Meinungsbildung u. Abstimmungsprozess

Gustav @, Dienstag, 17.04.2012 (vor 4651 Tagen) @ Alfred

» » Vielen Dank für die Info.
» Nichtsdestotrotz könnte es interessant werden.
» Ansonsten:
» Wenn eine Kommune insgesamt 7 Steuerfälle hat und bei der Produktion des 8. sogar vom bayer. VGH abgebügelt wird,

Bei den VG- Instanzen wird sich nicht viel ändern, interessant ist allerdings eine Kommentierung aus dem Institut der deutschen Wirtschaft in Köln, so v. IW Forscher Ralph Brügelmann in Ausgabe 44 v. 4.11. 2010 zu entnehmen:
Zwar erhält die Gemeinde für die Teilzeitbürger weder Anteile an der Einkommenssteuer noch Zuweisungen aus den Landeskassen, aber sie verliert auch nichts. Ihr gehen erst dann Gelder verloren, wenn durch den Bezug der Zweitwohnung andere Bürger, die gerne ihren Erstwohnsitz am Ort hätten, keine Bleibe finden. Das festzustellen, dürfte aber kaum möglich sein.

Auch das Argument, jede Zweitwohnung sei schließlich auch mit Kosten für die Gemeinde verbunden, zieht nicht – denn für jeden Handgriff verlangen die Kommunen in der Regel zusätzliche Gebühren. In vielen Fällen ist die Zweitwohnsteuer also nichts anderes als eine dritte Miete.


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