Hauptwohnsitz Bonn, Zweitwohnsitz Hamburg (?)

Alfred @, Freitag, 20.04.2012 (vor 4382 Tagen) @ monaco89

Hier die übliche Begrifflichkeit: Nebenwohnung, Hauptwohnung oder alleinige/einzige Wohnung darum geht es im Melderecht und hier.
Ich gehe davon aus, dass Du volljährig und ledig/alleinstehnd bist.
Wenn Du – so wie es klingt- aus der Hamburger Wohnung ausziehst, behältst Du im Hamburger Wohnung im melderechtlichen Sinn nicht bei und hast Dich in Bonn mit „einziger Wohnung“ registrieren zu lassen. Da gibt es keine Haupt- oder Nebenwohnung. Wenn Du an ein bis zwei Wochenenden nach Hamburg , sind das wohl eher Besuchsfahrten bzw. “Kontrollen“ der untervermieteten Wohnung – beides ist melderechtlich nicht relevant.

Merksatz:
Man kann in Hamburg so viele Wohnungen besitzen oder mieten wie man will. Wenn man diese nicht im Sinne des Melderechts als Nebenwohnung nutzt, fällt keine Zweitwohnungsteuer an.


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