Grundbucheintrag / Zweitwohungssteuer
Hallo,
ich stehe mit 50% im Grundbuch unseres Hauses in Schleswig Holstein, die anderen 50% hält mein Onkel. Wir beide wohnen dort, sind dort auch regulär gemeldet. Das die Gemeinde die Zweitwohnungssteuer erhebt habe ich bereits herausgefunden.
Ich werde jetzt zum Leben und arbeiten auf eine Nordfriesische Insel ziehen und werde mich beim dortigen Einwohnermeldeamt anmelden, als neuer Wohnort. Das Haus auf dem Festland soll nicht meine Zweitwohnung sein.
Nun frage ich mich ob ich die Zweitwohnungssteuer für das Haus zahlen muss, da ich im Grundbuch eingetragen bin. Und was könnte passieren zöge ich zurück, weil es z.B. auf Amrum nicht gut läuft>
Über Antwort würde ich mich freuen
MfG Misoqo