ZWS bei Eheleuten
Hallo, ich habe eine Eigentumswohnung in einer Stadt mit ZWS, wohne dort aber nicht. In der Stadt, in der ich wohne, gibt es leider auch ZWS. Da die Wohnung nicht vermietet ist, muß ich als Eigentümer bisher ZWS zahlen. Jetzt will meine Frau, die zwar schon bisher oft dort lebte, aber bisher einen anderen Wohnsitz hatte, den anderen Wohnsitz aufgeben und sich in dieser Eigentumswohnung mit Erst-Wohnsitz bzw. sogar mit einzigem Wohnsitz anmelden. Dazu drei Fragen: fällt dann weiterhin ZWS für mich an> Falls ja, würde sich das ändern, wenn sie als Miteigentümerin im Grundbuch eingetragen wird> Es gäbe zur Not die dritte Möglichkeit, dass sie Alleineigentümerin wird. Das möchte ich aber nicht so gerne riskieren, denn dann könnte sie die Wohnung ohne mein Einverständnis verkaufen.
ZWS bei Eheleuten
Es ist immer einfacher zu bewerten, wenn man die Satzung der Stadt kennt, die in diesem Fall ZWSt erhebt. Sonst ist man auf Vermutungen angewiesen.
Deswegen mit Vorbehalt:
Wenn Deine Frau sich mit einzigem Wohnsitz anmeldet, dürfte eigentlich keine ZWSt mehr anfallen.
Die sicherste Möglichkeit hast Du nicht erwähnt. Vermiete die Wohnung an Deine Frau – dann ist sie alleinige Inhaberin.
ZWS bei Eheleuten
Die sicherste Möglichkeit hast Du nicht erwähnt. Vermiete die Wohnung an Deine Frau – dann ist sie alleinige Inhaberin.
Ha ha der Schein trügt, denn wenn die Frau die Mieterin ist und der Ehemann im Grundbuch als Eigentümer oder Miteigentümer eingetragen ist, dann muss er die volle Stuer bezahlen, es sei denn er legt eine norariell beurkundete Eidesstattliche Versicherung vor, keine einzige Nacht dort zu vollbringen!
Die Kommunalen Aufsichtsbehörden zwischen Bodensee und Königssee gehen hier fast überall rücksichtslos vor und haben mit Stasiähnlichen Methoden volle Erfolge zu erzielen in Punkto Einnahmen aus der Zweitwohnungssteuer!
Denn Geld stinkt nicht und es ist der Wille der Gesetzgebung!
ZWS bei Eheleuten
» Ha ha der Schein trügt, ...
Eine sehr hilfreiche Anmerkung. Natürlich machen die kommunalen Behörden und die Gerichte, was sie wollen, wenn man sich ins Bockshorn jagen lässt. Beispiele gibt es genug.
Wer Inhaber einer Wohnung ist, weiß inzwischen sogar der hier so oft erwähnte bayer. VGH un d hat den Unterschied zwischen Inhaber und Eigentümer vom BVerwG dekliniert bekommen, weil ein Eigentümer bis zum BVerwG gegangen ist. Der Eigentümer einer vermieteten Wohnung ist nicht deren Inhaber. Punkt.
Am Rande:
Von stasiähnlichen Methoden hast Du keine Ahnung.
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» Wer Inhaber einer Wohnung ist, weiß inzwischen sogar der hier so oft
» erwähnte bayer. VGH un d hat den Unterschied zwischen Inhaber und
» Eigentümer vom BVerwG dekliniert bekommen, weil ein Eigentümer bis zum
» BVerwG gegangen ist. Der Eigentümer einer vermieteten Wohnung ist nicht
» deren Inhaber.
Welche Entscheidung soll dass sein bzw. von wann>
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Bitte an Rechtsanwalt Merkur in München wenden. Der hilft bestimmt - oder auch nicht.
ZWS bei Eheleuten
» Bitte an Rechtsanwalt Merkur in München wenden. Der hilft bestimmt - oder
» auch nicht.
Ihre Tipps sind sehr hilfreich, Fred.
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Immer noch besser als Deine, Schwamb.
ZWS bei Eheleuten
Ich finde deine Hinweise jedenfalls sehr hilfreich und möchte mich dafür bedanken.
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» Welche Entscheidung soll dass sein bzw. von wann>
Besorge bitte Urteil VGH 4BV 10.1509 M 10 K 09.2017
vom 8.August 2011 VGH München
Zufällig geht es hier nicht um eine Ferienwohnung die besteuert wird, sondern - bitte selber lesen.
Allzugerne möchte Alfred die Ferienwohnungen besteuert sehen!
Bezüglich Stasi - Aktivitäten darf ergänzt werden, dass in manchen Ferien-Lobbykommunen sogar die Kämmerer sich aktiv an der Überwachung von Wohnungsbenutzung beteiligen, wehe es versucht ein Inhaber sich mit Erstwohnsitz anzumelden, dann wird diese Wohnung u.U.permanent überwacht um festzustellen ob nun ein Verstoß gegen das Meldgesetz oder und damit verbundene Steuerumgehung in Tateinheit angelastet werden kann.(pensionierte Richter leisten private gute Arbeit>)
Auch der Datenschutz wird ignoriert, man versucht über andere Kommunen Auskünfte über Vermögensverhältnisse, Beschäftigungsverhältnisse, Ausbildungs-und Berufsstand und vieles mehr zu sammeln.
