Befreiung v. ZwSt.Aber Kuendigungsfrist Wohnung ?

tt @, Sonntag, 08.04.2012 (vor 4661 Tagen)

Hallo,

ich habe eine Zweitwohnung in Muenchen wegen eines Studiums. Da ich verheiratet bin, bin ich ja von der Zweitwohungssteuer befreit.

Nun hat sich im ersten Semester herausgestellt, dass ich das Studium in einer anderen Stadt fortsetzen werde, mich zum Abschluss des WS (31.3.) exmatrikuliert und die Wohnung gekuendigt. Leider hatte ich nicht gelesen, dass ich einen Kuendigungsverzicht fuer das erste Jahr unterschrieben habe, so dass die Kuendigung erst zum 30.8. diesen Jahres wirksam ist.

Was meint Ihr, wird die Stadt Muenchen diesen Sachverhalt so akzeptieren, dass ich auch fuer die Zeit ab April keine Steuer zahlen muss >

PS: Es ist schon irre, fuer welche steuerlichen Varianten man Selbsthilfeforen braucht. Gut dass es dies hier gibt.

Befreiung v. ZwSt.Aber Kuendigungsfrist Wohnung ?

Alfred @, Sonntag, 08.04.2012 (vor 4660 Tagen) @ tt

» Da ich verheiratet bin, bin ich ja von der Zweitwohungssteuer befreit.
Das stimmt in Bayern nur bedingt, denn auch Verheiratete sind nach der Sprüchepraxis der bayer. Verwaltungdsgerichtsbarkeit nur dann von der Zweitwohnungsteuer "befreit", wenn es sich bei ihrer Nebenwohnung um eine Erstwohnung handelt.
Am Rande:
Befreit von einer Steuer muss man nur werden, wenn man steuerpflichtig wäre, und das setzt eine rechtmäßige Satzung voraus.
Hast Du überhaupt schon einen Steuerbescheid>

Die Frage ist einzig und allein, von wann bis wann Du in München mit Nebenwohnung registriert warst. Wenn Du am 31.3. die Wohnung gekündigt hast und ausgezogen bist, ist es keine Nebenwohnung mehr (abmelden!).

Fragen dazu>