Ich besitze auch eine Laube auf einem Pachtgrundstück in der Stadt Mansfeld OT Friesdorf.
Die Stadt hat mit Beschluss vom November 2011 einen Beschluss zur Zweitwohnsteuer verfügt und hat uns Anfang des Jahres davon in Kenntnis gesetzt.
Ein Fragebogen zur Ausstattung der „Wohnung“ wurde ebenfalls beigefügt.
Die Laube ist weder mit Trinkwasser ausgestattet noch habe ich eine Adresse, Heizung etc.. Die Satzung schließt wie häufig üblich, sogar Wohnwagen ein, somit fällt die Laube unter die Besteuerung. Aber aus meiner Sicht kann man dort eben nicht mindestens 3 Monate wohnen ohne verfügbare Trinkwasserversorgung.. Trotzdem habe ich nun einen Steuerbescheid zugesandt bekommen, gegen den ich Widerspruch einlegen möchte. Ich habe ein Urteil gefunden, wo in zumutbarer Nähe Trinkwasser vorhanden sein muss, das ist bei uns nicht der Fall.
Ebenso besteht meines erachtens nicht die Möglichkeit, mich dorthin umzumelden, ist das ein Kriterium für den Widerspruch> Außerdem wurden 2 Euro Jahresrohmiete festgelegt, so weit ich mich belesen habe, kann ich dagegen nicht widersprechen.
Auch wenn 2 Euro nicht viel klingen, aber für Null Ausstattung, kann man doch keine 2 Euro pauschal heranziehen!> Es scheint da auch kein Unterscheidungskriterium zur Ausstattung zu geben.
Kann mir jemand sachdienliche Hinweise geben. Ist es empfehlenswerter, einen Anwalt den Widerspruch schreiben zu lassen oder spare ich mir das Geld lieber>
Link zur Satzung:
[link]http://www.wittich.de/index.php>id=73&tx_lw_pi2[heftnr]=2816&tx_lw_pi2[ort]=%C3%9Cber%C3%B6rtlich&tx_lw_pi2[uid]=180030656002[/link]
Trinkwasser Kriterium für Zweitwohnsteuer
Alfred , Montag, 19.03.2012 (vor 4680 Tagen) @ gabrielschlumpf
» Die Satzung schließt wie häufig üblich, sogar Wohnwagen ein, somit fällt die Laube unter die Besteuerung.
Nein deswegen nicht, denn eine Laube ist im bürgerlich-rechtlichen Verständnis keine Wohnung und schon gar kein
Wohnwagen. Was eine Wohnung ist, steht nicht in der Satzung. Das sollte man ausnutzen
» Ich habe ein Urteil gefunden, wo in zumutbarer Nähe Trinkwasser vorhanden sein muss, ...
Richtig, aber nicht nur das. Gem. ständiger Rechtsprechung des OVG Land Sachsen-Anhalt reicht es aus, wenn z.B. Kochgelegenheit, Trinkwasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Stromversorgung, Heizung „in vertretbarer Nähe“ vorhanden sind. Wenn das nicht der Fall ist, ist der umbaute Raum keine Wohnung "im Sinne des ZWStR". Selbst dann nicht, wenn er zum Wohnen oder Schlafen genutzt würde.
» ... nicht die Möglichkeit, mich dorthin umzumelden, ist das ein Kriterium für den Widerspruch>
Die Möglichkeit bestünde durchaus. Aber im Widerspruch solltest Du klarstellen, dass Du nicht über eine Hauptwohnung verfügst und schon deswegen keine Zweitwohnung innehaben kannst.
» ... 2 Euro Jahresrohmiete festgelegt,
D.h.: Eine Steuer von 20 Cent pro Jahr> Statt eines Widerspruchs könnte wohl eine entsprechende ärztliche Untersuchung der Verantwortlichen (für den Bescheid im Besonderen und die Satzung im Allgemeinen) angebrachter sein. Aber widersprechen kann man jedem benachteiligendem Verwaltungsakt.
» ... einen Anwalt den Widerspruch schreiben zu lassen ...
Für diesen Streitwert wird so schnell kein Anwalt arbeiten. Zumindest den Widerspruch kannst Du noch selbst schreiben. Je nachdem, was die Stadt dann veranstaltet, muss man weiterersehen.
Vor Gericht müsste die Stadt eigentlich den kürzeren ziehen.
