Befreiung aber Vorsicht bitte

Rebell @, Dienstag, 03.04.2012 (vor 4666 Tagen) @ Alfred

» Wenn es so ein Formular gibt, dann ist das nur über die jeweilige Kommune in Erfahrung zu bringen/zu erhalten,

Zahlreeiche Gemeinden bedienten sich in der Vergangenheit mit Formularen, mit total unzulässigen Fragen, da musste echon das Innenministerium über die Landratsämter vor Allem in Oberbayern einschreiten.
Vom Gesetzgeber war bei der Beschlussfassung der KAGO- Änderung für Geringverdiener vorgesehen, dass ein formloser Antrag ausreichend sei.
Da die Kommunalen Sachbearbeiter allerdings von Steuergestzen und im Umgang mit Steuersachen oft vollkommen ahnungslos sind, kommen die Betroffenen meistens unter die Räder und werden in der Regel dem Antrag einfach nicht entsprechen.
Es kommt auch vor, dass diese Kommunal-Sachbearbeiter schlichtweg Steuergeheimnisse und Datenschutzrechte eklatant verletzen.
Wenn ein so genannter Zwst- Experte eine Nichtveranlagungsbescheinigung vom Finanzamt nicht anerkennt und glaubt er müsse das Einkommen des Antragstellers noch viel besser kontrollieren wie es das Finanzamt in der Regel praktiziert, dann hat der Antragsteller üblicherweise immer ganz schlechte Karten!
Am einfachsten ist es dem Sachbearbeiter immer dann wenn der Antrag nicht in der sich jährlich wiederkehrenden Frist in der Zeit v. 1.bis 31.Januar jeden Jahres vorgelgt wird, dann kommt Ablehneung - wegen versäumter Antragsfrist!
Inzwischen entpuppen sich eifrige Sachbearbeiter als Schnüffler, wehe es stellt ein Bürger seine persönlichen Daten über Ausbildungsstand z.B. bei Xing ins Netz.
Soo ein Sachbearbeiter für die Zwst-Abteilung hat viel Zeit und scheut es nicht Datenschutzrechte von Bürgern zu ignorieren.


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