ZwSt Eigentumswohnung Hamburg

Sarah Jevo @, Dienstag, 03.07.2012 (vor 5016 Tagen)

Hallo liebes ZwSt-Forum-Team,

habe 19 Seiten zum Thema “Hamburg” durchgelesen und eine ähnliche Anfrage von xyz_michaelxyz_entdecken können. Bei uns liegt es etwas anders. Daher brauche ich Ihre Hilfe. Und Sorry für die Länge dieses Beitrags.

Seit 1997 sind mein Mann und ich gemeinsam Eigentümer einer Wohnung in Hamburg und seit 2005 gehört uns ein Einfamilienhaus im letzten Zipfel des Landkreises Stade.

Seit 2010 haben wir beide unseren Hauptwohnsitz von Hamburg nach Stade wegverlegt und uns hier angemeldet. Die Eigentumswohnung wird nun als Nebenwohnsitz weitergeführt. Mein Mann muss aus beruflichem Anlass in der Woche von Sonntagabend bis Freitag leider allein in Hamburg wohnen und kommt nur am Wochenende nach Haus. Ich bin im Ruhestand und lebe - auch aus gesundheitlichen Gründen - ausschließlich hier.

So haben wir dies auf dem Meldeamt hier im Landkreis angegeben. Bei der jährlichen Einkommensteuer ist die Hamburger Wohnung für die doppelte Haushaltsführung anerkannt.

Vergangene Woche erhielten wir nun jeweils eine “Erklärung zur Zweitwohnungssteuer”. Da erst wurde mir bekannt, dass nicht nur mein Mann sondern auch ich in Hamburg mit Nebenwohnung gemeldet bin und ebenfalls eine Erklärung abgeben soll. Ich war nie wieder in der Wohnung in Hamburg.

Führt diese fehlerhafte Anmeldung/Ummelung nun zu einem Eigentor obwohl ich ausschließlich hier im Landkreis wohne> Muss ich daher auch meinen Vordruck vollständig ausfüllen und könnte es vielleicht sogar dazu führen, dass ich eine Steuer entrichten muss>

Ebenso bin ich unsicher bei der Beantwortung der Zeile 22 des Vordrucks: Ich bin weder Mitbewohner (dachte ich bis jetzt) noch Mitmieter. Aber ich bin Miteigentümer. Kann oder muss ich das mit meiner Unterschrift bestätigen>

Und die letzte Frage: Muss unbedingt eine “Bestätigung des Arbeitgebers zu den Zeilen 32 bis 34” beigefügt werden. Genügt nicht eine Verdienstbescheinigung>

Ob erforderlich oder nicht jedenfalls habe ich gestern umgehend beim Ortsamt die Anmeldung korrigieren lassen.Rückwirkend ging das dort nur bis zum 1.1.2012

Es ist die erste Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung.
Wir möchten evtl. nicht schon wieder etwas falsch machen.

Vielen Dank, herzliche Grüße
und ein großes Kompliment für dieses Forum
Sarah

ZwSt Eigentumswohnung Hamburg

Yvonne Winkler @, Donnerstag, 05.07.2012 (vor 5014 Tagen) @ Sarah Jevo

» So haben wir dies auf dem Meldeamt hier im Landkreis angegeben. Bei der
» jährlichen Einkommensteuer ist die Hamburger Wohnung für die doppelte
» Haushaltsführung anerkannt.

hat mit der ZWS nichts zu tun
»
» Vergangene Woche erhielten wir nun jeweils eine “Erklärung zur
» Zweitwohnungssteuer”. Da erst wurde mir bekannt, dass nicht nur mein Mann
» sondern auch ich in Hamburg mit Nebenwohnung gemeldet bin und ebenfalls
» eine Erklärung abgeben soll. Ich war nie wieder in der Wohnung in Hamburg.
»
Dann waren Sie dort falsch gemeldet oder hatten vergessen, sich abzumelden.