Die Rechtmäßigkeit der Satzung solltest Du im Widerspruch auch in Frage stellen. Der gesamt § 5 der Satzung ist Schrott, aber da genügt es vorerst, wenn Du anführst, dass die Befreiung von der Zweitwohnungsteuer (Abs. 2) aus beruflichen Gründen oder aus Gründen der Berufsausbildung zur Nichtigkeit der Satzung führt(BVerfG von 1983). Auch den Steuermaßstab sollte man hinterfragen.
Trinkwasser Kriterium für Zweitwohnsteuer
gabrielschlumpf , Dienstag, 20.03.2012 (vor 4680 Tagen) @ Alfred
@Alfred
Danke für Deine Ausführungen,
zuerst möchte ich natürlich klarstellen, dass die Gemeinde nicht 2 Euro pro Jahr sondern 2 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche je Monat für die Jahresrohmiete für das Gebäude ansetzt .
» Die Satzung schließt wie häufig üblich, sogar Wohnwagen ein, somit fällt die Laube unter die Besteuerung.
Nein deswegen nicht, denn eine Laube ist im bürgerlich-rechtlichen Verständnis keine Wohnung und schon gar kein
Wohnwagen. Was eine Wohnung ist, steht nicht in der Satzung. Das sollte man ausnutzen.
So weit ich mich aber belesen habe, gilt im steuerrechtlichen Sinn, jeder umschlossene Wohnraum als Wohnung, siehe Stadt Düsseldorf. Ich möchte deshalb eigentlich Kriterien für meinen Widerspruch hinziehen, die durch eine Änderung der Satzung nicht anfechtbar sind.
Dass einige Punkte in der Satzung nicht gesetzeskonform sind mag ja richtig sein, es befreit mich doch aber nicht auf die Dauer. Wenn eine neue Satzung kommt, die ja auch rückwirkend verfügt werden kann, werde ich dann wieder herangezogen
» Ich habe ein Urteil gefunden, wo in zumutbarer Nähe Trinkwasser vorhanden sein muss, ...
Richtig, aber nicht nur das. Gem. ständiger Rechtsprechung des OVG Land Sachsen-Anhalt reicht es aus, wenn z.B. Kochgelegenheit, Trinkwasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Stromversorgung, Heizung „in vertretbarer Nähe“ vorhanden sind.
Wenn das nicht der Fall ist, ist der umbaute Raum keine Wohnung "im Sinne des ZWStR".
Selbst dann nicht, wenn er zum Wohnen oder Schlafen genutzt würde.
In dem mir vorliegenen Urteil wird wie folgt argumentiert:
„Zu Recht ist das Verwaltungsgericht davon ausgegangen, dass es sich bei der Gartenlaube der
Kläger um keine Zweitwohnung im Sinne der Satzung der Beklagten über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer - ZwStS - vom 02.04.1996 in der Fassung der Änderungssatzung vom 07.10.1997 handelt, weil sie über keinen Trinkwasseranschluss verfügt und damit für ein zeitweises „Wohnen“ nicht geeignet ist.“
Und genau darauf will ich abzielen, da kein Trinkwasseranschluss, auch nicht in vertretbarer Nähe vorhanden ist, ist die Laube für zeitweises Wohnen nicht geeignet.
» ... nicht die Möglichkeit, mich dorthin umzumelden, ist das ein Kriterium für den Widerspruch>
Die Möglichkeit bestünde durchaus. Aber im Widerspruch solltest Du klarstellen, dass Du nicht über eine Hauptwohnung verfügst und schon deswegen keine Zweitwohnung innehaben kannst.
Hier versagt mein Rechtsverständnis vollständig. Was bedeutet, ich verfüge nicht über eine Hauptwohnung und kann deswegen keine Zweitwohnung innehaben>
Hier in den allgemeinen Informationen ist es so geschrieben „Hauptwohnung ist im Allgemeinen die vorwiegend genutzte Wohnung, also die Wohnung/der Wohnort, in der/an dem man sich voraussichtlich den größten Teil des Jahres aufhalten wird.“
Also verfüge ich doch über eine Hauptwohnung!> Vielleicht kannst Du es noch mal für mich erklären, dass ich es verstehe>
Ich habe ich nun entschlossen, wie Du schreibst, den Widerspruch selbst zu verfassen.
Danke für die Mühe.
