Zweitwohnsitzsteuer

Melisa1980 @, Dienstag, 05.06.2012 (vor 4753 Tagen)

Hallo zusammen,

ich bin selbständig tätig, verheiratet und habe Kinder. Ich wohne in
der Stadt A in einer kleinen Wohnung. Arbeiten tue ich
4-5 Tage die Woche in der Stadt B.

Stadt B ist mir 38 km entfernt aber da ich dort einen
Parkplatz suchen muss usw. muss ich schon über 40 km fahren und
brauche auch ca. 40-60 Minuten bis ich dort meinen Wagen geparkt habe.

Daher suche ich eine 1-2 Zimmerwohnung in der Stadt B um dort
auch öfter zu schlafen und auch mal in Ruhe meine Schreibarbeiten
zu erledigen. Ich wäre aber dennoch 3-4 mal die Woche in der Stadt A
bei meiner Familie.

Nun meine Frage: Muss man als verheirateter
selbständiger auch Zweitwohnsitzsteuer zahlen>

Folgendes habe ich gefunden:

ZWEITWOHNUNGSSTEUER IN BESTIMMTEN FÄLLEN VERFASSUNGSWIDRIG

Verheiratete, die aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung in einer anderen Gemeinde unterhalten, müssen zukünftig keine Zweitwohnungssteuer mehr bezahlen.
Zahlreiche Gemeinden erheben in Deutschland eine Zweitwohnungssteuer. Die Zweitwohnungssteuer trifft nicht nur Wohnungseigentümer, sondern auch Mieter von Zweitwohnungen. Von der Steuer sind alle diejenigen betroffen, die neben einer Hauptwohnung eine Nebenwohnung benutzen. Die Zweitwohnungssteuer wird auch für Wohnungen erhoben, die aus beruflichen Gründen genutzt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Erhebung der Zweitwohnungssteuer bei Verheirateten, deren Hauptwohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet, verfassungswidrig ist. Das Bundesverfassungsgericht ist der Auffassung, dass die Erhebung der Zweitwohnungssteuer für beruflich unterhaltene Zweitwohnungen bei Verheirateten die Ehe diskriminiert.

Zweitwohnsitzsteuer

Alfred @, Dienstag, 05.06.2012 (vor 4753 Tagen) @ Melisa1980

Um einigermaßen konkret antworten zu können, wäre der Name des Arbeitsortes erforderlich.

Zweitwohnsitzsteuer

Melisa1980 @, Dienstag, 05.06.2012 (vor 4752 Tagen) @ Alfred

» Um einigermaßen konkret antworten zu können, wäre der Name des Arbeitsortes
» erforderlich.

ich wohne in Essen und arbeite in Dortmund.

Zweitwohnsitzsteuer

Alfred @, Dienstag, 05.06.2012 (vor 4752 Tagen) @ Melisa1980

Ausgerechnet Dortmund – die Stadt, deren Satzung das BVerfG 2005 für nichtig erklärt hat weil danach die Erhebung der Zweitwohnungsteuer für beruflich unterhaltene Zweitwohnungen bei Verheirateten die Ehe diskriminiert. Das VG Gelsenkirchen hat 2009 hingegen die geltungserhaltende Auslegung der Satzung für möglich befunden und die Nichtigkeit verworfen.
Praktische Nutzanwendung für Dich: Wenn Du Dich nicht beruflich bedingt vorwiegend im Stadtgebiet Dortmund aufhältst (oder dies zumindest einigermaßen plausibel darlegen kannst), wird die Stadt die Zweitwohnungsteuer von Dir haben wollen und Du wirst Dich nur gerichtlich dagegen wehren können. Denn die Stadt wird ihre Satzung so verstehen wollen, dass die Erhebung der Zweitwohnungsteuer für beruflich unterhaltene Zweitwohnungen bei Verheirateten die Ehe nicht diskriminiert, wenn der Steuerpflichtige sich nicht vorwiegend im Stadtgebiet aufhält. Das VG Gelsenkirchen wird sich vmtl. dieser Auffassung anschließen.
Im engen Zusammenhang mit dem „vorwiegenden Aufenthalt im Stadtgebiet“ ist Deine selbständige Tätigkeit zu sehen. Wenn Du keine festen Büro- Geschäfts- bzw. Öffnungszeiten nachweisen kannst, wird die Stadt u.U. glatt behaupten, dass Du Dich nur gelegentlich im Stadtgebiet aufhältst.

Zweitwohnsitzsteuer

Melisa1980 @, Dienstag, 05.06.2012 (vor 4752 Tagen) @ Alfred

meine Arbeitszeit in Dortmund ist von 12-21 Uhr und das
5 Tage die Woche. ich wäre nur Sonntag tagsüber in Essen und 1-2 mal
in der Woche abends für paar Stunden. ich kann das mit einem
Fahrtenbuch nachweisen. Samstags abends arbeite ich
7-8 Stunden in Korbach.

ich brauch in Dortmund die Wohnung da es mir
schwer fällt abends nach der Arbeit nach Essen wieder
zurück zu fahren und morgens pünktlich wieder
auf Arbeir zu erscheinen. außerdem mache ich meine
Buchhaltung selber, habe auch drei Angestellte und daher
viele Schreibarbeiten zu erledigen. abends nach Feierabend
und in Essen angekommen schaffe ich das nicht.

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Alfred @, Dienstag, 05.06.2012 (vor 4752 Tagen) @ Melisa1980

Wenn der Nachweis des "vorwiegenden Aufenthalts" in Dortmund möglich ist - und so klingt es, dürfte es auch in D. keine nachhaltigen Problem mit der ZWSt geben.
Vorsicht beim Ausfüllen der Erklärung zur ZWSt.
Bei Bedarf hier wieder fragen.

