Zweitwohnsitz in München nach Studium ab Okt. 2011

Sarah1981 @, Sonntag, 04.03.2012 (vor 4696 Tagen)

Hallo zusammen,
ich komme ursprünglich aus Frankfurt und habe nach meinem Studium ein super Job in München begonnen. Ich habe weiterhin meine Wohnung in Frankfurt, da der Job eine Schwangerschaftsvertretung und auf 1 Jahr befristet ist.

Nun habe ich ein Schreiben erhalten, bei dem ich die Zweitwohnsitzsteuer zahlen muss. Jedoch habe ich erst im Oktober 2011 meinen Job begonnen und komme noch nicht mal annähernd an die Grenze von 25.000€ ran.

Der Steuerberater meines Freundes sagt, dass ich die Steuer trotzdem zahlen muss.

Ich habe aber dabei kein gutes Gefühl und wollte mal fragen ob ihr mir einen Rat geben könntet.

Liebe Grüße
Sarah

Zweitwohnsitz in München nach Studium ab Okt. 2011

Alfred @, Sonntag, 04.03.2012 (vor 4696 Tagen) @ Sarah1981

» Der Steuerberater meines Freundes sagt, dass ich die Steuer trotzdem zahlen» muss.
» Ich habe aber dabei kein gutes Gefühl ...
Mit Recht. Wie viel Du derzeit verdienst, ist ziemlich egal. Das KAG besagt dazu: „Eine Steuer auf das Innehaben einer Wohnung wird nicht erhoben, wenn die Summe der positiven Einkünfte des Steuerpflichtigen nach § 2 Abs. 1, 2 und 5a des Einkommensteuergesetzes (EStG) im vorletzten Jahr vor Entstehen der Steuerpflicht 25.000 € nicht überschritten hat.“
Positive Einkünfte von mehr als 25.000 € dürften bei einer Studentin eher nicht der Fall sein.

Was an bürokratischen Fallen noch lauert:
1. Formal muss der Befreiungsantrag für 2011 bis zum 31.01.2012 gestellt sein. Versuchen soltest Du es dennoch. Für 2012 kannst Du den Befreiungsantrag sofort stellen.
2. Mit hoher Wahrscheinlichkeit bist Du mit Nebenwohnung in München melderechtlich falsch registriert (Ordnungswidrigkeit). Da solltest Du bei der Argumentation/Formulierung aufpassen.

Zweitwohnsitz in München nach Studium ab Okt. 2011

Sarah1981 @, Sonntag, 04.03.2012 (vor 4695 Tagen) @ Alfred

Hallo Alfred,
vielen Dank für deine schnelle Antwort.

LG
Sarah

Zweitwohnsitz in München nach Studium ab Okt. 2011

oschwamb @, Montag, 05.03.2012 (vor 4694 Tagen) @ Sarah1981

Hallo

wende Dich an Rechtsanwalt Hermes aus München, der kann Dir sicherlich helfen, wiee Du die Zahlung vermeiden kannst.

Erstmal nicht den Anhörungsbogen ausfüllen.

Zweitwohnsitz in München nach Studium ab Okt. 2011

Alfred @, Montag, 05.03.2012 (vor 4694 Tagen) @ oschwamb

» wende Dich an Rechtsanwalt Hermes aus München, der kann Dir sicherlich helfen, wiee Du die Zahlung vermeiden kannst.
Rausgeschmissenes Geld. So lange Du Mieterin einer Nebenwohnung in M. bist, bist Du Inhaberin einer Zweitwohnung. Befreiung wegen Unterschreitung der Armutsgrenze ist eine Möglichkeit. Richtig Ruhe hast Du aber nur, wenn Du Dich in M. mit Hauptwohnung (oder einziger Wohnung) registrieren lässt.
» Erstmal nicht den Anhörungsbogen ausfüllen.
In diesem Fall kein guter Rat.

Zweitwohnsitz in München nach Studium ab Okt. 2011

oschwamb @, Freitag, 09.03.2012 (vor 4691 Tagen) @ Alfred

Mit einziger Wohnung registrieren lässt, geht wohl nicht, anderenfalls Ordnungswidrigkeit da auch noch eine Wohnung in FFM angemietet wurde.

hier gibt es melderechtliche möglicjkeiten