Trinkwasser Kriterium für Zweitwohnsteuer
Alfred , Dienstag, 20.03.2012 (vor 4679 Tagen) @ gabrielschlumpf
» zuerst möchte ich natürlich klarstellen, dass die Gemeinde nicht 2 Euro pro Jahr ... sondern 2 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche je Monat für die Jahresrohmiete ...
Das "beruhigt" etwas. Bleibt noch zu fragen, wie viele qm die Gartenlaube hat wie diese Fläche ermittelt wurde und nach welchem Maßstab die „Jahresrohmiete“ ermittelt wurde. Da ist z.B. das VG Potsdam recht penetrant.
» Und genau darauf will ich abzielen, da kein Trinkwasseranschluss, auch nicht in vertretbarer Nähe vorhanden ist, ...
Ist ja richtig, und das Argument müsste auch durchschlagen, aber eine Ergänzung um weitere fehlende Einrichtung nutzt eher als das sie schadet und liegt voll auf der Linie der in Sachsen-Anhalt gültigen Rechtsprechung.
» Hier versagt mein Rechtsverständnis vollständig. Was bedeutet, ich verfüge nicht über eine Hauptwohnung und kann deswegen keine Zweitwohnung innehaben>
In der Mansfelder Satzung ist weder der Begriff der Wohnung noch der Begriff der Hauptwohnung definiert. Da können Betroffene und Verwaltung verstehen was sie wollen. Entscheidend ist letztlich, was die Gerichte dazu sagen. Deswegen kann es nicht schädlich sein, wenn man da einhakt, die Stadt dazu befragt und zwingt, die Karten auf den Tisch zu legen.
Die melderechtliche Definition der Wohnung wird im ZWStR sehr gerne gewählt, weil sie so schön/schäbig weit gefasst ist (da braucht man keinen Wasseranschluss). Das ist aber im ZWSt-Recht nicht zwingend vorgegeben. Unter Wohnung versteht man im bürgerlich-rechtlichen Sinn etwas anderes. Nach der Definition ist ein umbauter Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird, noch lange keine Wohnung.
Ähnliches gilt für die Hauptwohnung. Begrifflich verlangt Hauptwohnung nach einer weiteren Wohnung – im Melderecht ist das die Nebenwohnung. Wer keine Nebenwohnung hat, kann im melderechtlichen Sinn auch keine Hauptwohnung haben. Er ist vielmehr mit einziger (alleiniger) Wohnung registriert. Eine sehr formale Argumentation, aber richtig und wegen der Klarheit der Begriffe auch notwendig.
Trinkwasser Kriterium für Zweitwohnsteuer
gabrielschlumpf , Dienstag, 20.03.2012 (vor 4679 Tagen) @ Alfred
Hallo Alfred, jetzt habe ich verstanden, danke für Deine viele Mühe mir das noch einmal darzulegen.
» » zuerst möchte ich natürlich klarstellen, dass die Gemeinde nicht 2 Euro
» pro Jahr ... sondern 2 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche je Monat für die
» Jahresrohmiete ...
» Das "beruhigt" etwas. Bleibt noch zu fragen, wie viele qm die Gartenlaube
» hat wie diese Fläche ermittelt wurde und nach welchem Maßstab die
» „Jahresrohmiete“ ermittelt wurde. Da ist z.B. das VG Potsdam recht
» penetrant.
Der Betrag wurde einfach festgelegt -fertig.
Der Wortlaut der Festlegung ist genau so:
"Der Stadtrat der Stadt Mansfeld beschließt, die übliche Miete (Jahresrohmiete) laut § 6 Abs. 3 der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohhnungssteuer in der Stadt Mansfeld auf 2,00 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche monatlich festzusetzen."
» Und genau darauf will ich abzielen, da kein Trinkwasseranschluss, auch
» nicht in vertretbarer Nähe vorhanden ist, ...
» Ist ja richtig, und das Argument müsste auch durchschlagen, aber eine
» Ergänzung um weitere fehlende Einrichtung nutzt eher als das sie schadet
» und liegt voll auf der Linie der in Sachsen-Anhalt gültigen Rechtsprechung.
Natürlich werde ich das für mich entsprechend nutzen.