Sogar Kommunal-Wahlentscheidungen wurden schon gekippt, ein mit Erstwohnsitz gemeldeter Bürger wurde über Jahre beobachtet und dabei festgehalten, dass er nicht an 185 Tagen genächtigt bzw. die Wohnung nutzte und danach über verschiedene Instanzen, trotz Stimmenkönig, die Wahl angefochten und annuliert werden konnte!(Trotz Berufsbild Anwalt)
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» Besorge bitte Urteil VGH 4BV 10.1509 M 10 K 09.2017 vom 8.August 2011 ...
Ein in mehrfacher Hinsicht wirklich interessantes Urteil. Bestätigt nicht nur meine Auffassung über den Zustand der bayer. Verwaltungsgerichtsbarkeit. Babylon ist dort besonders ausgeprägt. U.a. deswegen habe ich“robert123“ gefragt, um welche Stadt es sich handelt.
» Allzugerne möchte Alfred die Ferienwohnungen besteuert sehen!
Du solltest darauf verzichten, haltlose Behauptungen über das aufzustellen, was ich möchte. Davon hast Du nämlich keine Ahnung.
» Bezüglich Stasi - Aktivitäten darf ergänzt werden, dass
Du darft selbstverständlich, Aber diese Ergänzungen hättest Du Dir sparen können. Damit beweist Du nur einmal mehr, dass Du von Stasi-Methoden keine Ahnung hast.
» Sogar Kommunal-Wahlentscheidungen wurden schon gekippt, ein ...
Ich kenne die Einzelheiten dieses Vorgangs nicht, deswegen dazu kein Kommentar zur Rechtmäßigkeit. Aber am Rande: Ich gehe davon aus, dass Du mit 185 Tagen Wohnungsnutzung hinzufügen wolltest „pro Jahr“. Da erhebt sich für mich die Frage, wo geschrieben steht, dass man eine Wohnung 185 Tage pro Jahr nutzen muss, um dort mit Hauptwohnung (oder einziger Wohnung) registriert zu werden>
» Trotz Berufsbild Anwalt)
Was ja auch nur bedingt aussagekräftig ist. Anwälte sind (Voll)juristen.
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» Ha ha der Schein trügt,…….
Denn wer ohne Arbeitsplatzrisiko im waren Sessel sitzt lässt sich nicht ins Bockshorn jagen.
S.a. Verfahrensergebnisse bei VG Ansbach lt. Nürnberger Nachrichten Fundstelle Forum DABLA v.16.003.2012.
……weil ein Eigentümer bis zum BVerwG gegangen ist.
Wer kann sich diesen Weg von den Meistbetroffenen leisten. Wer sich das traut muss Schotter haben!
….Der Eigentümer einer vermieteten Wohnung ist nicht deren Inhaber. Punkt.
Hier fehlt im Satz das Attribut "wenn es sich nicht um die Ehefrau handelt"!!!!!
Eine die Vermietung ist möglich. Nur ändern tut sich damit nichts.
Wie dargelegt erheben beide Kommunen die 2.WhgSt.
Bei Innehaben der Wohnung ist die Mieterin nach dem jeweiligen Landesmeldegesetz meldepflichtig Demzufolge ergeben sich nachfolgende Varianten.
1.die, die Wohnung innehabende Ehefrau meldet sich
mit Nebenwohnung an, dann entsteht je nach Satzung die
Pflicht zur Entrichtung der 2.WhgSt..
2.Erfolgt die Anmeldung mit Hauptwohnung, wird in der
Regel (i.d.R.) ein Nachweis über ein dauerndes getrennt
Leben“ gefordert.
3. Wenn dieses nicht vorliegt, gilt der Mittelpunkt der
Lebensbeziehung eines Ehepaares als Hauptwohnung und
wird von der jeweiligen Kommune festgelegt.
4. Wenn ein dauernd getrennt lebender Nachweis nicht
vorliegt wird unterstellt, dass die Ehe noch vollzogen
wird und beide Eheleute die Wohnungen nutzen und somit
ein beiderseitiges Innehaben vorliegt.
Deshalb: Diese Steuer muss weg. Die betroffenen 2.WhgSt-Zahler haben anlässlich der nächsten Landtagswahlen die Möglichkeit diejenigen die für diese Richtlinien verantwortlich zeichnen die „Rote Karte“ zu zeigen.Auf die Ausführungen zu DABLA s. Forum 16.03.2012, darf hingewiesen werden.
Von stasiähnlichen Methoden hast Du keine Ahnung.
In wie weit Rebell keine Ahnung von Stasimethoden hat soll dahin stehen bleiben.
