Zweitwohneigentum als Altersvorsorge?

Alfred @, Sonntag, 29.04.2012 (vor 4402 Tagen) @ Himbim13

» Auch ein steter Tropfen höhlt den Stein.
Aber nur, wenn er präzise immer wieder auf den gleichen und insbesondere den richtigen Punkt trifft. Sonst ist das nicht zielführend.

» Wer, alleine aus dem Vorhandensein einer Nebenwohnung (Ferienwohnung) davon ausgeht, dass der Eigentümer einer solchen Immobilie unbeschränkte Finanzmittel zur Verfügung hat kennzeichnet seine IQ doch selbst.
Zusimmung. Dass der Eigentümer einer (selbstgenutzten) Ferienwohnung unbeschränkte Finanzmittel zur Verfügung habe, glauben wohl nur Geisteskranke. Schuld andieser Auffassung könnte u.a .das BVerwG sein. Aber das ist hier nicht der Punkt. Außerdem sollte man immer bedenken, dass (außerhalb Bayerns) die ZWSt mit Masse Personen trifft, die auf ihre Nebenwohnung angewiesen und nicht deren Eigentümer sind.


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