» » Hier versagt mein Rechtsverständnis vollständig. Was bedeutet, ich
» verfüge nicht über eine Hauptwohnung und kann deswegen keine Zweitwohnung
» innehaben>
»
» In der Mansfelder Satzung ist weder der Begriff der Wohnung noch der
» Begriff der Hauptwohnung definiert. Da können Betroffene und Verwaltung
» verstehen was sie wollen. Entscheidend ist letztlich, was die Gerichte dazu
» sagen. Deswegen kann es nicht schädlich sein, wenn man da einhakt, die
» Stadt dazu befragt und zwingt, die Karten auf den Tisch zu legen.
» Die melderechtliche Definition der Wohnung wird im ZWStR sehr gerne
» gewählt, weil sie so schön/schäbig weit gefasst ist (da braucht man keinen
» Wasseranschluss). Das ist aber im ZWSt-Recht nicht zwingend vorgegeben.
» Unter Wohnung versteht man im bürgerlich-rechtlichen Sinn etwas anderes.
» Nach der Definition ist ein umbauter Raum, der zum Wohnen oder Schlafen
» benutzt wird, noch lange keine Wohnung.
» Ähnliches gilt für die Hauptwohnung. Begrifflich verlangt Hauptwohnung nach
» einer weiteren Wohnung – im Melderecht ist das die Nebenwohnung. Wer keine
» Nebenwohnung hat, kann im melderechtlichen Sinn auch keine Hauptwohnung
» haben. Er ist vielmehr mit einziger (alleiniger) Wohnung registriert. Eine
» sehr formale Argumentation, aber richtig und wegen der Klarheit der
» Begriffe auch notwendig.
Ich glaube ich hätte den Begriff in dem Widerspruch nicht verwendet, nun werde ich da aber besonders darauf achten.
Danke für die hilfreichenden Erläuterungen.
Trinkwasser Kriterium für Zweitwohnsteuer
Alfred , Mittwoch, 21.03.2012 (vor 4678 Tagen) @ gabrielschlumpf
Kleine Ergänzung
» Der Betrag wurde einfach festgelegt - fertig.
» Der Wortlaut der Festlegung ist genau so: "Der Stadtrat der Stadt Mansfeld beschließt, die übliche Miete(Jahresrohmiete) laut § 6 Abs. 3 der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohhnungssteuer in der Stadt Mansfeld auf 2,00 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche monatlich festzusetzen."
Ob ein derartiger Beschluss mit der Satzung im Besonderen und dem Willkürverbot im Allgemeinen in Einklang zu bringen ist, könnte man durch ein Gericht auch mal prüfen lassen. Ausgehen könne man dabei von
- VG Potsdam Urteil vom 19.09.2011 - 10 K 1548/06
das für eine Anfechtung gute Argumente bringt.
Trinkwasser Kriterium für Zweitwohnsteuer
gabrielschlumpf , Mittwoch, 21.03.2012 (vor 4678 Tagen) @ Alfred
» Kleine Ergänzung
» » Der Betrag wurde einfach festgelegt - fertig.
» » Der Wortlaut der Festlegung ist genau so: "Der Stadtrat der Stadt
» Mansfeld beschließt, die übliche Miete(Jahresrohmiete) laut § 6 Abs. 3 der
» Satzung über die Erhebung einer Zweitwohhnungssteuer in der Stadt Mansfeld
» auf 2,00 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche monatlich festzusetzen."
» Ob ein derartiger Beschluss mit der Satzung im Besonderen und dem
» Willkürverbot im Allgemeinen in Einklang zu bringen ist, könnte man durch
» ein Gericht auch mal prüfen lassen. Ausgehen könne man dabei von
» - VG Potsdam Urteil vom 19.09.2011 - 10 K 1548/06
» das für eine Anfechtung gute Argumente bringt.
@ Alfred, ich habe gerade geschaut, das Urteil hatte ich mir bereits ausgedruckt und in meine Unterlagen gelegt und ist schon von mir ein das Schreiben eingearbeitet. Danke für den Hinweis, dann weis ich dass ich damit richtig gelegen habe.
Trinkwasser Kriterium für Zweitwohnsteuer
gabrielschlumpf , Sonntag, 25.03.2012 (vor 4674 Tagen) @ gabrielschlumpf
Ich habe noch mal eine Frage:
Entweder war der Zettel bei uns vergessen, da ich die Widersprüche ja auch für unsere Nachbarns schreibe, ist mir ein Zettel aufgefallen, der dem Steuerbescheid beigefügt war:
"Sofern bereits Erläuterungen zum Sachverhalt auf dem Fragebogen von Ihnen gemacht wurden, möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass diese nicht als Widerspruch zum jetzt Ihnen zugegangen Bescheid gewertet werden können.