Es gibt aber noch lebende Zeitzeugen und Betroffene die sich sehr wohl an Gestapo, Stasi und NKWD erinnern können. Diese damaligen Mächtigen haben auch sehr wohl nur Richtlinien vollstreckt (Freisler, Benjamin, und Militärrichter und diese waren nur die Spitzen der damaligen Eisberge).
Hat man schon vergessen, die Richtlinien zum Tragen des Sternes, die Beschlagnahme von Eigentum, die Maßnahmen zur Errichtung der LPG´s, Polikliniken, Volkseigener Betriebe u.s.w, u.s.w..
Alles, Eingriffe in Eigentumsrechte verbunden mit der Liquidierung der Eigenverantwortlichkeit mündiger Bürger.
Selbst verständlich findet diese Brutalität in diesem freiheitlichen Rechtsstaat nicht statt aber wozu hat man Tarnanzüge!!!!
ZWS bei Eheleuten
Das Anliegen von robert123 lässt sich zielführend erst dann diskutieren, wenn die Städte bekannt sind, die in seinem Fall ZWSt erheben.
Auf die Anwürfe von Herrn oder Frau Himbim13 komme ich bei Gelegenheit zurück.
ZWS bei Eheleuten
Dann gebe ich dazu gerne Auskunft: bei der Stadt, in der die Eigentumswohnung liegt und vo der ZWSt verlangt wird, handelt es sich um Gummersbach. Ich wohne mit einzigem Wohnsitz in ABC, meine Frau bisher, zumindest offiziell, in XYZ, beide Städte haben auch ZWS, möchte diese Städte aber nur nennen, falls nötig.
Bei der Eheschließung bekam meine Frau die Aufforderung ihrer Gemeinde XYZ, dort mitzuteilen, was die gemeinsame Hauptwohnung sei, was laut Meldegesetz nötig sei. Aufgrund des Briefwechsels und aufgrund getrennter steuerlicher Veranlagung erhielten wir den Bescheid dieser Gemeinde, 'dass in Ihrem Fall für Sie und Ihren Ehemann getrennte Hauptwohnungen akzeptiert werden können'.
Die Satzung Gummersbachs über die ZWS in aktueller Fassung (7.12.01) hatte ich mir zuschicken lassen. Dort heißt es in § 2,2: 'Eine Zweitwohnung ist jede Wohnung, die jemand neben seiner Hauptwohnung für seinen persönlichen Lebensbedarf oder den seiner Familienmitglieder innehat'.
Das ist die dortige Formulierung: 'innehat'.
ZWS bei Eheleuten
Ein Fall wie Deiner ist recht speziell und meines Wissens vor Gericht noch nicht verhandelt worden.
Zum Sachverehalt: Deine Frau ist mit einziger Wohnung in XYZ, Du bist mit einziger Wohnung in ABC registriert. Für die von Deiner Frau nur gelegentlich genutzte Wohnung in Gummersbach zahlst Du unnötig ZWSt, denn entsprechend der Satzung hast Du keine Hauptwohnung gem. § 12 Abs. 2 des Melderechtsrahmengesetz (das ist der springende Punkt in der erfreulich präzisen Normierung der Gummersbacher Zweitwohnung) und kannst damit auch keine Wohnung "neben der Hauptwohnung" innehaben.
Natürlich ist es bei Ehepaaren schwierig, das Innehaben einer Wohnung auf einen der Ehepartner zu beschränken und vmtl. muss Deine Frau bei der Ummeldung erneut mit dummen Fragen der Gemeinde rechnen. Aber das kennt ihr ja schon. Auch die Abmeldung der Zweitwohnung durch Dich könnte sich als Klippe erweisen, die umschifft werden muss.
Wenn Deine Frau die Wohnung G. als einzige Wohnung nutzt und Du diese Wohnung überhaupt nicht melderechtlich relevant nutzt, ist diese Wohnung der Satzung gemäß definitiv keine Zweitwohnung – sie war es, wie oben beschrieben – nie. Da kann Eigentümer sein wer will.
Selbstverständlich weiß man nie, was passiert, wenn die Stadt alle Register zieht (Behörden können relativ ungeniert prozessieren, denn selbst wenn sie verlieren – es zahlt immer der Steuerzahler). Aber besonders groß ist das Risiko nicht, denn es gibt Urteile des BVerwG, die analog auf Deinen Fall anwendbar sind.
Von dem, was Rebell und Himbim hier von sich geben, brauchst Du Dich nicht beeindrucken lassen.
1. Überhaupt.
2. Sie beschränken ihre Nabelschau auf die Eigentümer von Ferienwohnungen in Bayern.
Solle hier ein "oschwamb" seinen Senf dazu geben und einmal mehr die Werbetrommel für einen Rechtsanwalt Hermes in München rühren, ignorierst Du das am Besten. Bei Dedarf kann ich Dir einen empfehlen, aber die Notwendigkerit sehe ich derzeit noch nicht.
