Ratenzahlung

René ⌂ @, Donnerstag, 05.01.2006 (vor 6680 Tagen) @ T.

Ich habe Erfurt angeschrieben, bekam dabei folgende Antwort:

» Teilbeträge vor der Fälligkeit am 01.07. werden von der Stadtkasse gern entgegengenommen.
» Schriftliche Anträge auf Ratenzahlung für Zeiträume nach dem 01.07. werden vom Steueramt nach § 222 Stundung der Abgabenordnung (AO) bearbeitet.
» Die Stundung erfolgt mit Verzinsung nach §§ 233 ff AO, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint.


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