Zweitwohnsitzsteuer in Wuppertal seit 1.1.2006
» Ich blicke nicht ganz durch, wo mein Denkfehler ist.
Die Bemessungsgrundlage ist die Jahreskaltmiete, bzw. in deinem Fall der entsprechende Wohnanteil. Ob du diese Wohnung 1 Monat, 2 Monate oder 6 Monate nutzt, spielt keine Rolle. Sind es mehr als 6 Monate, müßtest du - nach dem Meldegesetz - deinen Hauptwohnsitz bei deiner Freundin anmelden.
Wenn dann müßtest du diese Wohnung jedesmal "aufgeben" und neu beziehen. Aber in wie weit da die Meldebehörden mitspielen, mag ich jetzt nicht einschätzen.
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Michael M.,
05.01.2006
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René,
05.01.2006
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Michael Manski,
05.01.2006
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