ZWS in Bonn

Alfred @, Donnerstag, 19.07.2012 (vor 4558 Tagen) @ Mbalaca

Dreh- und Angelpunkt ist der Veranlagungsbogen. Leider kenne ich den Bonner Veranlagungsbogen nicht und kann damit nicht konkret sagen, wie man ihn unterlaufen kann. Fehlerhaft ist er mit ziemlicher Sicherheit.
Für die Besteuerung sind die tatsächlichen Wohnverhältnisse maßgeblich. Die melderechtliche Registrierung ist zweirangig. Eine faktisch vorwiegend genutzte Wohnung darf gem. BVerwG nicht mit der Zweitwohnungsteuer belegt werden – in diese Richtung würde ich argumentieren.

Der Meldezirkus grenzt ans Absurde. Eine unterlassene Anmeldung ist selbstverständlich eine Ordnungswidrigkeit, bei der die Verfolgungsverjährung nach 6 Monaten eintritt.
Am besten hältst Du Dich bis zum 1.12. vom Einwohnermeldeamt fern


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