Sollten Sie Widerspruch gegen den Bescheid einlegen wollen, so ist dieser, wie in der Rechtsbehelfsbelehrung ersichtlich, in der angebenen Frist ab Zugang des Bescheides gesondert einzureichen."
Kann man dagegen noch was machen. Ich finde es eine Unverschämtheit, einen Fragebogen zuzusenden, aber überhaupt nicht auszuwerten. Da hätte man doch gleich die Bescheide zusenden können. Gibt es da irgendeine Versäumnispflicht, Sorgfaltspflicht die man der Stadt damit vorwerfen kann, vielleicht ein Dienstaufsichtbeschwerde an die Dienstaufsicht das Landesverwaltungsamt bei uns>
Danke für Eure Hilfe.
Trinkwasser Kriterium für Zweitwohnsteuer
Alfred , Sonntag, 25.03.2012 (vor 4674 Tagen) @ gabrielschlumpf
Eine Dienst- oder eine Fachaufsichtsbeschwerde kann man immer einlegen. Sie muss beschieden werden. Das war es dann aber auch schon. Viel kommt dabei nicht über, die Wirkung ist minimal.
Trinkwasser Kriterium für Zweitwohnsteuer
Rebell , Montag, 26.03.2012 (vor 4674 Tagen) @ gabrielschlumpf
» » Ich habe ein Urteil gefunden, wo in zumutbarer Nähe Trinkwasser vorhanden sein muss, ...
» Richtig, aber nicht nur das. Gem. ständiger Rechtsprechung des OVG Land Sachsen-Anhalt reicht es aus, wenn z.B. Kochgelegenheit, Trinkwasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Stromversorgung, Heizung „in vertretbarer Nähe“ vorhanden sind. » Wenn das nicht der Fall ist, ist der umbaute Raum keine Wohnung "im Sinne des ZWStR".
Das kann alles täuschen, im Allgäu werden auch kleinste Hüttchen - welche mit einem Fahrzeug in etw 1800 m Höhe nicht erreicht werden können, keine Zufahrt keine Wasserversorgung und im Winter nur mit Skieren erreichbar, auch das nicht wenn es lawinösen Schnee gibt, trotzdem ist dort eine Zweitwohnungssteuer fällig.
Weshalb> Es handelt sich um einen umschlossenen Raum, der eine Nächtigung ermöglicht also auch zum Schlafen genutzt werden kann. Früher war es mal eine Schutzhütte für 4-beinige Rindviecher, im Laufe der Zeit kommen in diese Höhe keine Rinder mehr, dafür Freizeitmenschen, welche erhoffen dort in aller Abgeschiedenheit Ruhe und Erholung zu finden.
Der kommunalen Selbstverwaltung können keine Grenzen gesetzt werden, die Gemeinderäte machen sich immer neue Gedanken wie man Einnahmen von den Fremden erhöhen kann.
Jüngst kam im Allgäu von einem Gemeinderat, anlässlich einer Vorbereitung zu eine Veranstaltung, man bezeichnet diese "Transalp" es starten viele MTB- Radler über die Alpen und nächtigen einen Tag zuvor im schönen Allgäu.
Für diese Wochenendveranstaltung erhob ein Gemeinderat den Vorschlag eine Erhebung einer Transalpsteuer - worauf ein vernünftiges Gemeinderatsmitglied für eine Schwalbensteuer plädierte!
Es erhebt sich damit die Frage> wer hat Zeit die Schwalben zu zählen > Die Antwort kann lauten "der Verantwortliche für das Steuer- und Beitragswesen" ist hier zuständig und hat auch die Zeit dazu! Dazu braucht er nicht mal einen PC, obwohl der PC inzwischen sein wichtigstes Kontrollinstrument bedeutet - bei der Überprüfung von Namen - Wohnorten ob Haupt -oder Nebenwohnort alles ist darin zu finden und neue Steuereinnahmen zu erwirken.
Trinkwasser Kriterium für Zweitwohnsteuer
Alfred , Montag, 26.03.2012 (vor 4674 Tagen) @ Rebell
» Das kann alles täuschen, ...
