Zweitwohnsitzsteuer Erfurt - in gleicher Whg. Hauptwohnsitz

fabian @, Donnerstag, 12.04.2012 (vor 4657 Tagen)

Hallo,

ich habe meinen Hauptwohnsitz im Wartburgkreis angemeldet. Dort habe ich ein Jugendzimmer in meinem Elternhaus. Dies ist auch gleichzeitig angemeldeter Sitz meines Nebengewerbes (Einzelunternehmen). Die Wohnung soll Hauptwohnsitz/Erstwohnsitz (gibt es da einen Unterschied>) bleiben. Dort bin ich regelmäßig/häufig (allerdings ohne tägliche Nachweise), habe familiäre enge Bindungen und bin politisch sehr aktiv.

Ich bin vor kurzem auch mit Nebenwohnsitz nach Erfurt gezogen und habe mich ordnungsgemäß binnen einer Woche bei der Meldebehörde angemeldet. Dort fragte mich die Bearbeiterin augenzwinkernd "Sie wissen schon, dass Erfurt eine Zweitwohnsitzsteuer hat>". Das verneinte ich, dachte mir aber nicht viel dabei und meldete mich der Ordnung halber an.

Zur Wohnung, die ich als Zweitwohnung angemeldet habe, ist folgendes zu sagen: Meine Freundin nutzt diese Wohnung als ihre Hauptwohnung und ist auch mit Hauptwohnsitz dort gemeldet. Die Wohnung hat 130qm. Ich nutze, wenn ich dort bin, lediglich ein Zimmer dieser Wohnung von 25qm Größe. Der Rest gehört sozusagen meiner Freundin, auch wenn ich das Bad und die Küche mitbenutzen darf. Auf dem Mietvertrag haben wir beide unterschrieben. Die Miete geht von einem Gemeinschaftskonto für diese Wohnung ab. Ich kann mit meiner Freundin eine unterschriebene Vereinbahrung treffen, die bestätigt, dass ich nur ein Zimmer dieser Wohnung nutze(n darf).

Meine Fragen:
1. Ich möchte mich rückversichern, dass mein Hauptwohnsitz auch mein Hauptwohnsitz ist. In vielen Foreneinträgen liest man ja, dass dies eher unerwünscht ist und zweitwohnungstechnisch eine nicht vorhandene Erstwohnung als Zimmer bei den Eltern eher vorteilhaft ist wegen einiger Gerichtsurteile. In diesem Fall möchte ich aber unbedingt den Hauptwohnsitz dort behalten, da dies für mich Vorteile bringt. Geht das auch, wenn ich keine Miete zahle und über das Zimmer im Prinzip nicht verfügen kann (ich kann es bspw. nicht verkaufen oder untervermieten)> Ich möchte hier nur sichergehen, dass ich später hier nicht über einen melderechtlichen faux pas stolpere.
2. Ich habe Angst, dass Erfurt von mir für die gesamte Wohnung oder zumindest für die Hälfte der Wohnung die Zweitwohnsitzsteuer i.H.v. ca. 1200 EUR pro Jahr verlangen wird. Das kann ich mir nicht leisten, da ich Doktorand bin und nur ein Stipendium beziehe, das nicht als Einkommen zählt und auch meine Nebeneinkünfte eher gering sind. Ich weiß, dass dies nicht ausschlaggebend für die Einordnung ist, hier liegt aber für mich ein wichtiger Planungshintergrund für die weitere Zukunft. Meine Hoffnung ist, dass die Vereinbahrung mit meiner Freundin anerkannt wird/werden muss und ich daher ordnungsgemäßg die Zweitwohnsitzsteuer nur anteilsmäßig für 25qm (ca 200 EUR/Jahr schätze ich) abführen muss. Ich möchte aber auch nicht gleich bei der Behörde nachfragen und schlafende Hunde wecken. Sorgen macht mir, dass wir beide als Mieter im Mietvertrag stehen. Auf der anderen Seite herrscht Vertragsfreiheit in Deutschland, sodass die Vereinbahrung mit meiner Freundin ja darüber Hinaus als gültig anerkannt werden müsste. Könnt ihr mir weiterhelfen>

Vielen Dank!!

Zweitwohnsitzsteuer Erfurt - in gleicher Whg. Hauptwohnsitz

Alfred @, Donnerstag, 12.04.2012 (vor 4656 Tagen) @ fabian

» ... soll Hauptwohnsitz/Erstwohnsitz (gibt es da einen Unterschied>) bleiben.
Nein, aber im Zusammenhang mit Deiner Fragestellung sind beide Begriffe falsch. Es geht Dir um Haupt- und Nebenwohnung (Melderecht) bzw. um Erst- und Zweitwohnung (Zweitwohnungsteuerrecht).

Ob Deine melderechtliche Registrierung mit Nebenwohnung rechtskonform ist, kann ich nicht beurteilen (bei Bedarf nachlesen aus der Startseite, Menü, Punkt „Hauptwohnung). In Deinem Fall (volljährig/ledig) ist die Nebenwohnung damit auch Zweitwohnung und als deren (Mit)Mieter bist Du auch deren (Mit)Inhaber.

Natürlich gibt es in Deutschland die Vertragsfreiheit, aber auch das Rechtsinstitut der „missbräuchlichen Gestaltung“. Könnte man Dir ggf. einen Strick draus drehen. So besonders plausibel klingt es nämlich nicht, wenn Du als (Mit)Mieter behauptest, nicht (Mit)Inhaber der Wohnung zu sein.

Anders sähe es aus, und viel deutlicher will ich nicht werden, wenn Deine Freundin alleiniger Mieterin wäre und Du mit ihr einen Untermietvertrag abschließen und diesen mit der Erklärung zur Zweitwohnungsteuer vorlegen würdest. Wenn Du es der Stadt ein bisschen schwerer machen willst (bei 16% ZWst darf man ja wohl saubere Arbeit verlangen) sollte in so einem Mietvertrag dann neben der Bezeichnung des angemieteten Zimmers stehen, dass die zu entrichtende Miete alle Nebenkosten, einschließlich Heizung sowie die Mitbenutzung von Diele und, Bad/WC/Dusche umfasst, die Mitbenutzung der Küche aber untersagt wird.

Frage:
Wo hat Deine Freundin ihre Nebenwohnung>