Zweitwohnsitzsteuer Erfurt - in gleicher Whg. Hauptwohnsitz

Alfred @, Donnerstag, 12.04.2012 (vor 4656 Tagen) @ fabian

» ... soll Hauptwohnsitz/Erstwohnsitz (gibt es da einen Unterschied>) bleiben.
Nein, aber im Zusammenhang mit Deiner Fragestellung sind beide Begriffe falsch. Es geht Dir um Haupt- und Nebenwohnung (Melderecht) bzw. um Erst- und Zweitwohnung (Zweitwohnungsteuerrecht).

Ob Deine melderechtliche Registrierung mit Nebenwohnung rechtskonform ist, kann ich nicht beurteilen (bei Bedarf nachlesen aus der Startseite, Menü, Punkt „Hauptwohnung). In Deinem Fall (volljährig/ledig) ist die Nebenwohnung damit auch Zweitwohnung und als deren (Mit)Mieter bist Du auch deren (Mit)Inhaber.

Natürlich gibt es in Deutschland die Vertragsfreiheit, aber auch das Rechtsinstitut der „missbräuchlichen Gestaltung“. Könnte man Dir ggf. einen Strick draus drehen. So besonders plausibel klingt es nämlich nicht, wenn Du als (Mit)Mieter behauptest, nicht (Mit)Inhaber der Wohnung zu sein.

Anders sähe es aus, und viel deutlicher will ich nicht werden, wenn Deine Freundin alleiniger Mieterin wäre und Du mit ihr einen Untermietvertrag abschließen und diesen mit der Erklärung zur Zweitwohnungsteuer vorlegen würdest. Wenn Du es der Stadt ein bisschen schwerer machen willst (bei 16% ZWst darf man ja wohl saubere Arbeit verlangen) sollte in so einem Mietvertrag dann neben der Bezeichnung des angemieteten Zimmers stehen, dass die zu entrichtende Miete alle Nebenkosten, einschließlich Heizung sowie die Mitbenutzung von Diele und, Bad/WC/Dusche umfasst, die Mitbenutzung der Küche aber untersagt wird.

Frage:
Wo hat Deine Freundin ihre Nebenwohnung>


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