ZWS bei Eheleuten
Lieber Alfred,
vielen Dank für Deine sehr guten Erklärungen. Ich muß es noch mal erläutern: ich wohne seit vielen Jahren in ABC immer mit einziger Wohnung, immer ohne Nebenwohnung. Meine Freundin, seit 2010 ist sie meine Ehefrau, wollte 2009 die Eigentumswohnung in Gummersbach, die wir auf meinen Namen kauften. Sie wohnt faktisch in der Wohnung in Gummersbach, meldete sich aber bisher nicht um. Sie hatte eine andere Adresse, in XYZ. Und Gummersbach verdonnerte mich seitdem zur ZWSt.
Jetzt habe ich sie so weit, dass sie sich in nächsten Tagen in Gummersbach mit Erstwohnsitz, sogar mit einzigem Wohnsitz anmeldet. Sie wollte erst nicht, es führt zu weit, das zu erklären. Ich nutze die Wohnung in Gummersbach gar nicht, habe sie nie genutzt, nie übernachtet, nur Besuche gemacht, wohne immer in ABC, kann das eidesstattlich erklären. Es ist im Gespräch, meine Frau im Grundbuch von Gummersbach als Miteigentümerin einzutragen.
Jetzt lauten meine Fragen: kann ich mich in Gummersbach von der ZWSt abmelden, wenn ich vortrage, dass meine Ehefrau dort nach ihrer Ummeldung, mit ihrem einzigem Wohnsitz (alleine) lebt> Müßte der Behörde ein Mietvertrag vorgelegt werden oder ist das unter Eheleuten unnnötig> Haben Veränderungen im Grundbuch eine Bedeutung>
Ich formuliere die Fragen kurz und sehe es an Deinem Text, dass Dir ja sogar die betreffende Satzung von Gummersbach vorliegt! Was andere schreiben, lese ich nur am Rande.
ZWS bei Eheleuten
Nicht so kompliziert machen.
Deine Wohnung war und ist keine Zweitwohnung im Sinne der Gummersbacher Satzung.
Du solltest es deswegen erst Mal ganz formal mit dieser Begründung probieren. Besorge Dir dazu in ABC einen Auszug aus dem Melderechtsregister (kostenöos). Daraus muss einwandfrei hervorgehen, dass Du keine Wohnung nach § 12 Abs. 2 MRRG und damit keine ZW im Sinne der Gummersbacher Satzung hast. Fordere die Aufhebung des Steuerbescheids rückwirkend und Rückzahlung der entrichteten ZWSt (ob Du damit Erfolg hast, sei mal dahingestellt).
Den melderechtlichen Zirkus wird Deine Frau über sich ergehen lassen müssen.
Ob Du Deine Frau als Miteigentümerin ins Grundbuch eintragen lässt, musst Du mit ihr ausmachen. Für die Zweitwohnungsteuer ist es ohne Bedeutung.
ZWS bei Eheleuten
» Denn wer ohne Arbeitsplatzrisiko im waren Sessel sitzt lässt sich nicht ins Bockshorn jagen.
Als ob es nur auf das Arbeitsplatzrisiko ankäme. Du hast wirklich keine Ahnung.
» Wer kann sich diesen Weg von den Meistbetroffenen leisten. Wer sich das traut muss Schotter haben!
Mitnichten, s. Prozesskostenhilfe; Beschwerden beim BVerfG sind sogar kostenfrei. Entscheidend ist allerdings, dass man den richtigen Punkt trifft.
» Hier fehlt im Satz das Attribut "wenn es sich nicht um die Ehefrau handelt"!!!!!
Die Beifügung wäre nur erforderlich, wenn man die diesbezüglichen bürokratischen Schwierigkeiten bei Eheleuten, insbesondere wenn sie in Gütergemeinschaft leben, besonders hervorheben und berücksichtigen will/muss. Im konkreten Fall ist das nicht nötig.
» Bei Innehaben der Wohnung ist die Mieterin nach dem jeweiligenLandesmeldegesetz meldepflichtig
Das geht schon im Ansatz fehl. Inhaber einer Wohnung ist die Person, der die rechtliche Verfügungsgewalt hinsichtlich der Wohnung zusteht, das begründet keine Meldepflicht und schließt Nutzung nicht (>) ein. Meldepflichtig ist, wer eine Wohnung für einen nicht nur vorübergehenden Aufenthalt bezieht, dazu muss er aber nicht Inhaber der Wohnung sein.
» Demzufolge ergeben sich nachfolgende Varianten.
Zu dem falschen Ansatz kommen dann noch falsche Schlussfolgerungen, die stramm am Melderecht vorbeigehen.
» 2.Erfolgt die Anmeldung mit Hauptwohnung, wird in der Regel (i.d.R.) ein Nachweis über ein dauerndes getrennt Leben“ gefordert.
Wenn sich Eheleute mit einer Hauptwohnung melden, habe ich noch nie erlebt, dass ein derartiger Nachweis gefordert wird. Wenn Eheleute mit verschiedenen Hauptwohnungen registriert sind, impliziert das im Allgemeinen, dass sie für die jeweils andere Wohnung mit Nebenwohnung zu registrieren sind, auch dann ist kein Nachweis „über ein dauerndes getrennt Leben“ vorzulegen.
