ZWS in Trier

Alfred @, Donnerstag, 21.06.2012 (vor 4932 Tagen) @ visko

Wenn Du im September aus dieser Nebenwohnung ausgezogen bist, endet die Steuerpflicht spätestens mit Ablauf des 30.09.2011- Die Angaben zur bis dahin steuerpflichtigen Wohnung kannst Du mit dem Widerspruch „nachholen“.
Den Auszug aus der Wohnung wirst Du nachweisen müssen, zumal die fehlende Abmeldung eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
An eine besondere Form ist der Widerspruch nicht gebunden - mal googeln. Der Widerspruch hat hinsichtlich der geforderten Zahlung keine aufschiebende Wirkung. Die musst Du ggf. selbst beantragen.


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