» Führt diese fehlerhafte Anmeldung/Ummelung nun zu einem Eigentor obwohl ich
» ausschließlich hier im Landkreis wohne> Muss ich daher auch meinen Vordruck
» vollständig ausfüllen und könnte es vielleicht sogar dazu führen, dass ich
» eine Steuer entrichten muss>

ja, siehe unten
»
» Ob erforderlich oder nicht jedenfalls habe ich gestern umgehend beim
» Ortsamt die Anmeldung korrigieren lassen.Rückwirkend ging das dort nur bis
» zum 1.1.2012

Das ist mir unklar, warum soll das nur bis 1.1.2012 gehen> Ich würde schriftlich beantragen, das zu korrigieren und es entsprechend zu begründen. Entgegen der Auskunft im Einwohnermeldeamt, da es nicht Ihren tatsächlichen Lebensverhältnissen auch vor diesem Zeitpunkt entspricht, Sie aus gesundheitl. Gründen sich ausschließlich in Ihrer Hauptwohnung aufhalten, vergessen hatten, sich abzumelden etc. Das ist zwar eine Ordnungswidrigkeit, aber die Grundlage für die Veranlagung zur Zweitwohnung. Verdienstbescheinigung könnte genügen. Entscheidend ist, dass sich aus dem Papier ergibt, wo Sie arbeiten, wenn Sie das noch tun.

Eigentümer sind Sie, daraus ergibt sich jedoch noch nicht das Innehaben einer Zweitwohnung. Diese entsteht erst durch Ihren melderechtlichen Status.

ZwSt Eigentumswohnung Hamburg

Sarah Jevo @, Donnerstag, 05.07.2012 (vor 5014 Tagen) @ Yvonne Winkler

Hallo liebe Yvonne Winkler,

herzlichen Dank für die rasche Antwort. Ich werde mich gleich an das Verfassen eines Schreibens machen und über den Ausgang gerne hier berichten.

Nochmals vielen Dank
Sarah

ZwSt Eigentumswohnung Hamburg

Sarah Jevo @, Mittwoch, 16.10.2013 (vor 4546 Tagen) @ Sarah Jevo

Einen schöne guten Tag an alle hier im Forum.

Mein letzter Eintrag ist von 2012.

Nach meinem Umzug 2010 in den Landkreis Stade und der Ummeldung war mir nicht bewusst, dass ich in Hamburg noch mit einer Nebenwohnung gemeldet war . Also bat ich darum - nach Ihrem Rat hier im Forum - dass mich das Meldeamt im Landkreis Stade nachträglich zum 1.August 2010 in Hamburg mit einer Nebenwohnung abmeldet. Das wurde auch so gemacht.

Mein Mann hat aus beruflichen Gründen seinen Zweitwohnsitz in unserer Eigentumswohnung in Hamburg. Das Formular zur Zweitwohnungssteuer hat somit nur mein Mann ausgefüllt.

Der Beweis durch ihn wurde erbracht und auch anerkannt. Er muss keine Steuer zahlen. Die doppelte Haushaltsführung ist ebenfalls vom Finanzamt bewilligt. Das war 2012.

Nach nun mehr als einem Jahr später meldet sich das "Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz in Hamburg" bei mir, da ich nach den dort vorliegenden Unterlagen seit dem 1.8.2010 Miteigentümer der o.g. Wohnung(Anm. in Hamburg) sei.

Weiter heißt es: "Gem.§ 2 ABS. 5 c HmbZWStG wird eine Zweitwohnungssteuer - u.a. - nicht erhoben in den Fällen, in denen
e i n e verheirate Person eine Wohnung aus überwiegend beruflichen Gründen innehat und die gemeinsame Wohnung die Hauptwohnung ist und sich außerhalb Hamburgs befindet.
Vorliegend hat jedoch nicht e i n e Person die Wohnung inne, sondern zwei, nämlich Sie und Ihr Ehemann, da sowohl Sie als auch Ihr Ehemann Miteigentümer der Wohnung sind."

Da sich die gemeinsame Hauptwohnung außerhalb Hamburgs befindet, wäre die Hamburger Wohnung als Nebenwohnung anzusehen mit der Folge, dass ich für meinen Anteil nun Zweitwohnungssteuer zu entrichten hätte.

Ich war seit August 2010 nie mehr in dieser Wohnung.

Das Schreiben an mich ging an die Hamburger Adresse. Warum? Ich bin da nicht gemeldet. Niemand sonst schickt Post dorthin.

Mein Mann war wegen seines Urlaubs nicht in der Hamburger Wohnung sondern hier im Landkreis Stade. Er konnte somit das Behörden-Schreiben erst heute verspätet per Mail an mich weiterreichen. Ich habe also kaum noch Zeit zu reagieren.

Könnte mir hier im Forum jemand weiterhelfen? Ich sitze jetzt vor diesem Formular und weiß nicht, wie ich dieses auszufüllen habe. Es gibt so viele verschiedene Antworten zu diesem Thema.

Vielen Dank und herzliche Grüße

ZwSt Eigentumswohnung Hamburg

Alfred @, Mittwoch, 16.10.2013 (vor 4546 Tagen) @ Sarah Jevo

Wenn eine Behörde einen Fehler macht, hat sie die Folgen zu tragen. In diesem Fall die Nichteinhaltung des Termins hinzunehmen. Zum festgelegten Termin würde ich den Hamburgern einen Brief) evtl. auch eine Mail) schicken und mitteilen,
- dass der Brief an die falsche Anschrift gegangen ist und Dich erst jetzt erreicht hat,
- dass Du dort nicht wohnst und
- falls sie es noch für erforderlich halten, die Aufforderung zur Abgabe der Erklärung an die Anschrift Deiner alleinigen Wohnung zu senden.
Wenn Du willst, kannst Du zur Sicherheit noch fragen, warum sie die genannte Wohnung für Deine Zweitwohnung halten.
Danach kannst Du Dich erst Mal zurücklehnen, bis die Hamburger geantwortet haben.
Allerdings solltest Du Dir vom Einwohnermeldeamt Stade noch mal bestätigen lassen, dass Du in Stade mit alleiniger Wohnung registriert bist und keine Nebenwohnung in Hamburg eingetragen ist. Das ist nämlich die entscheidende Frage. Da könnte ein Fehler passiert sein und dann wird es bürokratisch etwas schwieriger, den Hamburgern die ZWSt auszureden.
Solltest Du in Hamburg nicht mit Nebenwohnung registriert sein, besteht kein Steueranspruch.
Das also bitte klären und ggf. hier wieder fragen.

ZwSt Eigentumswohnung Hamburg

Rebell @, Donnerstag, 17.10.2013 (vor 4545 Tagen) @ Alfred

Solltest Du in Hamburg nicht mit Nebenwohnung registriert sein, besteht kein Steueranspruch.
Das also bitte klären und ggf. hier wieder fragen.

Aha lieber Alfred, das kann sein, dass es in Hamburg akzeptiert wird, aber in Bayern geht so etwas im Regelfall nicht. Das geht schon wegen der Gleichbehandlung nicht.

Sämtliche Partner welche im Grundbuch als Miteigentümer eingetragen sind, so die gerichtlichen Urteile, hätten die Nutzungsmöglichkeit und sind somit auch zur Zweitwohnungssteuer zu veranlagen.
Da beisßt die Maus keinen Faden ab. Wenn es bishser nicht geschehen ist, so haben Urteile diese Möglichkeit den Kommunen eröffnet und diese gehen davon aus, dass Geld nicht stinkt egal wie und wo es herkommt.

Zusätzlich würde man Vollzugsdefizite riskieren, und das möchte kein Kämmerer auf sich sitzen lassen, also ist er gezwungen diesen Dingen nachzugehen.
Abhilfe: vor Beginn des Umzugs im Grundbuch die alleinige Besitzstandwahrung also nicht gemeinsames Eigentum festlegen. Nachträgliche Änderung nur bedingt erfolgreich, da nur ab dem Notartermin - der alleinige Besitzer befreit, der Mitbesitzer muss dann alle rückwärtigen Jahre nachzahlen. Da hilft kein Fluchen und kein Beten!
Fakt ist, dass über derartigen kommunalen "Schummel" die Zweitwohnungsteuer viel Arbeit beschert, nicht von ungefähr fallen bei der Zwst- Stelle in München über 60 % an Kosten für die Ermittlungen und Überwachungen an umd dies "Abzocke" aufrecht zu erhalten.

Dazu gewinnt man in München über den Sekudäreffekte - Kommunaler Finanzausgleich soviel, über das Druckmittel zur

Erstwohnsitzanmeldung, dass man die UNkosten leicht schlucken kann!

ZwSt Eigentumswohnung Hamburg

Alfred @, Donnerstag, 17.10.2013 (vor 4545 Tagen) @ Rebell

Aha lieber Alfred, das kann sein, ...

Das kann nicht so sein, das ist so.

Sämtliche Partner welche im Grundbuch als Miteigentümer eingetragen sind, so die gerichtlichen Urteile, hätten die Nutzungsmöglichkeit und sind somit auch zur Zweitwohnungssteuer zu veranlagen.

Diese Auffassung kann durch juristischen Firlefanz "unterlaufen" werden. Den Unterschied zwischen Eigentümer und Inhaber sollte man auch der bayer. Verwaltungsgerichtsbarkeit klar machen können. Ein dickes Brett, aber die ersten Bohrlöcher sind schon erkennbar. Übrigens gibt es inzwischen Entscheidungen des Bay. VGH wie auch in "Fremdenverkehrsgemeinden" der Begriff der Hauptwohnung zu verstehen ist. Sollte man den VGH mal beim Wort nehmen, damit er sich einmal mehr winden muss.

Abhilfe: vor Beginn des Umzugs im Grundbuch die alleinige Besitzstandwahrung also nicht gemeinsames Eigentum festlegen.

Diese Empfehlung hat Nebenwirkungen und ist deswegen nur bedingt zielführend.

Dazu gewinnt man in München über den Sekudäreffekte - Kommunaler Finanzausgleich ...

Um einen Sekundareffekt dürfte es sich hier nicht handeln, eher um das Ziel, den Zweck. Diese Erkenntnis ist weder neu noch hilft sie weiter.

ZwSt Eigentumswohnung Hamburg

Rebell @, Donnerstag, 17.10.2013 (vor 4545 Tagen) @ Alfred

Diese Empfehlung hat Nebenwirkungen und ist deswegen nur bedingt zielführend.

Zielführend in Sach Zweitwohnungssteuer auf alle Fälle, große Nachteile bestehen natürlich bei allen übrigen Steuerangelegenheiten wie Steuererklärungen und noch viel schlimmer wirkt es sich beim eintretenden Erbfalle eventuell aus !

Die ganz Sache mit der Zwst ist rein für Beschäftigungen für Verwaltungsgerichte und Durchsetzung des Gesetzgebers - dabei muss auch die unabhängige Gerichtsbarkeit in Frage gestellt werden, ob denn die Entscheidungen u.U. sogar im Kern Weisungsgebunden sich auswirken- allerdings wird die Frage dem Normalbürger gegenüber nie beantwortet werden !

ZwSt Eigentumswohnung Hamburg

Sarah Jevo @, Montag, 16.12.2013 (vor 4485 Tagen) @ Alfred

Hallo und einen schönen guten Abend,

man mag es glauben oder nicht. Noch immer ist mein "Fall" nicht abgeschlossen.

Wegen der Wohnsitz-Angelegenheit habe mich nun nach allem Hin-und-Her mit meinem vorherigen Kundenzentrum in Hamburg in Verbindung gesetzt. Die haben mir freundlicherweise den Status meiner Anmeldung geschickt. Und siehe da. Ich war tatsächlich - entgegen meines Wunsches - in Hamburg mit einer Nebenwohnung und hier (im Landkreis Stade) mit der Hauptwohnung gemeldet. Also noch einmal zum hiesigen Amt, um das zu korrigieren. Nun bin ich hier endlich mit alleinigem Wohnsitz gemeldet. Dieses Amt hat auch der zuständigen Sachbearbeiterin in Hamburg in einem persönlichen Anschreiben mitgeteilt, dass wohl damals ein Fehler gemacht wurde und der alleinige Wohnsitz im Landkreis Stade sei.

Das scheint diese Mitarbeiterin nicht zu stören. Die Post geht weiterhin an die Hamburger Adresse. Da die Wohnung nur meinem Mann zur Aufrechterhaltung seines Jobs in Hamburg dient (was aus anerkannt wurde) und er bei Feier- oder Urlaubstagen dort nicht anwesend ist, erhalte ich Briefe mit entsprechenden Fristen, die an die Hamburger Adresse gehen, viel zu spät.

Auf Mail-Anfragen oder Bitten um Fristverlängerung antwortete diese Mitarbeiterin vom Finanzamt nicht. Wirft mir aber vor, trotz Anforderung keine Angaben nachgereicht zu haben.

Fakt ist: Ich bin zur Hälfte Miteigentümerin einer Eigentumswohnung in Hamburg, die ich 1997 gemeinsam mit meinem Ehemann erworben habe und seit 2010 nicht einziges Mal betreten habe. Es scheint unerheblich zu sein, ob ich sie nutze und wo ich gemeldet bin. Laut Behörden-Schreiben vom Dezember 2013 heißt es:

1. "Zweitwohnung ist jede Wohnung, die dem Eigentümer oder Hauptmieter als Nebenwohnung i.S. des Hamburgischen Meldegesetzes dient (§ 2 Absatz HmbZWStG)."
2. "Der Umfang der tatsächlichen Nutzung hat keinen Einfluss auf die steuerliche Bemessungsgrundlage. Soweit der Inhaber der Nebenwohnung sich seiner Schlüsselgewalt nicht begeben hat, bleibt die Ummeldung für die Erhebung der Zweitwohnungssteuer ohne Einfluss."
3."Als Miteigentümer der Eigentumswohnung ist Ihnen die Hälfte der Wohnfläche steuerlich zuzurechnen. Ich verweise hierbei auf mein Scheiben vom 4.10.2013".

Und heute habe ich mit Datum vom 9.12.2013 einen Steuerbescheid erhalten:
Rückwirkend muss ich für 2010 bis 2012 insgesamt 406 Euro zahlen. Mein Mann ist befreit, da sein Anteil der Eigentumswohnung anerkannt wurde, weil er sie beruflich nutzt.

Paradox ist: Da ich eine zu geringe Erwerbsminderungsrente erhalte, muss mein Mann die Steuer tragen, von der er doch eigentlich aus beruflichen Gründen befreit war....

Für 2013 habe ich keine Info vom Finanzamt. WARUM NICHT?

Und was mich noch interessieren würde: Unser Sohn ist in der Wohnung mit alleinigem Wohnsitz gemeldet. Wäre das relevant für die Berechnung?

Oder ist es einfach nur mein Pech, dass ich irgendwann einmal mit Blick auf Alterssicherung gemeinsam mit meinem Ehemann eine Eigentumswohnung gekauft habe?

Muss ich nun zahlen oder nicht oder sollte ich einen Fachanwalt einschalten?

Herzliche Grüße,
frohe Weihnachten für alle hier im Forum
und alles Gute für das kommende Jahr

ZwSt Eigentumswohnung Hamburg

Sarah Jevo @, Dienstag, 21.01.2014 (vor 4449 Tagen) @ Alfred

Am 16.12.2013 hatte ich meinen Thread mit folgendem Text fortgesetzt, auf den bisher nicht reagiert wurde:

"Hallo und einen schönen guten Abend,

man mag es glauben oder nicht. Noch immer ist mein "Fall" nicht abgeschlossen.

Wegen der Wohnsitz-Angelegenheit habe mich nun nach allem Hin-und-Her mit meinem vorherigen Kundenzentrum in Hamburg in Verbindung gesetzt. Die haben mir freundlicherweise den Status meiner Anmeldung geschickt. Und siehe da. Ich war tatsächlich - entgegen meines Wunsches - in Hamburg mit einer Nebenwohnung und hier (im Landkreis Stade) mit der Hauptwohnung gemeldet. Also noch einmal zum hiesigen Amt, um das zu korrigieren. Nun bin ich hier endlich mit alleinigem Wohnsitz gemeldet. Dieses Amt hat auch der zuständigen Sachbearbeiterin in Hamburg in einem persönlichen Anschreiben mitgeteilt, dass wohl damals ein Fehler gemacht wurde und der alleinige Wohnsitz im Landkreis Stade sei.

Das scheint diese Mitarbeiterin nicht zu stören. Die Post geht weiterhin an die Hamburger Adresse. Da die Wohnung nur meinem Mann zur Aufrechterhaltung seines Jobs in Hamburg dient (was aus anerkannt wurde) und er bei Feier- oder Urlaubstagen dort nicht anwesend ist, erhalte ich Briefe mit entsprechenden Fristen, die an die Hamburger Adresse gehen, viel zu spät.

Auf Mail-Anfragen oder Bitten um Fristverlängerung antwortete diese Mitarbeiterin vom Finanzamt nicht. Wirft mir aber vor, trotz Anforderung keine Angaben nachgereicht zu haben.

Fakt ist: Ich bin zur Hälfte Miteigentümerin einer Eigentumswohnung in Hamburg, die ich 1997 gemeinsam mit meinem Ehemann erworben habe und seit 2010 nicht einziges Mal betreten habe. Es scheint unerheblich zu sein, ob ich sie nutze und wo ich gemeldet bin. Laut Behörden-Schreiben vom Dezember 2013 heißt es:

1. "Zweitwohnung ist jede Wohnung, die dem Eigentümer oder Hauptmieter als Nebenwohnung i.S. des Hamburgischen Meldegesetzes dient (§ 2 Absatz HmbZWStG)."
2. "Der Umfang der tatsächlichen Nutzung hat keinen Einfluss auf die steuerliche Bemessungsgrundlage. Soweit der Inhaber der Nebenwohnung sich seiner Schlüsselgewalt nicht begeben hat, bleibt die Ummeldung für die Erhebung der Zweitwohnungssteuer ohne Einfluss."
3."Als Miteigentümer der Eigentumswohnung ist Ihnen die Hälfte der Wohnfläche steuerlich zuzurechnen. Ich verweise hierbei auf mein Scheiben vom 4.10.2013".

Und heute habe ich mit Datum vom 9.12.2013 einen Steuerbescheid erhalten:
Rückwirkend muss ich für 2010 bis 2012 insgesamt 406 Euro zahlen. Mein Mann ist befreit, da sein Anteil der Eigentumswohnung anerkannt wurde, weil er sie beruflich nutzt.

Paradox ist: Da ich eine zu geringe Erwerbsminderungsrente erhalte, muss mein Mann die Steuer tragen, von der er doch eigentlich aus beruflichen Gründen befreit war....

Für 2013 habe ich keine Info vom Finanzamt. WARUM NICHT?

Und was mich noch interessieren würde: Unser Sohn ist in der Wohnung mit alleinigem Wohnsitz gemeldet. Wäre das relevant für die Berechnung?

Oder ist es einfach nur mein Pech, dass ich irgendwann einmal mit Blick auf Alterssicherung gemeinsam mit meinem Ehemann eine Eigentumswohnung gekauft habe? ..."


Nur zur Info:
Inzwischen ist mein Fall folgender: Da ich Miteigentümerin bin, musste ich die Zweitwohnungssteuer für die Jahre 2010-2012 nachzahlen. Bei der Ummeldung wurde damals ein Fehler gemacht. Der Landkreis Stade hatte mich mit Haupt- statt alleinigem Wohnsitz gemeldet. Das ist inzwischen korrigiert. Genutzt hat es mir nichts.

ZwSt Eigentumswohnung Hamburg

Alfred @, Mittwoch, 22.01.2014 (vor 4448 Tagen) @ Sarah Jevo

Sorry, das ist zumindest bei mir wohl im Weihnachtsrubel untergegangen. Fatal deswegen, weil die Einspruchsfrist wohl schon abgelaufen ist. Ob man wegen der falschen Anschrift einen verspäteten Eingang geltend machen kann, wäre zu prüfen. Die Stadt hätte da wohl zumindest argumentativ schlechte Karten. Der Steuerbescheid ist an die Adresse der alleinigen Wohnung bzw. der Hauptwohnung zu schicken.

Warum der Steuerbescheid 2013 nicht umfasst bzw. für 2013 kein Steuerbescheid erlassen wurde, weiß ich nicht, aber mal prüfen, ob sich auf dem Bescheid nicht ein Satz findet wie „Dieser Bescheid gilt für die Folgejahre“ o.ä.

Die Eigenschaft einer Zweitwohnung setzt in Hamburg voraus, dass die Wohnung als Nebenwohnung dient. Ist das nicht der Fall, ist die Steuererhebung rechtswidrig. Die Punkte 2. und 3. im Schreiben vom Dezember 2013 sind Behördenwillkür und aus der Luft gegriffen. Das gibt das Hamburger ZWStG nicht her.

Wenn der Sohn ebenfalls die Wohnung nutzt, ist er m.E. bei der Bemessungsgrundlage zu berücksichtigen. Die Festsetzungsfrist zumindest ist noch nicht verjährt, eine Änderung sollte möglich sein. Dazu mal die Ausführungen bei
http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/steuerbescheid-aendern.htm

zu § 173 AO lesen.

ZwSt Eigentumswohnung Hamburg

Rebell @, Freitag, 24.01.2014 (vor 4446 Tagen) @ Yvonne Winkler

Eigentümer sind Sie, daraus ergibt sich jedoch noch nicht das Innehaben einer Zweitwohnung. Diese entsteht erst durch Ihren melderechtlichen Status.