Das Allgäu liegt meines Wissens nicht in Sachsen-Anhalt und die Befugnisse des Bayer. VGH erstrecken sich nicht auf Mansfeld.
» Für diese Wochenendveranstaltung erhob ein Gemeinderat den Vorschlag eine Erhebung einer Transalpsteuer -
Wäre möglicherweise durchaus zulässig. Ließe sich aber auch als "Gebühr" ausgestalten.
Übrigens: Es gab schon mal eine Spatzensteuer. Für Schwalben in der Form wäre sie allerdings unzulässig.
Trinkwasser Kriterium für Zweitwohnsteuer
Alfred , Montag, 26.03.2012 (vor 4674 Tagen) @ Rebell
» ... im Allgäu werden auch kleinste Hüttchen - welche ...
Ein hochinteressantes Beispiel. Da hat also jemand eine derartige Schutzhütte erworben, gemietet, gepachtet o.ä. und ist für diese mit Nebenwohnung registriert, weil er diese Hütte in einem melderechtlich relevanten Umfang nutzt, weil er hofft, dort in aller Abgeschiedenheit Ruhe und Erholung zu finden. Warum soll der keine Zweitwohnungsteuer berappen, wo er doch Inhaber von zwei Wohnungen ist.
Im Vergleich zu Personen, die ZWSt zahlen müssen, obwohl sie nur eine einzigen umschlossen Raum, den sie zum Wohnen oder Schlafen nutzen, innehaben, erscheint mir das nicht unangemessen.
Trinkwasser Kriterium für Zweitwohnsteuer
Gustav , Montag, 26.03.2012 (vor 4673 Tagen) @ Alfred
. Warum soll der keine Zweitwohnungsteuer berappen,
» wo er doch Inhaber von zwei Wohnungen ist.
» Im Vergleich zu Personen, die ZWSt zahlen müssen, obwohl sie nur eine einzigen umschlossen Raum, den sie zum Wohnen oder Schlafen nutzen, innehaben, erscheint mir das nicht unangemessen.
Folgedessen ist die Zweitwohnungssteuer mehr als gerecht>
Wenn ich diese Alfred Kommentare alle vergleichen darf, dann könnte man den Eindruck erwecken der Erfinder der Zweitwohnungssteuer verteidigt auch noch diese Unfugsteuer.
steckt denn hinter dem Namen Alfred ein Prof. Bayer>
Hey Alfred wie wäre es denn mit der Besteuerung einer Hundehütte> Auch das wäre ein umschlossener Schlafraum>
Auch Maisenkästen dienen den Maisen zum schlafen !
Wie gut sind eigentlich Schnecken dran, diese tragen ihr Häuschen immer mit und sind nicht ortsgebunden, vielleicht fällt da auch noch einem schlauen Professor etwas ein diese zu besteuern, so wie die Kommunen die Wohnwagen welche nicht bewegt werden besteuern.
Weshalb verlangen denn Kommunen nicht Ruhegelder von den Toten in den Friedhöfen >
wahrscheinlich zu kompliziert mit dem Eintreiben einer Zweitwohnungssteuer>
Trinkwasser Kriterium für Zweitwohnsteuer
Alfred , Montag, 26.03.2012 (vor 4673 Tagen) @ Gustav
» Folgedessen ist die Zweitwohnungssteuer mehr als gerecht>
Habe ich nicht gesagt. Eine derartige Schlussfolgerung lässt sich aus meinem Beitrag auch nicht ableiten. Wenn Du Dich ernsthaft mit der Zweitwohnungsteuer auseinandersetzen willst, kannst Du das gerne tun.
» Wenn ich diese Alfred Kommentare alle vergleichen darf, dann könnte man den Eindruck erwecken der Erfinder der Zweitwohnungssteuer verteidigt auch noch diese Unfugsteuer.
Du darfst meine Kommentare gerne alle vergleichen und den Eindruck erwecken, ich sei der Erfinder der Zweitwohnungsteuer – das ist Dein Problem.
» steckt denn hinter dem Namen Alfred ein Prof. Bayer>
Professor (em) Dr. Bayer bitte - so viel Zeit muss sein.
Der Rest ist nicht mal originell – nur albern. So albern, dass man schon befürchten muss, einige schuldengeplagten Kommunen könnten sie Ernst nehmen. Vorsicht mit solchen Vorschlägen.