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Melisa1980 @, Dienstag, 05.06.2012 (vor 4752 Tagen) @ Alfred

wenn ich nicht mehr in Essen übernachten tue
und nur wegen den Kindern
in der Woche 3-4 mal dort hin fahre und dort auch
nicht mehr als 2-3 Stunden bleibe und das ganze
mit einem Fahrtenbuch oder einer Zeugin evtl. Mitbewohner/in nachweise
komme ich dann damit durch>

sollte es nicht klappen wie hoch ist dann die
ZWST. für Dortmund>

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Alfred @, Dienstag, 05.06.2012 (vor 4752 Tagen) @ Melisa1980

» komme ich dann damit durch>
Bei mir und vor Gericht ja, ob bei der Stadt kann ich nicht beurteilen.

» sollte es nicht klappen wie hoch ist dann die
» ZWST. für Dortmund>
12% der Nettokaltmiete – aber gar nicht daran denken.

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Melisa1980 @, Dienstag, 05.06.2012 (vor 4752 Tagen) @ Alfred

muss ich unter solchen Voraussetzungen einen
ZWS anmelden>

oder ist es vorteilhafter, wenn mein evtl. Mitbewohner eine
Wohnung mietet und ich bzw. meine Firma von ihm einen großen Raum
als Büro untervermietet bekomme und ihm dafür
mtl. eine Pauschalmiete zahle>

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Alfred @, Dienstag, 05.06.2012 (vor 4752 Tagen) @ Melisa1980

Die melderechtliche Registrierung ist in Deinem Fall gesetzlich vorgeschrieben – das hat mit Miete, Eigentumsverhältnissen usw. nichts zu tun. Du beziehst in Dortmund eine Wohnung und benutzt diese für eine Zeitdauer von mehr als 2 Monaten. Das ist nach den gesetzlichen Bestimmungen meldepflichtig (beim Einwohnermeldeamt). Damit meldest Du weder einen Zeitwohnsitz noch eine Zweitwohnung an.
Die Zweitwohnung ergibt sich in Dortmund aus der melderechtlichen Registrierung mit Nebenwohnung. Das ist, insbesondere in Deinem Fall, verfassungswidrig.

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Melisa1980 @, Dienstag, 05.06.2012 (vor 4752 Tagen) @ Alfred

dann kann ich die Wohnung auch auf meinen Namen mieten
und bestehe dann auf diesen Text:


Eine generelle Befreiung von der Zweitwohnsitzsteuer haben in Anlehnung an das Melderecht Arbeitnehmer, Selbstständige und Freiberufler, die verheiratet sind oder in einer anerkannten, eheähnlichen Gemeinschaft leben, wenn sie die Wohnung aus beruflichen Gründen unterhalten.

ausserdem werde ich in Dortmund sehr viel mehr
mich aufhalten als in Essen und das kann ich auch
nachweisen.

kann es dann sein das ich Essen eine ZWSst. dann zahlen muss>

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Alfred @, Dienstag, 05.06.2012 (vor 4752 Tagen) @ Melisa1980

» und bestehe dann auf diesen Text:
Ist bei der melderechtlichen Registrierung (beim Einwohnermeldeamt) absolut überflüssig. Wird frühestens bei der Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung (durch Stadtkasse und Steueramt) erforderlich. Wenn es so weit ist, bei Bedarf hier fragen.
Außerdem gibt es in Deinem Fall keine Befreiung, das würde nämlich eine Zahlungspflicht voraussetzen. Die gibt es bei Dir aber nicht

» kann es dann sein das ich Essen eine ZWSst. zahlen muss>
Nein, denn in Essen wirst Du dann mit Hauptwohnung registriert sein. Da bist Du als nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete privilegiert.

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Melisa1980 @, Dienstag, 05.06.2012 (vor 4752 Tagen) @ Alfred

meine Steuererklärung gebe ich aber weiterhin in Essen ab
und setze die Wohnung als beruflich bedingte doppelte Haushalsführung
ab.

geht das denn auch wenn ich fast keine Nacht in Essen übernachte
und immer nur für paar Stunden in der Woche dort bin
da ich mich mit meinem Mann auch nicht mehr so gut
verstehe und so nur kürzere Besuche unserer Familie
gut tun und so auch unseren Kindern gut geht.

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Alfred @, Dienstag, 05.06.2012 (vor 4752 Tagen) @ Melisa1980

» meine Steuererklärung gebe ich aber weiterhin in Essen ab und setze die Wohnung als beruflich bedingte doppelte Haushalsführung ab.
Die Einkommensteuererklärung hat mit der Erklärung zur Zweitwohnungstuer" nichts zu tun. Die doppelte Haushaltsführung setzt deb Lebensmittelpunkt in Essen voraus. Das wiederum hat mit dem melderechtlichen Begriff des "vorwiegenden Aufenthalts nichts zu tun.

» geht das denn auch ...
Das sollte man hier und auch sonst nicht vertiefen (s.o.: Lebensmittelpunkt).

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Melisa1980 @, Dienstag, 05.06.2012 (vor 4752 Tagen) @ Alfred

wenn Sie einen anderen guten Tipp für mich haben
können Sie mir auch gern mailen.

Zweitwohnsitzsteuer

Alfred @, Dienstag, 05.06.2012 (vor 4752 Tagen) @ Melisa1980

Tipps nur bei der Zweitwohnungsteuer - und da ist vorläufig alles gesagt. Rest hängt von der Stadt Dortmund ab.