Zweitwohnsitz in München nach Studium ab Okt. 2011
» Der Steuerberater meines Freundes sagt, dass ich die Steuer trotzdem zahlen» muss.
» Ich habe aber dabei kein gutes Gefühl ...
Mit Recht. Wie viel Du derzeit verdienst, ist ziemlich egal. Das KAG besagt dazu: „Eine Steuer auf das Innehaben einer Wohnung wird nicht erhoben, wenn die Summe der positiven Einkünfte des Steuerpflichtigen nach § 2 Abs. 1, 2 und 5a des Einkommensteuergesetzes (EStG) im vorletzten Jahr vor Entstehen der Steuerpflicht 25.000 € nicht überschritten hat.“
Positive Einkünfte von mehr als 25.000 € dürften bei einer Studentin eher nicht der Fall sein.
Was an bürokratischen Fallen noch lauert:
1. Formal muss der Befreiungsantrag für 2011 bis zum 31.01.2012 gestellt sein. Versuchen soltest Du es dennoch. Für 2012 kannst Du den Befreiungsantrag sofort stellen.
2. Mit hoher Wahrscheinlichkeit bist Du mit Nebenwohnung in München melderechtlich falsch registriert (Ordnungswidrigkeit). Da solltest Du bei der Argumentation/Formulierung aufpassen.
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Sarah1981,
04.03.2012
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Alfred,
04.03.2012
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Sarah1981,
04.03.2012
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oschwamb,
05.03.2012
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Alfred,
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