nicht nur Oberstdorf

Alfred @, Freitag, 23.03.2012 (vor 4676 Tagen)

Endlich wieder einmal ein interessante Entscheidung des Bay. VGH zur Zweitwohnungsteuer: Beschluss vom 1.3.2012 - 4 ZB 11.2415 (zu: Au 6 K 10.1088)
Der Landesregierung zu Liebe bemüht der VGH den weiten Gestaltungsspielraum des kommunalen Satzungsgebers, der eigentlich normieren kann, was er will.
Das nur am Rande. In dem Beschluss findet sich eine interessante Aussage zu den Begriffen „Wohnung“ und „Hauptwohnung“
„Der rechtsstaatliche Bestimmtheitsgrundsatzverpflichtet nicht dazu, auch solche Tatbestandsmerkmale, deren Inhalt sich mit Hilfe der üblichen Auslegungsmethoden ermitteln lässt, bereits im Gesetz näher zu erläutern oder im Wege einer Legaldefinition zu konkretisieren. Dies gilt auch für den Begriff der Wohnung, der in verschiedenen Rechtsbereichen wie Baurecht, Zivilrecht, Steuer- oder Strafrecht verwendet und je nach Eigenart dieser Rechtsmaterien unterschiedlich verstanden wird, so dass kein allgemein gültiger Wohnungsbegriff existiert. Im vorliegenden Fall liegt es mit Blick auf den in § 2 Satz 1 ZwStS verwendeten spezifisch melderechtlichen Begriff der „Hauptwohnung“ nahe, bei der Auslegung des Wohnungsbegriffs auf das Melderecht zurückzugreifen (vgl. bereits BayVGH vom 4.4.2006 BayVBl 2006, 504/505). Art. 14 Satz 1 MeldeG definiert Wohnung als jeden umschlossenen Raum, der zum Wohnen oder Schlafen be nutzt wird. Dieser Bestimmung liegt ein weiter Wohnungsbegriff zugrunde, der auch für das Zweitwohnungsteuerrecht herangezogen werden kann (BayVGH vom 22.4.2010 Az. 4 BV 09.3013 <juris>). Damit ist den rechtsstaatlichen Anforderungen an die Bestimmbarkeit des Norminhalts hinreichend Genüge getan.“

Halten wir danach fest:
Eine Hauptwohnung ist die melderechtliche Hauptwohnung und als solche Voraussetzung für die Existenz einer Zweitwohnung. Im zur Entscheidung heranstehenden Fall hatte der Kläger erkennbar keine Hauptwohnung und mangels einer solchen folglich (eigentlich>) keine Nebenwohnung und auch keinen umschlossenen Raum, der zum Wohnen oder Schlafen genutzt wird. Lässt sich juristisch bestimmt hinbiegen, aber interessant wäre die dabei zu beobachtende Artistik allemal.

nicht nur Oberstdorf

Gustav @, Sonntag, 25.03.2012 (vor 4674 Tagen) @ Alfred

» Endlich wieder einmal ein interessante Entscheidung des Bay. VGH zur
» Zweitwohnungsteuer: Beschluss vom 1.3.2012 - 4 ZB 11.2415 (zu: Au 6 K
» 10.1088)
» Der Landesregierung zu Liebe bemüht der VGH den weiten Gestaltungsspielraum
» des kommunalen Satzungsgebers, der eigentlich normieren kann, was er will.
» Das nur am Rande. In dem Beschluss findet sich eine interessante Aussage zu
» den Begriffen „Wohnung“ und „Hauptwohnung“

Auch folgender Artikel sollte nicht uninteressant sein:
Das deutsche Melderecht
Arne Bensiek, vom 09.09.2010
In Meldestellen muss man an das Gute im Menschen glauben
Beispiel:
Von der Polizei erfährt die Hotelbesitzerin aus Berlin-Neukölln, dass die unbekannten Männer bei ihr wohnen. Offiziell. Und dass sich in der Woche zuvor eben diese 14 Litauer im Bürgeramt des Stadtbezirks angemeldet hätten, alle am gleichen Tag. Die Adresse: Bürgerstraße 42, das Hotel von Wiebke Kindler und ihrem Mann. Nichts haben die beiden davon mitbekommen, niemand hat sie gefragt. So einfach haben es die Betrüger.
Fakt ist
Seit Januar 2004 müssen Bürger, die ihren Wohnsitz in einer Meldebehörde anmelden, keinen Mietvertrag oder Vermieterbescheid mehr vorlegen. Die rot-grüne Bundesregierung wollte seinerzeit das Melderecht vereinfachen, Bürokratie abbauen, der Bund sollte 600.000 Euro pro Jahr sparen. Sechs Jahre später ist die Quittung für die Gesetzesänderung verheerend. Jeder kann sich überall anmelden, egal ob man wohnt, wo man vorgibt zu wohnen. Die Mitarbeiter der Meldestellen müssen an das Gute im Menschen glauben. Wer sich anmeldet, versichert mit seiner Unterschrift die Richtigkeit der Angaben. Geprüft wird das nicht. Der Bund der Kriminalbeamten (BdK) schätzt, dass es als Folge dessen allein in Berlin 200.000 Scheinwohnsitze gibt. Obwohl das Meldeprozedere für ganz Deutschland gilt, kennt man das Problem vor allem in Großstädten.