» 3....gilt der Mittelpunkt der Lebensbeziehung eines Ehepaares als Hauptwohnung und wird von der jeweiligen Kommune festgelegt.
Der Mittelpunkt (Schwerpunkt) der Lebensbeziehungen eines Ehepaares kann unmöglich von der Kommune festgelegt werden. Den bestimmt niemand anderes als die Eheleute selbst.
» 4. Wenn ein dauernd getrennt lebender Nachweis nicht vorliegt wird unterstellt, dass die Ehe noch vollzogen wird und beide Eheleute die Wohnungen nutzen und somit ein beiderseitiges Innehaben vorliegt.
Die Vermutung wäre zulässig, aber widerlegbar. Der nachhaltige Vollzug der Ehe dürfte dabei aber keine Rolle (mehr) spielen.»
» Deshalb: Diese Steuer muss weg.
Richtig und volle Zustimmung, aber leider wohl nur Illusion.
» In wie weit Rebell keine Ahnung von Stasimethoden hat soll dahin stehen bleiben. Es gibt aber noch lebende Zeitzeugen und Betroffene die sich sehr wohl an Gestapo, Stasi und NKWD erinnern können. Diese damaligen Mächtigen haben auch sehr wohl nur Richtlinien vollstreckt (Freisler, Benjamin, und Militärrichter und diese waren nur die Spitzen der damaligen Eisberge).
IHRE und „Rebells“ Spezialität, Exekutive und Judikative in einen Topf zu werfen und dann noch die Legislative unterrühren, ergibt tatsächlich einen ungenießbaren Einheitsbrei. Ändert für mich aber nichts daran, dass R. keine Ahnung von Stasimethoden hat.
» ... Eingriffe in Eigentumsrechte verbunden mit der Liquidierung der Eigenverantwortlichkeit mündiger Bürger.
„Eigenverantwortlichkeit mündiger Bürger“ klingt gut und wäre schön, aber Eingriffe in die Eigentumsrechte sind deswegen nicht per se verwerflich oder Merkmale einer Diktatur. Eigentum verpflichtet!
ZWS bei Eheleuten
noch einmal vielen Dank für Deine große Hilfe. Ich werde es auf diesem Weg mit Hinweis auf die Satzung und auf § 12 (2) MRRG beantragen, dass die rückwirkende Aufhebung des Bescheids erfolgt, und werde zusätzlich vortragen, dass sich meine Frau inzwischen mit Hauptwohnsitz anmeldete und keinen Nebenwohnsitz hat. Gegenüber Verwaltungen ist es wohl immer das beste, so einfach und so kurz wie möglich zu argumentieren.
Der Vergleich unserer Verwaltungen mit der 'Stasi' ist natürlich aus der Luft gegriffen. Ich verstehe es, wenn man sich über Methoden von Verwaltungen aufregt, an das Geld der Bürger zu kommen. Und es ist fast höhere Wissenschaft, hier die Löcher in der Argumentation zu finden, zb. in den Satzungen zur ZWSt. Einfach mit bösen Worten draufzuhauen, bringt aber nichts. Daher möchte ich mich ausdrücklich für die kompetenten Hinweise bedanken. Und werde, falls ich keinen positiven Bescheid erhalte, zumindest, was den zukünftigen Wegfall der ZWSt betrifft, die Sache dann vor dem Verwaltungsgericht zu Gehör bringen.
ZWS bei Eheleuten
» Gegenüber Verwaltungen ist es wohl immer das beste, so einfach und so kurz wie möglich zu argumentieren.
Richtig, deswegen ist der zusätzliche Vortrag zur Ehefrau eigentlich unnötig. Wenn doch, rein formal ein Formulierungsvorschlag: "Die Wohnung wird seit TT.MM.JJJJ. von Frau XXX genutzt, die dort mit einziger Wohnung registriert ist“.
M.E. würde genügen: "Wie ich fetgestellt habe, bin und war ich gem. Satzung der Stadt Gummersbach nie Inhaber einer Zweitwohnung."
» ... zumindest, was den zukünftigen Wegfall der ZWSt betrifft, die Sache dann vor dem Verwaltungsgericht zu Gehör bringen.
Wobei Du bei Bedarf mit meiner Hilfe rechnen kannst. Ggf. per Mail.
ZWS bei Eheleuten
Der Vergleich unserer Verwaltungen mit der 'Stasi' ist natürlich aus der Luft gegriffen…
Es ist ehrenhaft unsere Verwaltungen und das dürfte der größere Teil sein, so zu sehen. Aber wie soll man etwa folgendes beurteilen:
Ein Bürger, verheiratet, meldet sich am Arbeitsort mit
Hauptwohnung an und will bei der örtlichen Kommunalwahl
kandidieren. Da seine Kandidatur nicht erwünscht ist wird
er unter Beobachtung gestellt und seine Wohnung überwacht.
Da er verheiratet ist und sich sowohl in der Wohnung A wie
auch in der Wohnung B aufhält wird seine Wohnung B am
Arbeitsort als Nebenwohnung eingestuft und von der
Kandidatur ausgeschlossen.
Oder s. a. Münchner Merkur Mittwoch, 23.11.2011
Nr.270 „Wahlrecht“
Auszug:
…….Die Vorgabe Hauptwohnsitz soll nach Einschätzung des
Tegernseer Bürgermeisters wohl fallen,weil sie zu
Schnüffeleien und Klagen geführt habe. "Wir denken, dass
sich die Schnüffeleien nur verlagern würden, weil es
auch für den Nebenwohnsitz Kriterien gibt, die zu
erfüllen sind", sagt Janssen.
ZWS bei Eheleuten
» Aber wie soll man etwa folgendes beurteilen: ...
Ob es die „feine englische Art“ (so es die überhaupt gibt) ist, sei dahingestellt. Den Vorgang kann man natürlich auch anders sehen. Da will einer für ein öffentliches Amt kandidieren und beachtet, vermutlich vorsätzlich, Gesetze nicht. Was soll man von so einem erwarten, wenn er denn gewählt würde>
Ein endgültiges Urteil kann ich nicht abgeben, da mir die Details nicht bekannt sind. Zumindest scheint es keine Willkür zu sein.
» …….Die Vorgabe Hauptwohnsitz soll nach Einschätzung des Tegernseer Bürgermeisters wohl fallen,weil sie zu Schnüffeleien und Klagen geführt habe.
Wenn ich das unerträgliche Wohnsitzgeschnorchel schon höre ….
Die Begründung des T. Dorfschulzen ist absurd. Abgesehen davon halte ich eine diesbezügliche Änderung des Kommunalwahlrechtes für möglich und mit Blick auf das Wahlrecht von EU-Bürgern wenn nicht für zwingend, so zumindest für wünschenswert. Kann man durchaus vertreten, aber bitte ohne Schaum vor dem Mund.
ZWS bei Eheleuten
» Der Vergleich unserer Verwaltungen mit der 'Stasi' ist natürlich aus der
» Luft gegriffen…[/i». Aber wie soll man etwa folgendes beurteilen:
» Ein Bürger, verheiratet, meldet sich am Arbeitsort mit
» Hauptwohnung an und will bei der örtlichen Kommunalwahl
» kandidieren. Da seine Kandidatur nicht erwünscht ist wird er unter Beobachtung gestellt und seine Wohnung überwacht.
» Da er verheiratet ist und sich sowohl in der Wohnung A wie
» auch in der Wohnung B aufhält wird seine Wohnung B am
» Arbeitsort als Nebenwohnung eingestuft und von der
» Kandidatur ausgeschlossen.
Im Allgäu hat sich noch etwas ganz anderes zugetragen, einem Stimmenkönig wurde die Überwachung(für 1 1/2 Jahre) durch einen pesnionierten Rentner ( ehem. Richter) seiner Wohnung nach der Wahlm zum Verhängnis, die Wahl dieses Gemeinderates wurde für ungültig erklärt, da er in seiner "Hauptwohnung" die erforderlichen Nächtigungen nicht nachweisen komnnte, jedoch von der Gegenpartei Beweise geliefert werden konnten beim VG und noch zusätzlich beim VGH!
Das alles in Bayern und nicht im Stammland von Stasi-Akititäten ! Deshalb darf es auch nicht als Stasimethoden bezeichnet werden!!!
ZWS bei Eheleuten
Du hast wirklich keine Ahnung.
Eine derartige Reaktion kennzeichnet das Argument!
Fundstelle aus Benimmregeln.
Zitat:
In E-Mails und Onllne -Foren werde ich oft geduzt. Soll ich
dennoch beim Sie bleiben>
Niemand ist zum "Du" verpflichtet. Eine Person ohne "Vorwarnung" zu duzen, ist eine Unart. Auch online. Bleiben Sie beim "Sie", wenn Sie es bevorzugen.
Oder ist man geneigt anzunehmen , dass sich die Rechtsprechenden bzw. Anordnenden sich ins Bockshorn jagen lassen.
Andererseits die Betroffenen beim jetzigen Stand der Rechtsprechung schon sehr wohl das finanzielle Risiko im Auge behalten sollten.
Beschwerden beim BVerfG sind sogar kostenfrei.
Typische Argumentation. Es wird auf das BVerfG verwiesen obwohl zuvor auf ein Urteil des BVerwG Bezug genommen wurde. Hinsichtlich des Hinweises auf Prozesskostenhilfe,
stellt sich die Frage wer hierzu antragsberechtigt ist (s. Schönfelder) und ob der überwiegende Teil der Betroffenen in diese Kategorie fällt.
» Bei Innehaben der Wohnung ist die Mieterin nach dem jeweiligen Landesmeldegesetz meldepflichtig. Das geht schon im Ansatz fehl……..
Zunächst sei erst einmal festzuhalten, dass Jeder, der in der BRD sich für ständig aufhalten will bzw. aufhält der Meldepflichtig unterliegt, selbst Wohnungslose, die dann mit ohne festen Wohnsitz registriert werden ansonsten gilt die Meldeverpflichtung der gewerblichen Unterkunftsbetriebe.
Dann sollten ebenfalls die Begriffe Eigentum, Besitz, Innehaben, Wohnsitz, Hauptwohnung, Nebenwohnung, Zweitwohnung mit dem daraus sich ergebenden Rechten und Pflichten definiert werden. Die Varianten im Forum zu erläutern würde den Rahmen sprengen. Wer sich jedoch mit dem Thema beschäftigen möchte sei auf die Standartwerke zum BGB verwiesen.
Fakt ist, dass die, wie vor bezeichneten Begriffe, in der Praxis und gerade bei dem Thema 2.WhgSt Verwirrend, oder absichtlich verdrehend interpretiert werden.
Selbstverständlich wird ein Ehepaar bei der Anmeldung mit einer Wohnung nicht nach einer getrennt lebenden Erklärung befragt. In der Regel genügt entweder das Familienbuch bzw. die Abmeldbestätigung von der letzten Wohnung. Eine derartige Auslegung zu diskutieren und zu bewerten ist nicht mein Stil, denn es liegt mir fern Betroffene und Unwissende zu verdummen.
Anders verhält es sich jedoch, wenn ein Ehegatte sich im Eigentum, ob Gemeinsamen, Getrennten oder Alleinigen Besitz, zuziehend, länger wie acht Tage aufhält und ein definitives Innehaben vorliegt.
Hier ist beachtlich der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen und der Status der Wohnung
(Hauptwohnung oder Nebenwohnung) sobald noch weitere Whg. bestehen und in beiden Kommune 2.WhgSt. erhoben wird. Der Ansatz geht nur fehl, wenn eine isolierte Betrachtungsweise erfolgt
Und nicht die Zusammenhänge in Ansatz gebracht werden..
3. ….. Den bestimmt niemand anderes als die Eheleute selbst.
Bei Wohnsitz s. Pallandt §7 RNr. !3;ff. Im Melderecht Hinsichtlich der Hauptwohnung oder Nebenwohnung, s. Melderechtsrahmen- und Meldegesetze der Länder-.
4. …… Die Vermutung wäre zulässig, aber widerlegbar
Aber er müsste zu nächst widerlegt werden!!!!!
» Deshalb: Diese Steuer muss weg.
Wie erfreulich. Wer keine Illusionen mehr hat ist eine arme Kreatur. Es hat sich schon oft bewahrheitet, dass ein steter Tropfen den Stein höhlt.
IHRE und „Rebells“ Spezialität, Exekutive und Judikative in einen Topf zu werfen und dann noch die Legislative unterrühren, ergibt tatsächlich einen ungenießbaren Einheitsbrei………
Wer zu diesem Thema das ineinander greifen im Ausgang von der Legislative über die Exekutive
unter Beihilfe der Judikative als unterrührenden, ungenießbaren Einheitsbrei sieht, dem kann einem solcher Tunnelblick nicht verboten werden.
…… aber Eingriffe in die Eigentumsrechte sind deswegen nicht per se verwerflich oder Merkmale einer Diktatur. Eigentum verpflichtet!
Wer sträubt sich dieser grundgesetzlichen Verpflichtung nachzukommen.
Nur, Eigentum besteht ja nicht nur bei dem Innehaben einer weiteren Wohnung. Eigentum ist ja in anderen Fällen und Formen auch vorhanden. Wobei den anderen Fällen des Eigentums eine Unterstellung einer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit für den persönlichen Lebensbedarf viel eher zum Ausdruck kommt. Zum anderen, wer für Eigentum Verpflichtungen setzt, sollte auch für die für Rechte sorgen (s. Mietnomaden). Und wenn der Gleichheitsgrundsatz in Vermögensfragen nur in einem Segment Grundbesitz bzw. Immobilienbesitz auf kommunalpolitisch entmündigte Bürger angewandt wird sind die Züge einer beginnenden Diktatur mit Ungleichbehandlung gegeben und nicht übertrieben ausgedrückt..
ZWS bei Eheleuten
» Du hast wirklich keine Ahnung.
» Eine derartige Reaktion kennzeichnet das Argument!
Was an der Richtigkeit meiner Aussage nichts ändert. Ich halte daran fest.
» ... sich ins Bockshorn jagen lassen. Andererseits die Betroffenen beim jetzigen Stand der Rechtsprechung schon sehr wohl das finanzielle Risiko im Auge behalten sollten.
Das finanzielle Risiko im Auge behalten, ist wohl etwas anderes, als sich ins Bockshorn jagen zu lassen.
» stellt sich die Frage wer hierzu antragsberechtigt ist (s. Schönfelder) und ob der überwiegende Teil der Betroffenen in diese Kategorie fällt.
90% der Leute, mit denen ich hier zu tun habe, sind antragsberechtigt. Sie haben meist auch nur eine einzige Wohnung inne.
»
» » Bei Innehaben der Wohnung ist die Mieterin nach dem jeweiligen
» Landesmeldegesetz meldepflichtig. Das geht schon im Ansatz fehl……..
