ZWS in Bonn

Mbalaca @, Donnerstag, 19.07.2012 (vor 4558 Tagen)

Hallo geehrte Leser,

vor kurzem wurde mir von der Steuerkasse der Stadt Bonn ein Veranlagungsbogen fuer die Erfassung der Zweitwohnsitzsteuer zugeschickt. Hierzu ist zu sagen, dass ich bereits seit 1.9.2009 in der besagten Wohnung wohne. Ich hatte es aber versäumt, zum Meldeamt zu gehen.
Erst im Mai 2012 bekam ich dann ein Schreiben von der Stadt Bonn, die mich aufforderte, die Wohnung anzumelden. Als Hauptwohnung habe ich aber dennoch die elterliche Wohnung angegeben, was sich im Nachhinein als nicht schlau darstellte. Zudem habe ich das Einzugsdatum mit dem 1.9.2011 beziffert, was ja leider auch nicht stimmt.

Heute war ich wieder beim Meldeamt und fragte um eine rueckwirkende Anmeldung des Erstwohnsitzes. Nach einiger Diskussion willigte die Beamtin ein, eine rueckwirkende Anmeldung zum 31.5.2012 als Hauptwohnsitz vorzunehmen.
Zusaetzlich sagte man mir, ich moege doch noch bei der Finanzkasse mein Problem schildern.
Dort habe ich den Sachverhalt mit Ausnahme des falschen Einzugsdatums geschildert. Die Frau sagte mir, eine rueckwirkende Anmeldung schon zum 1.9.2011 sei möglich, wenn ich darlege, dass mein gewoehnlicher Aufenthaltsort seit diesem Zeitraum in der besagten Wohnung war. Dies koenne unter anderem durch schriftliche Aussagen von Freunden und Bekannten bewerkstelligt werden.

Nun habe ich folgende Fragen:

1. Die Finanzkasse verlangt weiterhin den Veranlagungsbogen, der ja auch eine Kopie des Nutzungsvertrags meines Zimmers im Studentenwohnheims beinhalten muss. Damit kaeme auch der fruehere Einzugsdatum zum 1.9.2009 heraus. Wie soll ich also verfahren>

2. Kann es sein, dass ich zwar nicht zur Zweitwohnsitzsteuer veranlagt werde, aber durch die Aussagen von mir und den Freunden einer Ordnungswidrigkeit „überführt” werden kann, sodass die ganze Aktion mit gleichem Resultat endet>

ZWS in Bonn

Alfred @, Donnerstag, 19.07.2012 (vor 4558 Tagen) @ Mbalaca

Dreh- und Angelpunkt ist der Veranlagungsbogen. Leider kenne ich den Bonner Veranlagungsbogen nicht und kann damit nicht konkret sagen, wie man ihn unterlaufen kann. Fehlerhaft ist er mit ziemlicher Sicherheit.
Für die Besteuerung sind die tatsächlichen Wohnverhältnisse maßgeblich. Die melderechtliche Registrierung ist zweirangig. Eine faktisch vorwiegend genutzte Wohnung darf gem. BVerwG nicht mit der Zweitwohnungsteuer belegt werden – in diese Richtung würde ich argumentieren.

Der Meldezirkus grenzt ans Absurde. Eine unterlassene Anmeldung ist selbstverständlich eine Ordnungswidrigkeit, bei der die Verfolgungsverjährung nach 6 Monaten eintritt.
Am besten hältst Du Dich bis zum 1.12. vom Einwohnermeldeamt fern