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Himbim13 @, Sonntag, 25.03.2012 (vor 4674 Tagen) @ Gustav

»» Das deutsche Melderecht
» [/i]Die rot-grüne Bundesregierung .....
Warum sollten die Großstädte daran ein besonderes Interesse haben.Nach dem früheren Polizei-Meldegesetz mussten die Vermieter den Meldeschein, ob An- oder Abmeldung unterschreiben. Bzw. einen Auszug anzeigen. Bei ausländischen EG-Mitbürgern die im Rahmen offener Grenzen vom Ausland mit alleinige Wohnung (Hauptwohnung) zuziehen ist dieser Sachverhalt infolge des überregionalen Finnanzausgleich für diese Kommunen nur ein Geschäft und, wenn diese dann ohne sich abzumelden wieder in ihre Heimat gehen ein noch viel Besseres.
( s. Zeitungsbericht Nürnberger Nachrichten vom 12.02.2011 - STADT NÜRNBERG/Forum 16.03.2012. DABLA).

nicht nur Oberstdorf

Alfred @, Sonntag, 25.03.2012 (vor 4674 Tagen) @ Gustav

» Auch folgender Artikel sollte nicht uninteressant sein:
Ist er ja, hat mit meinem Beitrag aber nicht das Geringste zu tun.

» Die Mitarbeiter der Meldestellen müssen an das Gute im Menschen glauben.
Das ist hier schlicht falsch.
Allenfalls gilt: Ein Melderegister ist so gut, wie die Bediensteten, die es führen.

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Gustav @, Freitag, 06.04.2012 (vor 4663 Tagen) @ Alfred

» Das ist hier schlicht falsch.
» Allenfalls gilt: Ein Melderegister ist so gut, wie die Bediensteten, die es führen.

Oho Alfred, Dir ist vermutlich entgangen, dass in den Kommunen oft sehr intelligente Sachbearbeiter in ihrem Eifer auch zu Allem bereit sind, wenn es zu Gunsten der Kommune geht, da wird getrickst um verschiedene Töpfe anzuzapfen, wie z. B. bei vorhandenen Blindbürgerlaichen- es fragt doch niemand danach- es werden die falschen Statistiken zu Grunde gelegt, wenn es um Zuwendungen aus dem Finanzausgleich geht!!
Bei den Griechen kritisiert man Rentenzahlungen für längst gestorbene zu kassieren> Deutsche Kommunalbehörden lassen sich ähnliche Dinge einfallen, wichtig ist nicht sofort entdeckt zu werden. Vorreiter sind meist die Großsstädte.
Hast Du eigentlich schon erkannt, dass es sich in unserem Rechtsstaat lohnt auch krimminelle Handlungen zu vollziehen, welche zu Einnahmen führen, solche klugen und schneidigen Köpfe sogar mit dem Staatschutz ermuntert werden mehr Geld in die Kasse zu bringen>
Es lohnt sich, denn manche Politiker fordern bzw befürworten solche Dinge und empfehlen dafür die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes für einen lukrativen Diebstahl!

nicht nur Oberstdorf

Alfred @, Freitag, 06.04.2012 (vor 4663 Tagen) @ Gustav

»Gustav, wenn ich dich nicht hätte. Ich hätte ich ja keine Ahnung was mir scheinbar alles entgangen ist und noch entgehen wird. Und das wäre doch schade.
Ja, die Welt ist schlecht, und der Untergang des Abendlandes steht unmittelbar bevor. Weiter so, Gustav, denn Aufklärung tut Not.
PS.:
Dir ist bestimmt nicht entgangen, was in der eingangs näher bezeichneten Entscheidung des Bayer. VGH so interessant ist.