»
» Zunächst sei erst einmal festzuhalten, dass Jeder, der in der BRD
BRD>
» sich für ständig aufhalten will bzw. aufhält der Meldepflichtig unterliegt, ...
Was hat das mit dem zweitwohnungsteuerrechtlichen „Innehaben“ zu tun>
» Fakt ist, dass die, wie vor bezeichneten Begriffe, in der Praxis und gerade bei dem Thema 2.WhgSt Verwirrend, oder absichtlich verdrehend interpretiert werden.
Da bin ich ja ausnahmsweise mal ganz bei Ihnen, Frau Himbim13. Gerade deswegen halte ich es für erforderlich, diese Begriffe hier im Forum zu erläutern. Vielleicht können wir klein anfangen> Was bitte ist eine Zweitwohnung>
» Selbstverständlich wird ein Ehepaar bei der Anmeldung mit einer Wohnung
Davon war hier überhaupt nicht die Rede. Es geht um die Registrierung mit einer gemeinsamen Hauptwohnung.
» mein Stil, denn es liegt mir fern Betroffene und Unwissende zu verdummen.
Wenn man nicht weiß, um was es geht, ist man - vielleicht stilvoll - unwissend.
» Anders verhält ... länger wie acht Tage aufhält und ein definitives Innehaben vorliegt.
Wo steht denn das>
» ... Und nicht die Zusammenhänge in Ansatz gebracht werden..
Ja, dann mache es doch endlich>
» 3. ….. Den bestimmt niemand anderes als die Eheleute selbst.
» Bei Wohnsitz s. Pallandt §7 RNr. !3;ff. Im Melderecht Hinsichtlich der Hauptwohnung oder Nebenwohnung, s. Melderechtsrahmen- und Meldegesetze der Länder-.
Steht da was anderes>
» 4. …… Die Vermutung wäre zulässig, aber widerlegbar
» Aber er müsste zu nächst widerlegt werden!
Natürlich, wenn ich eine rechtlich zulässige Vermutung nicht widerlegen kann, hat sie Bestand.
»
» » Deshalb: Diese Steuer muss weg.
»
» Wie erfreulich. Wer keine Illusionen mehr hat ist eine arme Kreatur.
Kein Mensch will Dir Deine Illusionen nehmen – es lebt sich so schön im Wolkenkuckucksheim.
» IHRE und „Rebells“ Spezialität, Exekutive und Judikative in einen Topf zu werfen und dann noch die Legislative unterrühren, ergibt tatsächlich einen ungenießbaren Einheitsbrei………
» Wer zu diesem Thema das ineinander greifen im Ausgang von der Legislative über die Exekutive unter Beihilfe der Judikative als unterrührenden, ungenießbaren Einheitsbrei sieht, ...
Eine saubere Darlegung dieses „Ineinandergreifens“ wäre durchaus kein ungenießbarer Einheitsbrei. Aber gerade daran fehlt es eben bei den von mir genannten.
» dem kann einem solcher Tunnelblick nicht verboten werden.
Kein Mensch verbietet Ihnen das. Sie müssen damit leben.
» Nur, Eigentum besteht ja nicht nur bei dem Innehaben einer weiteren Wohnung. Eigentum ist ja in anderen Fällen und Formen auch vorhanden.
Und wird, wenn vom Fiskus so gewollt, auf rechtmäßiger Grundlage besteuert. Aber: Eigentum ist nicht Grundlage bei der Zweitwohnungsteuer.
ZWS bei Eheleuten
» Im Allgäu hat sich noch etwas ganz anderes zugetragen, einem Stimmenkönig
...
Also ein pensionierter Rentner – interessant. War ja noch sehr aktiv und reiselustig.
Wenn ich das so lese, verweise ich auf meinen Beitrag zu Frau Himbim13.
So neu ist die Idee übrigens nicht. Falsche Angaben zur melderechtlichen Registrierung mit Hauptwohnung um das Wahlrecht ausüben zu können, gab es auch schon früher (mit Erfolg und ohne Konsequenzen).
Wie viele Nächtigungen hielt das VG Augsburg denn für notwendig>
» Das alles in Bayern und nicht im Stammland von Stasi-Akititäten ! Deshalb
» darf es auch nicht als Stasimethoden bezeichnet werden!
Stasi-Methoden dürfen überall als solche bezeichnet werden – wenn der Vorwurf zutrifft allemal und manchmal sogar wenn er jeder Grundlage entbehrt. In Ländern, die Stasi-Methoden anwenden, dürfte das Risiko allerdings darin bestehen, dass man das höchstens einmal öffentlich sagen kann. Danach erfährt man am eigenen Leib, wie solche Methoden aussehen. !
ZWS bei Eheleuten
In Ländern, die Stasi-Methoden anwenden, dürfte das Risiko allerdings darin bestehen, dass man das höchstens einmal öffentlich sagen kann.
Richtig! Es stellt sich nur die Frage wie lange es hier noch erlaubt wird!
Danach erfährt man am eigenen Leib, wie solche Methoden aussehen.
Methoden haben viele Varianten. -