ZWS Köln, bei Bekannten EWS bei Eltern

Doemel @, Freitag, 24.02.2012 (vor 4704 Tagen)

Hallo,

ich habe folgende Frage wie es mit der ZWS in Köln aussieht.

Und zwar wohne ich zZ bei meinen Eltern am Niederrhein in NRW und könnte evtl einen Job in Köln "annehmen", aber das machen die nur, wenn ich in Köln gemeldet bin.

Da ich Bekannte in Köln habe, könnte ich Übergangsweise dort unterkommen. Wie sieht es da mit der ZWS aus> Diese wird ja eigentlich durch die Kaltiete berechnet>

Vlt. weiß da ja jemand genaueres und kann mir weiterhelfen.

Gruß

ZWS Köln, bei Bekannten EWS bei Eltern

Alfred @, Freitag, 24.02.2012 (vor 4704 Tagen) @ Doemel

» ... aber das machen die nur, wenn ich in Köln gemeldet bin.
Das ist- gelinde gesagt - eine etwas seltsame Forderung.

» Da ich Bekannte in Köln habe, könnte ich Übergangsweise dort unterkommen. Wie sieht es da mit der ZWS aus>
Was heißt "unterkommen" - eine jederzeit widerrrufbare Wohngelegenheit oder mit rechtlicher Verfügungsgewalt über den Wohnraum>

Wenn Du – alleinstehend und volljährig – in Köln Vollzeit arbeitest, hältst Du Dich üblicherweise dort vorwiegend auf und bist daher in Köln mit Hauptwohnung zu registrieren. Damit gibt es keine ZWSt.

ZWS Köln, bei Bekannten EWS bei Eltern

Doemel @, Freitag, 24.02.2012 (vor 4704 Tagen) @ Alfred

» » ... aber das machen die nur, wenn ich in Köln gemeldet bin.
» Das ist- gelinde gesagt - eine etwas seltsame Forderung.
Also sie sagten, sie laden nur Personen ein, die einen Wohnsitz in Köln haben.

» Was heißt "unterkommen" - eine jederzeit widerrrufbare Wohngelegenheit oder
» mit rechtlicher Verfügungsgewalt über den Wohnraum>
Ich schlafe da, esse da, "wohne" halt da.
»
» Wenn Du – alleinstehend und volljährig – in Köln Vollzeit arbeitest, hältst
» Du Dich üblicherweise dort vorwiegend auf und bist daher in Köln mit
» Hauptwohnung zu registrieren. Damit gibt es keine ZWSt.

Also ich denke nicht, dass es Vollzeit wäre. 3 Stunden am Tag.

ZWS Köln, bei Bekannten EWS bei Eltern

Alfred @, Samstag, 25.02.2012 (vor 4704 Tagen) @ Doemel

» ... sie laden nur Personen ein, die einen Wohnsitz in Köln haben.
Verstehen muss ich das nicht. Es bleibt seltsam und ist vielleicht sogar diskriminierend.
Hinweis am Rande: Wenn „sie“ von Wohnsitz reden, verstehe ich das erst Mal so, dass Du mit Haupt oder einziger Wohnung in Köln registriert sein musst. Auch in diesem Fall erledigt sich die Frage nach der ZWSt. Da solltest Du hinsichtlich des unklaren Wohnsitzbegriffes mal nachhaken

» Ich schlafe da, esse da, "wohne" halt da.
„Ich wohne halt da“ reicht zur Beschreibung Deiner Wohnverhältnisse nicht aus. Bei der ZWSt gilt: Du musst die Wohnung innehabe, d.h. die rechtliche Verfügungsgewalt wie ein Eigentümer oder Mieter haben. Wenn Deine Bekannten Dich jederzeit „vor die Tür setzen“ können hast Du nur eine jederzeit widerrufbare Wohngelegenheit und bist nicht Inhaber der Wohnung. Damit entsteht auch keine Steuerpflicht.

ZWS Köln, bei Bekannten EWS bei Eltern

Doemel @, Samstag, 25.02.2012 (vor 4704 Tagen) @ Alfred

» » ... sie laden nur Personen ein, die einen Wohnsitz in Köln haben.
» Verstehen muss ich das nicht. Es bleibt seltsam und ist vielleicht sogar
» diskriminierend.
» Hinweis am Rande: Wenn „sie“ von Wohnsitz reden, verstehe ich das erst Mal
» so, dass Du mit Haupt oder einziger Wohnung in Köln registriert sein musst.
» Auch in diesem Fall erledigt sich die Frage nach der ZWSt. Da solltest Du
» hinsichtlich des unklaren Wohnsitzbegriffes mal nachhaken

Also genau hieß es, dass sie nur Personen aus dem Raum Köln und Umgebung einladen, die dort auch gemeldet sind. Einfach wegen der Verfügbarkeit - ist eine größere Firma.

» » Ich schlafe da, esse da, "wohne" halt da.
» „Ich wohne halt da“ reicht zur Beschreibung Deiner Wohnverhältnisse nicht
» aus. Bei der ZWSt gilt: Du musst die Wohnung innehabe, d.h. die rechtliche
» Verfügungsgewalt wie ein Eigentümer oder Mieter haben. Wenn Deine Bekannten
» Dich jederzeit „vor die Tür setzen“ können hast Du nur eine jederzeit
» widerrufbare Wohngelegenheit und bist nicht Inhaber der Wohnung. Damit
» entsteht auch keine Steuerpflicht.

Also sie könnten mich theoretisch einfach vor die Tür setzen, ja. Kann ich mich in dem Fall denn trotzdem dort melden lassen>

ZWS Köln, bei Bekannten EWS bei Eltern

Alfred @, Samstag, 25.02.2012 (vor 4704 Tagen) @ Doemel

» Also genau hieß es, dass sie nur Personen aus dem Raum Köln und Umgebung einladen, die dort auch gemeldet sind. Einfach wegen der Verfügbarkeit - ist eine größere Firma.
Na gut, das klingt schon etwas anders.

» Also sie könnten mich theoretisch einfach vor die Tür setzen, ja. Kann ich mich in dem Fall denn trotzdem dort melden lassen>
Ja, das musst Du sogar. Im Melderecht geht es nur um das Nutzen einer Wohnung, nicht um das Innehaben. Da warten aber mehrere Fußfallen auf Dich:
1. Das Einwohnermeldeamt im Köln wird Dich mit Hauptwohnung registrieren wollen. Da musst Du gegenhalten. Dazu ist es erforderlich, dass Du Dich wöchentlich nicht an 5 Tagen in Köln aufhältst. Ggf. wird das Einwohnermeldeamt auch einen Mietvertrag von Dir verlangen, um nachprüfen zu können, ob Du wohnberechtigt bist. Da genügt eine formlose Bestätigung Deiner Bekannten, dass Du bei ihnen wohnst/eingezogen bis.
2. Wenn Du mit Nebenwohnung registriert bist, wird das Steuer- und Kassenamt die ZWDt von Dir verlangen, Dagegen musst (und kannst) Du Dich wehren