Leipzig zeitwohnsitz

Himbim13 @, Montag, 09.07.2012 (vor 4281 Tagen) @ dirk 74

»» Vorschläge. Gruß dirk

In diesem demokratischen Rechtsstaat gibt es doch keinen Zwang!
Man kann doch wählen. Entweder Hauptwohnung und keine 2.WhgSt oder Nebenwohnung und 2.WhgSt. Vorausgesetzt, eine der beiden Gemeinden verlangt keine 2.WhgSt. Wenn aber beide Gemeinden diese Steuer erheben hilft nur eins, eine Wohnung abmelden und dort sich Besuchweise aufhalten. Oder aber beide Wohnungen behalten und mit etwas schriftlichen Aufwand durch Vornahme eines ständigen Statuswechsels (Änderung welche Whg. für einen gewissen Zeitraum Hauptwohnung sein soll) die Behörden beschäftigen. Aber Vorsicht!!! Die eine oder andere Meldebehörde kann jedoch infolge von bestimmten Kriterien den Mittelpunkt der Lebensbeziehung amtlich festlegen. Auf politischer Ebene sind die mit Nebenwohnung gemeldeten bei Kommunalwahlen ohnehin Mundtot gemacht worden, denn mit Nebenwohnung Gemeldete haben kein Wahlrecht. Die sollen ihre 2.WhgSt. zahlen und ihren Mund halten. Aber wir sind ja in einem Rechtsstaat und haben Gerichte! Aber da gilt auch der Grundsatz, „wessen Brot ich ess’, dessen Lied ich sing!“ Und wenn ja einmal eine Kammer zu der Auffassung kommen sollte, dass die eine oder andere Satzung falsch ist, ward’s ab, es kommt eine Neue.
Bei uneinsichtigen Kommunen hilft dann nur eins. Zweitwohnungsteuerzahler schließen sich zusammen, melden sich mindestens ½ Jahr vor der Landtagswahl mit Hauptwohnung an und geben dann den Abgeordneten ihre Stimme, die gewillt sind
diese Steuer zu eliminieren. Das schafft aber nicht ein Einzelner. Wer aber die Anfragen aus Leipzig und vielen weiteren Kommunen in diesen Forum ließt stellt doch fest, das Viele dieses Problem haben. warum nicht gezielt in der Gemeinschaft handeln. Diese Möglichkeiten sind gesetzlich legal es liegt doch an den Betroffenen diese zu nutzen. Im Übrigen, glauben Sie, dass ein Ministerpräsident eines Bundeslandes sich für Stornierung dieser Steuer einsetzt, wenn in den kommunalen Satzungen dort, wo er sein Ferienhaus hat, keine Zweitwohnungssteuersatzung nachlesbar ist. Ist das etwa ein kommunales „Wulfen“> Kann man da nicht sagen:
Oh heiliger St. Florian verschon mein Haus zünd andere an!“


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