bemessungsgrenze

Rebell @, Mittwoch, 15.02.2012 (vor 4713 Tagen) @ Alfred

» Freistaat Bayern empfehlen. Zweitwohnungsinhaber, die in der Gemeinde mit Nebenwohnung registriert sind, sind gesetzlich Gemeindeangehörige.

was nützt diese Bezeichnung > Gemeindeangehörige ohne jegliche Möglichkeit sich an Entscheidungen zu beteiligen >
Bei Bürgerversammlungen keinen Zutritt>
Wenn jemand sich Zutritt erzwingt oder erschleicht ist trotzdem keine Wortmeldung zulässig>
Es ist schon vorgekommen, dass der Bürgermeister solche "Angehörige" aufgefordert hat den Versammlungsraum zu verlassen, bei Weigerung wird die Veranstaltung gar nicht begonnen - entweder verschwinden - Rausschmiss oder >

Der Begriff Angehörige entweder nicht zutreffend oder >>>

Angehörige die unerwünscht sind aber abgemolken werden>

Bei vertraglich festgelegter ausgeschlossener Eigennutzungsmöglikchkeit geduldete ASngehörige >

Oder wie soll man diesen Begriff verstehen >


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion