ZWS in Friedrichshafen

Matthias1512 @, Dienstag, 03.07.2012 (vor 4305 Tagen)

Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Interpretation der Satzung zur ZWS in Friedrichshafen.
Ich habe meinen ersten Wohnsitz in Herford, dort zahle ich Miete und meine Eltern leben dort.

Nun habe ich eine Stelle in Friedrichshafen angenommen und ich habe ein WG-Zimmer bezogen. Im Mietvertrag steht, dass ich mein Zimmer miete und der Rest der Wohnung zur gemeinschaftlichen Nutzung zur Verfügung steht. Den Vertrag habe ich direkt mit dem Besitzer der WOhnung geschlossen.
In der Satzung steht nun, dass der Steuerschuldner ist, der die Verfügungsgewalt über die gesamte Wohnung innehat. Das ist bei mir ja nicht der Fall. Meine Mitbewohner haben die Wohnung als ersten Wohnsitz und nicht als zweiten gemeldet.

Nun stellt sich mir die Frage, ob ich einen Zweitwohnsitz anmelden muss, wenn ich die Vorteile der doppelten Haushaltsführung nutzen möchte und Steuern zahlen muss oder ob ich den WOhnsitz melden muss, aber keine Steuern zahlen muss>

SO ganz ist mir da die Sachlage nicht klar wie es sich mit der Verfügungsgewalt interpretiert wird.

Viele GRüße und Danke für die Unterstützung!

Grüße,
Matze


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