ZWS als unentgeltlicher Untermieter
» Wie verhält es sich mit der ZWS, wenn ich als unentgeltlicher Untermieter (Zweitwohnsitz) bei Oma oder Tante wohne>
sofern es sich als als "Wohnung" im Sinne der Satzung deiner Stadt handelt, wird eine ortsübliche Vergleichsmiete heran gezogen. Sprich: was hätten andere für so einen Raum gezahlt.
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Steve,
05.01.2006
- ZWS als unentgeltlicher Untermieter - René, 05.01.2006