ZWS während BA Studium?!

Alfred @, Sonntag, 10.06.2012 (vor 4512 Tagen) @ Luap

Für eine umfasendere Meinung fehlen mir ein paar Informationen. Vorab so viel:
Wenn Du seit 2009 abwechselnd 3 Monate in Dresden und 3 Monate in Breitenbrunn (dabei die Wochenenden in Dresden) gewohnt hast, bist Du, zumindest seitdem Du in Dresden eine eigene Wohnung hast, nach der Breitenbrunner Satzung zweitwohnungsteuerpflichtig.
Wenn Du 2009 ein Zimmer in einem Wohnheim bezogen hast und dieses Zimmer bis heute nutzt, bist Du auch meldepflichtig nach dem Meldegesetz. Wenn Du in Breitenbrunn jedes Mal ein anderes Zimmer bezogen hast und nach den 3 Monaten wieder ausgezogen bist, bist Du nicht meldepflichtig und nur für den Zeitraum des jeweiligen Aufenthalts zweitwohnungsteuerpflichtig.
Widerspruch gegen den Zweitwohnungsteuerbescheid ist unumgänglich, wenn Du dagegen vorgehen willst.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion