Zweitwohnsteuer für Bungalow Gemeinde Mansfeld (Sachs-Anh.)

sascha02 @, Montag, 20.02.2012 (vor 4708 Tagen)

Habe jetzt auf Grund der neuen Satzung der Gemeinde Mansfeld (siehe [link=http://www.wittich.de/index.php>id=73&tx_lw_pi2%5Bheftnr%5D=2816&tx_lw_pi2%5Bort%5D=%C3%9Cber%C3%B6rtlich&tx_lw_pi2%5Buid%5D=180030656002]hier[/link])einen Erfassungsbogen für mein Wochenendhaus bekommen. Das Haus kann nur im Sommer genutzt werden, da sämtliche Wasserzuleitungen, auch außerhalb des Grundstückes, im Winter wegen Frostgefahr abgestellt werden müssen. Das Grundstück ist im Winter auch gar nicht erreichbar, da es vom Ort nur über einen 2km langen Feldweg angefahren werden kann und der natürlich im Winter von der Gemeinde nicht beräumt wird. Auch ist der Strom begrenzt auf 2,5kw, so dass weder ein vernünftiger Herd, noch eine Waschmaschine angeschlossen werden können.
Zitat aus §3 der Satzung "(4) Zweitwohnungen sind auch Wohnungen, die auf Erholungsgrundstücken (§ 312 bis § 315 des Zivilgesetzbuches der DDR vom 19.06.1997, in der derzeit gültigen Fassung, errichtet worden sind."

Gab es 1997 noch in Mansfeld die DDR> Es ist kein Druckfehler auf der Website, denn in der mir zugesandten Satzung steht es genauso. Ist es wirklich rechtens für ein Grundstück, dass ich maximal 10-12 Wochenenden im Jahr nutze, solch eine Steuer zu erheben>

Zweitwohnsteuer für Bungalow Gemeinde Mansfeld (Sachs-Anh.)

Alfred @, Montag, 20.02.2012 (vor 4708 Tagen) @ sascha02

» Es ist kein Druckfehler auf der Website, denn in der mir zugesandten Satzung steht es genauso.
Dafür wirst Du Dir nichts kaufen können. Zu offensichtlich. Selbst ein weniger wohlwollendes Gericht wird dies vermutlich als „redaktionelles Versehen“ abtun, das einem kommunalen Gesetzgeber schon mal unterlaufen kann.

Gegen den zu erwartenden Steuerbescheid solltest Du Widerspruch einlegen mit der Begründung, dass die Satzung wegen § 5 verfassungswidrig ist, weil auswärtige Zweitwohnungsinhaber, die aus beruflichen Gründen oder zu Ausbildungszwecken in der Stadt wohnen, nicht zur Steuer herangezogen werden. Das ist seit 1983 eigentlich zweitwohnungsteuerrechtliches Allgemeingut.

» Ist es wirklich rechtens für ein Grundstück, dass ich maximal 10-12 Wochenenden im Jahr nutze, solch eine Steuer zu erheben>
Ich fürchte ja. So wie es manchmal den Anschein hat, würde selbst eine Regentonne der Steuer unterliegen - und das vielleicht sogar mit höchstrichterlicher Billigung.

Wenn die Stadt dann ihre Satzung geändert hat, muss man sehen, welce Fehler dann noch überiggeblieben sind bzw. neu aufgenommen wurden.