Oh je Yvonne Winkler, da liegen Sie- mindestens diesbezüglich in Bayern und Bayern gehört nicht nur zu Europa sondern auch zu Deutschland.

In Bayern lautet die These von Ministerpräsident Seehofer ganz eindeutig:
:-) "Es ist ein Glück in Bayern zu leben" dazu hat noch Frau Gerda Hasselfeldt ein Bekenntnis abgelegt: "Wer betrügt der fliegt"

Wie bereits im Oktober schon ausgeführt, wer im Grundbuch als Miteigentümer eingetragen ist, wird zur vollen Zweitwohnungssteuer veranlagt. Da beißt die Maus keinen Faden ab, dazu gibts höchstrichtliche Rechtsprechung.
Fazit: Deutsche Rechtsprechung ist häufig verbreitete "Rechtsbeugung"
Vom 4. Senat dch Richter Dr. Zöllner;Dr. Wagner Dr. Peitek eindeutig entschieden beim bayerischen VGH - der im Grundbuch eingetragene muss zahlen, obwohl die Ehefrau dort mit Erstwohnsitz gemeldet ist.
Betroffener Kläger ist Anwalt und Steuerberater.
Nur Eigentumsverhältnisse Änderung zu Gunsten der Frau als Alleinige Besitzerin wasr Abhilfe- aber nicht für die Rückwirkende Zeit -
REVISION NICHT ZUGELASSEN
Wer das nicht glauben will, dem sei das Buch von W. Schlötterer mit dem Titel "Wahn und Willkür" Preis 19,90 € aufs wärmste empfohlen. Nur wer diese Zeilen gelesen hat bekommt Einblick und auch viel mehr Verständnis für den Glauben an einen Rechtsstaat.
Kein Rechtsanwalt kann einem Normalbürger so viel Überzeugsarbeit leisten wie dieses Buch!

ZwSt Eigentumswohnung Hamburg

Alfred @, Freitag, 24.01.2014 (vor 4446 Tagen) @ Rebell

Kleine Korrektur:
So viel Respekt vor dem Freistaat Bayern (incl. Seehofer), dass ich Entscheidungen des Bay. VGH als höchstrichterlich betrachte, habe ich nun doch nicht. Es sind und bleiben obergerichtliche Entscheidungen.
Höchstrichterlich ist allerdings entschieden, dass der Eigentümer einer Zweitwohnung (was immer das ist) nur dann zur Zweitwohnungsteuer veranlagt werden kann, wenn er sie im zweitwohnungsteuerrechtlichen Sinn innehat. Das gilt auch in Bayern und ist dem VGH sogar bekannt..

Welches Az. hat dieses ominöse Urteil eigentlich?

ZwSt Eigentumswohnung Hamburg

Rebell @, Freitag, 24.01.2014 (vor 4446 Tagen) @ Alfred

Welches Az. hat dieses ominöse Urteil eigentlich?

= 4BV 10.1509 ohne mündliche Verhandlung - M 10 K ß9 2017 wurde aufgehoben.

Tatort = München - Landeshauptstadt hat sich erfolgreich mit der Landesanwaltschaft Bayern durchgesetzt.

ZwSt Eigentumswohnung Hamburg

Alfred @, Freitag, 24.01.2014 (vor 4446 Tagen) @ Rebell

Herzlichen Tag für das Az.

Kann mich erinnern, dass ich das Urteil vor zwei Jahren mit einigem Amüsement gelesen habe. Rechtsanwalt und Steuerberater im Zusammenprall mit dem VGH – das Ergebnis war zu erwarten: Oberflächlichkeit auf beiden Seiten.

Dem Urteil zufolge hat der Herr RA und StBer der „(Mit)Innehabung“ nicht, jedenfalls nicht eindeutig genug, widersprochen. Durch die - so mit erinnerlich - eingeräumte Mitnutzung hat er dem VGH Tür und Tor geöffnet, aus der erforderlichen Verfügungsbefugnis eine Nutzungsbefugnis zu machen.

Eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BVerwG hätte der Herr RA und StBer kostengünstig selbst einlegen können. Dazu hätte er allerdings seine Argumentation ein bisschen ändern müssen. Aber die Mühe waren ihm die paar Kröten vielleicht nicht wert.

Für den konkreten Hamburger Fall ist das Beispiel allerdings ungeeignet.