ZWST in Hamburg, Ehepartner Eigentümer der Wohnung

Alfred @, Donnerstag, 26.04.2012 (vor 4642 Tagen) @ ara

Nun sollte man Gesetze und amtliche Vordrucke bekanntlich ernst nehmen. Als alleiniger Eigentümer, der die Wohnung nicht nutzt, ist Dein Mann weder „Mitbewohner, Mitmieter noch Miteigentümer der Nebenwohnung" – das kann man „wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen“ bestätigen. Unabhängig davon gilt: Wem eine Wohnung nicht als Nebenwohnung im Sinne des Hamburgischen Meldegesetzes dient, kann nach dem Hamburger ZWStG nicht Inhaber einer Zweitwohnung sein.
Zu den Zeilen 12 bis 15 würde ich keine Angaben machen. Ebenso nicht zu den Zeilen 38 bis 54, Ein paar andere Fragen sind zwar unverschämt oderüberflüssig, sollten aber um des lieben Friedens willen beantwortet werden.
Anmerkung:
Eine Wohnung dient als Nebenwohnung im Sinne des Hamburgischen Meldegesetzes, wenn sie von einer dort mit Nebenwohnung gemeldeten Person bewohnt wird. Wird eine Wohnung von einer Person bewohnt, die mit dieser Wohnung nicht gemeldet ist, dient die Wohnung als Nebenwohnung im Sinne des Hamburgischen Meldegesetzes, wenn sich die Person wegen dieser Wohnung mit Nebenwohnung zu melden hätte.


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