Nebenwohnung abmelden

Alfred @, Mittwoch, 11.07.2012 (vor 4279 Tagen) @ juhulian

Das Bremer FA ist entweder sehr aufmerksam oder sehr saumselig, wenn es Dich in den letzten 4 Jahren noch nicht aufgefordert hat, eine Erklärung zur ZWSt abzugeben. Zu befürchten hast Du eine Steuerzahlung allerdings nichts, denn Du hast die Nebenwohnung nicht inne. Nur bürokratischer Unfug käme evtl. auf Dich zu.
Insofern ist es egal, ob Du die Nebenwohnung beibehältst oder abmeldest. Wenn Du bei Deinen Eltern tatsächlich ausgezogen bist und Dich nur noch besuchsweise in Bremen aufhältst, solltest Du Dich allerdings abmelden. Als Tag des Auszugs kannst Du getrost das aktuelle Datum angeben, den der Unterschied zwischen dem melderechtlich relevanten Nutzen einer Wohnung und dem besuchsweisen Aufenthalt dürfte in Deinem Fall fließend und damit nicht konkret nachvollziehbar sein.


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