Grundbucheintrag / Zweitwohungssteuer

misoqo @, Montag, 12.03.2012 (vor 4687 Tagen)
bearbeitet von misoqo, Montag, 12.03.2012

Hallo,

ich stehe mit 50% im Grundbuch unseres Hauses in Schleswig Holstein, die anderen 50% hält mein Onkel. Wir beide wohnen dort, sind dort auch regulär gemeldet. Das die Gemeinde die Zweitwohnungssteuer erhebt habe ich bereits herausgefunden.

Ich werde jetzt zum Leben und arbeiten auf eine Nordfriesische Insel ziehen und werde mich beim dortigen Einwohnermeldeamt anmelden, als neuer Wohnort. Das Haus auf dem Festland soll nicht meine Zweitwohnung sein.

Nun frage ich mich ob ich die Zweitwohnungssteuer für das Haus zahlen muss, da ich im Grundbuch eingetragen bin. Und was könnte passieren zöge ich zurück, weil es z.B. auf Amrum nicht gut läuft>

Über Antwort würde ich mich freuen

MfG Misoqo

Grundbucheintrag / Zweitwohungssteuer

Alfred @, Montag, 12.03.2012 (vor 4687 Tagen) @ misoqo

Melderechtlich registriert bis Du und Dein Onkel derzeit wohl mit einziger Wohnung in Sterup. Wen n Du dort ausziehst und auf die Insel Amrum ziehst bist Du dort mit einziger Wohnung zu registrieren.
Auch wenn Du die Wohnung in Sterup leer stehen lässt, um dort ggf. jederzeit wieder einzuziehen, wird Zweitwohnungsteuer dennoch fällig.Da kannst Du zwar einen langen (und vmtl. erfolglosen) Rechtsstreit um die Frage führen, was im Sinne der Satzung eine Hauptwohnung ist.
Entscheidend für die Steuerpflicht ist dabei nicht die Grundbucheintragung sondern die Tatsache, dass Du Dich nicht der rechtlichen Verfügungsgewalt begibst. Wäre die Wohnung vermietet oder würdest Du sie einem anderen überlassen (einschließlich der rechtl. Verfügungsgewalt) fiele keine Zweitwohnungsteuer an.

Grundbucheintrag / Zweitwohungssteuer

misoqo @, Montag, 12.03.2012 (vor 4687 Tagen) @ Alfred

Vielen Dank für die Antwort. Wie geschrieben wohne ich mit meinem Onkel zusammen im Haus. Es gibt aber keine getrennten Wohnungen. Kurz umrissen: Er oben ich unten. Badezimmer und Küche befinden sich unten und benutzen wir gemeinsam. Wenn ich ausziehe nutzt er alles für sich alleine. Würde das etwas ändern> Was bleibt ist halt der Eintrag im Grundbuch!

Grundbucheintrag / Zweitwohungssteuer

Alfred @, Montag, 12.03.2012 (vor 4687 Tagen) @ misoqo

Also ein Einfamilienhaus, in dem der Onkel wohnen wird und dort mit einziger Wohnung registriert sein wird.
Wie schon geschrieben, spielen die Eigentumsverhältnisse bei der Zweitwohnungsteuer eine untergeordnete Rolle. Entscheidend ist die rechtliche Verfügungsgewalt. Wenn die bei Deinem Onkel liegt, ist er alleiniger „Inhaber“ des Hauses. Eigentümer und Inhaber sind zwei verschiedene Begiffe, und im ZWStR ist ellein das "Innbehaben" von Bedeutung. Da gibt es einigermaßen klare höchstrichterliche Entscheidungen,die derzeit noch von den untergeordneten Verwaltungsgerichten beachtet werden.

Kann sein, dass die Kommune trotzdem Ärger macht (weil sie wegen des Grundbuchintrages eine Zweitwohnung wittert), aber da kann man es ruhig auf eine Klage ankommen lassen (ggf. muss halt ein „Überlassungsvertrag“ her, bei Bedarf rückdatiert auf den Tag Deines Auszugs).
Am Rand: Besuchen kannst Du Deinen Onkel ohne eine Zweitwohnungsteuer befürchten zu müssen.

Grundbucheintrag / Zweitwohungssteuer

misoqo @, Montag, 12.03.2012 (vor 4687 Tagen) @ Alfred

Ich habe heute mit unserem Bürgermeister telefoniert um ihn zu fragen ob, und vor allem, in welcher Höhe die Gemeinde diese Steuer erhebt. Er meinte Nein, ich hatte aber schon im Internet eine Satzung dazu gefunden womit ich ihn irretiert habe. Er wollte sich erkunden und zurückrufen. Das tat er auch und besätigte meine Recherchen. Es gäbe noch 4 weitere Zweitwohnungssteuerzahler im Dorf und die Einahmen beliefen sich um die € 1000,- im Jahr. Ich müsse mit ca. €200,- pro Jahr rechnen.

Vielleicht lasse ich es einfach mal darauf ankommen, melde mich hier ab und auf Amrum an. Die werden sich ja sicher melden. Wenn eine Forderung besteht werde ich wohl Post bekommen, dann kann ich die Steuer ja immer noch entrichten. Oder gibt das direkt Bußgelder>

Grundbucheintrag / Zweitwohungssteuer

Alfred @, Montag, 12.03.2012 (vor 4687 Tagen) @ misoqo

Entzückend, ein Bürgermeister, der nicht weiß, dass in seiner Gemeinde ZWSt erhoben wird, ein Noch-Einwohner, der glaubt, wenn die Gemeinde ihm schreibt, dass sie ZWSt von ihm haben will, diese auch zahlen wird – egal, ob er steuerpflichtig ist oder nicht.

Bußgeld:
Im Allgemeinen haben die Kommunen in ihrer Satzung eine Anzeigepflicht verankert (Das Innehaben einer ZW ist innerhalb einer Wochen anzuzeigen – so, oder so ähnlich). Wer die nicht beachtet, kann durchaus mit einem Bußgeld belegt werden.