Zweitwohnsitzsteuer ohne Mietvertrag?

Alfred @, Montag, 20.02.2012 (vor 4694 Tagen) @ Rapunzelchen

Da Du in Rostock keine Zweitwohnung hast, kannst Du die auch nicht an- oder abmelden. Deine Nebenwohnung (gem. Meldegesetz des Landes M.-V.) in Rostock ist nach Deiner Schilderung eine jederzeit widerrufbare Wohngelegenheit und damit nach der etwas kruden Neufassung der Rostocker Satzung keine Zweitwohnung.

Solche Fälle sind in der Rostocker Zweitwohnungsteuererklärung selbstverständlich nicht vorgesehen – vermutlich, weil man dort selbst nicht weiß, was man für Unsinn in die Satzung geschrieben hat. Deswegen verlangt man eine Steuererklärung von Dir, obwohl Du gem. § 3 Abs. 1 ausdrücklich nicht steuerpflichtig bist und nur wegen $7 Abs. 2 eine Steuererklärung abgeben musst.
Die solltest Du trotzdem abgeben, denn die bürokratischen Mühlen mahlen sonst unerbittlich weiter. Das bedeutet:
- Ziffer 1. bis 8. ausfüllen
- Ziffer 13 ankreuzen, weil dies der Wahrheit am nächsten kommt
- Name und Anschrift der Hauptwohnung eintragen
- Datum und Unterschrift

Dazu eine Anlage mit in etwa dem Text:
„Bei meiner Nebenwohnung in Rostock handelt es sich lediglich um eine mir eingeräumte jederzeit widerrufbare Wohngelegenheit und somit – mangels Innehabung – nicht um eine Zweitwohnung gem. § 2 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer in der Hansestadt Rostock.
Ggf. noch erforderlichen Schriftverkehr bitte ich ausschließlich über die Anschrift meiner Hauptwohnung abzuwickeln.
MfG …“

Dann abwarten, was passiert.


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