechnen.
Ist das Vorgehen soweit korrekt und sollte ich sonst noch etwas beachten>
Könnte der Grund für das bisherige Ausbleiben des Bußgeldbescheids sein, dass das Bußgeld nach obiger Vorgehensweise deutlich höher ausfällt>

Vielen Dank.

Grüße

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Alfred @, Montag, 19.03.2012 (vor 4681 Tagen) @ mkk90

Grundsätzlich sind Deine Überlegungen richtig. Rein formal solltest Du aber schreiben, dass Du 2003 auf Grund Deiner falschen Prognose mit Nebenwohnung registriert wurdest und es übersehen hast, diese Registrierung berichtigen zu lassen, denn tatsächlich hast Du Dich vorwiegend in Hilfe aufgehalten. Ändert am Sachverhalt nicht viel, aber vorsätzlich falsche Angaben kann Dir so keiner unterstellen.
Was den Mietvertrag angeht:
Die Forderung der Stadt hat nur den Zweck, die Steuerfestsetzung auch gegen eine anderslautende Erklärung des Bürgers vornehmen zu können. Hinsichtlich der Dauer des Aufenthaltsort oder gar der zeitlichen Nutzung der Wohnung lässt sich aus dem Mietvertrag nichts entnehmen. Was passieren kann: Die Stadt nimmt willkürlich eine Schätzung vor und u.U. können die Gerichtsgebühren dadurch steigen (relativ geringer Betrag).
Was das Bußgeld für Melderechtsverstoß angeht:
Das legt das Einwohnermeldeamt und nicht das Kassen-und Steueramt fest. Ob und wie in Halle die Zusammenarbeit dieser beiden Ämter funktioniert, weiß ich nicht. Da liegen mir keine Erfahrungswerte vor.
Ansonsten: Wenn die Stadt die Registrierung rückwirkend berichtigt hat, sind Deine melderechtlichen Verhältnisse seit Anfang 2011 in Ordnung und die Ordnungswidrigkeit bzgl. der Nebenwohnung liegt mindestens über ein Jahr zurück (Verjährungsfrist = 1 Jahr). Was allenfalls bliebe, ist die verspätete Ummeldung.

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mkk90 @, Montag, 19.03.2012 (vor 4680 Tagen) @ Alfred

Ich habe das entsprechend geändert (es war ja tatsächlich kein Vorsatz). Ich werde mal posten, wie es ausgegangen ist, oder falls neue Probleme auftauchen.

Jedenfalls danke, dass es dieses Forum gibt und danke an so engagierte Mitglieder wie Alfred.

MfG

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mkk90 @, Dienstag, 03.04.2012 (vor 4666 Tagen) @ mkk90

Hallo,

auf meinen Brief antwortete die Steuerabteilung, dass eine nachtträgliche Ummeldung natürlich nur im Einwohnermeldeamt möglich sei.
Ich war nun im Bürgerbüro und wollte mich rückwirkend Ummelden.Dort hat man mir mitgeteilt, dass eine nachträgliche Ummeldung nicht möglich sei. Zum Einen habe ich mich schon einmal rückwirkend (für derzeitige Wohnung) umgemeldet und bin somit wohl zum Wiederholungstäter abgestempelt. Zum Anderen habe ich in der betreffenden Zeit einen Pass in der Stadt mit damaliger "Hauptwohnung" beantragt, was wohl als Bestätigung meiner Wohnsituation gewertet wurde. Man sei mir mit der bereits vorgenommenen Korrektur des Melderegisters schon sehr entgegengekommen - was ja auch stimmt...
Wie sollte ich nun am besten vorgehen> War es vielleicht ein Fehler persönlich im Bürgerbüro vorstellig zu werden> Unterlagen (Erklärungen, Nebenkostenabrechnungen, etc.) liegen dem Einwohnermeldeamt nicht vor. Sollte ich noch einen Schriftlichen Versuch starten>
Habe gerade ein bisschen Angst, was nun auf mich zukommt :/

Danke!
Grüße

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Alfred @, Dienstag, 03.04.2012 (vor 4666 Tagen) @ mkk90

Das rückwirkende Ummelden halte ich persönlich für eine Seuche, es wäre ein Eingriff in eine abgeschlossene Vergangenheit. Das hat aber nichts mit der zweitwohnungsteuerrechtlichen Situation zu tun. Eine als Nebenwohnung registrierte Wohnung kann durchaus eine „Erstwohnung“ sein, wenn es sich um die nachweislich vorwiegend genutzte Wohnung handelt. Nachweislich falsche melderechtliche Verhältnisse dürfen nicht zur Grundlage einer ZWSt-Erhebung gemacht werden. Das ignoriert die Stadtkasse hartnäckig, was unter anderem daran liegen könnte, dass man dort nicht weiß, um was es eigentlich geht.
Halte Dich vom Bürgeramt fern und beschäftige Dich nur mit den Steuereintreibern. Das kann durchaus vors Gericht führen, weil das Ressort Steuern auf der melderechtlichen Registrierung beharren wird. Aber wenn Du Deinen vorwiegenden Aufenthalt nachweisen kannst, hast Du eigentlich nichts zu befürchten.
Teile dem Ressort Steuern mit, dass nach Auskunft des Einwohnermeldeamtes eine rückwirkende Statusänderung aus formalen Gründen nicht möglich sei. Das ändere aber nichts daran, dass es sich bei der Wohnung in Halle um Deine faktisch vorwiegend genutzte Wohnung, mithin Deine Erstwohnung, gehandelt habe. Die Nachweise dafür hast Du ja wohl schon vorgelegt. Wenn die Nachweise in Ordnung sind, kannst Du nur noch (getrost) abwarten.

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mkk90 @, Sonntag, 22.05.2016 (vor 3155 Tagen) @ Alfred

Hallo,

ich hoffe es ist ok diesen alten Thread wiederzubeleben, aber das Thema ZWSt in Halle scheint bei mir noch nicht erledigt zu sein.

Ich habe Mitte 2012 fristgerecht Widerspruch gegen die Steuerbescheide eingelegt. Daraufhin wurde das Verfahren bis zur Entscheidungsfindung ruhend gestellt.

Diesen Monat (Mai 2016!) habe ich ein Schreiben der Stadt Halle erhalten, dass das OVG LSA mit dem Urteil vom 30.Sept.2014 (Az. 4 L 121/13) inzident festgestellt hat, dass die ZWSt-Satzung vom 27.Mär.2009 wirksame Rechtsgrundlage ist.
Weiterhin wurde in diesem Schreiben gefragt, ob ich meinen Widerspruch aufrecht erhalten will. Falls ja, wird durch Widerspruchsbescheid entschieden.

Dem Schreiben lag außerdem ein etwas formloseres Blatt bei(kein Kopf, Seitenzahl, o.Ä.), in welchem ich gebeten werde die ausstehenden Forderungen des ZWSt-Bescheids umgehend zu begleichen. (das Schreiben ist i.A. unterschrieben).

Was muss ich jetzt tun? Ich wohne seit 2012 nicht mehr in Halle. Wie meinen ersten Postings zu entnehmen ist, war ich zwar mit ZW in Halle gemeldet. De facto war Halle jedoch immer mein Lebenmittelpunkt.

Vielen Dank.

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Alfred @, Sonntag, 22.05.2016 (vor 3155 Tagen) @ mkk90

Ja, die Mühlen der Verwaltung ...

Wenn Du in Deinem Widerspruch geschrieben hast, dass Du Dich in der fraglichen Zeit vorwiegend in Halle aufgehalten hast und dies möglichst hieb- und stichfest nachweisen kannst, kann es sich lohnen, den Widerspruch aufrecht zu erhalten und es auf eine Klage ankommen zu lassen.

Wegen der falschen melderechtlichen Registrierung hast Du nichts mehr zu befürchten – eine etwaige Ordnungswidrigkeit wäre verjährt.