ZWS Köln - ab wann darf ich zahlen?

fidibus88 @, Dienstag, 10.04.2012 (vor 4659 Tagen)
bearbeitet von fidibus88, Dienstag, 10.04.2012

Hallo, ich habe mich gleich am Tag nach meinem Einzug in Köln (nutze es als ZWS zum Studieren - bin 3 Tage die Woche dort und 4 Tage die Woche in Aachen - arbeitsbedingt) als ZWS angemeldet. Habe dort auch ein Formular hingeschickt (glaube die "Steuererklärung" der ZWS - mit Kopie des Mietvertrages usw)
Die Dame hat irgendwas von 01.April Rechnungslauf oder so erzählt. Ich hatte damals keinen Kopf, ihr dort zuzuhören. Seitdem spare ich monatlich 7% der Netto-Kaltmiete (10% - 30% von 10% Anteil der Vollmöblierung, die abgezogen wird laut Satzung), aber bisher kam (seit 01.08.2011) kein BEscheid oder sonstiges. Wann müsst ihr eure ZWS immer zahlen> Kommen die nur 1x pro Jahr oder wie läuft das genau> Finde dazu auch leider in der Satzung nichts genaues...

Viele Grüße und danke im voraus

ZWS Köln - ab wann darf ich zahlen?

Alfred @, Dienstag, 10.04.2012 (vor 4659 Tagen) @ fidibus88

Ich vermute mal: Angemeldet hast Du nicht eine Zweitwohnung beim Kassen- und Steueramt, sondern eine Nebenwohnung beim Einwohnermeldeamt („Meldehalle“).
Vor dem Bescheid sollte die Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung kommen, das kann in Köln erfahrungsgemäß 2 bis 6 Jahre dauern – manchmal auch mehr. Du kannst das Ganze möglicherweise beschleunigen, wenn Du unaufgefordert eine „Erklärung zur Zweitwohnungsteuer“ abgibst. Was dann passiert, ist unabsehbar, denn für so einen Fall liegen keine Erfahrungswerte vor.
Fällig sind allerdings 10% und nicht 7% der „Nettokaltmiete“- da solltest Du etwas mehr zurücklegen.

ZWS Köln - ab wann darf ich zahlen?

fidibus88 @, Dienstag, 10.04.2012 (vor 4659 Tagen) @ Alfred

Hallo,

das mit den 7% stimtm schon, da bei einer Vollmöblierung 30% der 10% (also 3%) abgezogen werden.
Also heißt es, ich muss erstmal abwarten und das über Jahre zurücklegen und in ca 2-6 Jahren fordert die Stadt dann einige Tausend Euro Steuern>>
Das kann es ja auch nicht sein oder> In der Satzung steth etwas von alle 6 Monate..

Ich war beim Einwohnermeldeamt und habe eine Zweitwohnung eintragen lassen und Zeitgleich auch beim Steueramt die Zweitwohnung. Denen habe ich ihr Formular samt Mietvertrag zugeschickt, aber bisher nichts mehr gehört..

ZWS Köln - ab wann darf ich zahlen?

Alfred @, Dienstag, 10.04.2012 (vor 4659 Tagen) @ fidibus88

» Hallo,
»
» das mit den 7% stimtm schon, ...
Stimmt nicht, denn von der Nettokaltmiete wird nichts abgezogen. Sollten aber bei der von Dir zu entrichtenden “Bruttomiete“ die Vollmöblierung eingeschlossen sein, werden davon 30% zur Berechnung der Kaltmiete abgezogen. Wenn auch Nebenkosten und Heizung in der Miete eingeschlossen sind, werden sogar weitere 20% abgezogen.

» Das kann es ja auch nicht sein oder> In der Satzung steth etwas von alle 6 Monate..
Das kann durchaus sein. In der Satzung steht viel. Aber das Kassen- und Steueramt ist chronisch überarbeitet, da geht schon mal was unter.

» Ich war beim Einwohnermeldeamt und habe eine Zweitwohnung eintragen lassen
Beim Einwohnermeldeamt hast Du Dich mit einer Nebenwohnung registrieren lassen. Aber nicht jede Nebenwohnung ist nach der Kölner Satzung auch eine Zweitwohnung.

» ...Zeitgleich auch beim Steueramt die Zweitwohnung. Denen habe ich ihr Formular samt Mietvertrag zugeschickt, aber bisher nichts mehr gehört.
Damit hast Du wahrscheinlich die dorft öffentlich Bediensteten völlig verunsichert.

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fidibus88 @, Dienstag, 10.04.2012 (vor 4659 Tagen) @ Alfred

ok danke für die weiteren Infos, echt super, was du hier leistest !!
Dann habe ich das auch mal verstanden. Wenn ich also, sagen wir mal 400€ Bruttomiete zahle (300€ netto + 100€ nebenkosten) muss ich 400€ *0,7*0,8*0,1 (Brutto - 30% -20% und dann 10% ZWS davon) oder eben 300€ *0,1 bezahlen>
Ich hatte dort mit einer Dame telefonischen Kontakt, die sich der Sache angenommen hat und die uns vorgeschlagen hat, den Mietvertrag mit dorthin zu schicken..
Tipp ist also, monatlich das Geld zurückzulegen und abzuwarten>> und keine Pferde scheu machen.. >!>!

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Alfred @, Dienstag, 10.04.2012 (vor 4659 Tagen) @ fidibus88

Wenn die Bruttomiete 400,00 € beträgt, die Wohnung voll möbliert ist und die Nebenkosten inkl. Heizung in diesem Betrag enthalten sind, errechnet sich die monatliche Kaltmiete wie folgt:
400 € Bruttomiete
– 120 € (=30% Abzug für Vollmöblierung)
– 80 € (20% für Nebenkosten und Heizung)
= 200 €.
Von dieser so errechneten Kaltmiete sind monatlich 10% fällig, damit der OB auch nächstes Jahr Kamellen werfen kann.
Du kannst gelassen abwarten. Ob der Kölner Amtsschimmel sich überhaupt scheu machen lässt, was ja eine gewisse Sensibilität voraussetzen würde, wage ich eh zu bezweifeln.