ZWSt in München

Reinh. @, Samstag, 28.07.2012 (vor 4534 Tagen)

Hallo,

ich habe im Juni diesen Jahres geheiratet. Als unseren gemeinsamen Wohnsitz und Hauptwohnung führen wir den Wohnsitz meiner Ehefrau in München. Meine bisherige Wohnung in München (= meine bisherige Hauptwohnung, jetzt Nebenwohnung) werden wir vsl. in einigen Monaten auflösen und dann diese Nebenwohnung (nur ca. 18qm Wohnfläche) abmelden. Ich habe also z. Z. sowohl die Haupt- als auch die Nebenwohnung in München gemeldet. Ist hier eine ZWSt zu erwarten/gerechtfertigt> Vielen Dank für eine Antwort.

ZWSt in München

Alfred @, Samstag, 28.07.2012 (vor 4534 Tagen) @ Reinh.

Ob die Zweitwohnungsteuer überhaupt gerechtfertigt ist, wäre eine eher philosophisch-moralische Frage, die ich persönlich mit NEIN beantworte. Aber das führt hier nicht weiter. Die Stadt München wird von Dir die Zweitwohnungsteuer verlangen.
Was ich nicht verstehe, ist das Beibehalten Deiner Wohnung als Nebenwohnung. Üblicherweise sollte man davon ausgehen, dass Du mit Deiner Frau zusammengezogen bis und die bisherige Wohnung nicht mehr im melderechtlichen Sinn nutzt – die Wohnung mithin abgemeldet werden müsste. Warum Du bei der Ummeldung angegeben hat, die bisherige Wohnung beizubehalten, erschließt sich mir nicht.
Meine Lösung: Nebenwohnung sofort abmelden, weil nicht mehr zum "Wohnen oder Schlafen genutzt".

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Reinh. @, Sonntag, 29.07.2012 (vor 4533 Tagen) @ Alfred

Herzlichen Dank für die ausführliche Antwort. Wir hatten die Nebenwohnung sozusagen noch als Gästezimmer für Hochzeitsgäste usw. genutzt und daher nicht gleich abgemeldet. Wir werden die Nebenwohnung aber in Kürze auflösen/abmelden. Die ZWSt wird aber für dieses Jahr dennoch erhoben werden, oder> Oder wird da evtl. dann anteilig gerechnet>
Viele Grüße

P.S.: Gibt es Erfahrungswerte wie Anträge auf Fristverlängerung zur Abgabe der Erklärung behandelt werden> Wir waren auf Hochzeitsreise und daher zwei Wochen nicht in M. Die Abgabefrist endet aber bereits in Kürze. Sich schätzen zu lassen ist wahrscheinlich nicht ratsam, oder>

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Alfred @, Sonntag, 29.07.2012 (vor 4533 Tagen) @ Reinh.

» Wir hatten die Nebenwohnung sozusagen noch als Gästezimmer für Hochzeitsgäste usw. genutzt und daher nicht gleich abgemeldet.
Das wäre aber durchaus zweckmäßig und richtig gewesen.

» Wir werden die Nebenwohnung aber in Kürze auflösen/abmelden.
Du kannst die Wohnung auflösen – eine Nebenwohnung ist sie seit Deinem Auszug nicht mehr und Du kannst sie sofrt abmelden. Wenn Du das noch im Juli (Tage des Auszugs spätestens 1.7.) erledigst, wird die Steuer höchstens für diesen Monat fällig.


» Gibt es Erfahrungswerte wie Anträge auf Fristverlängerung zur Abgabe der Erklärung behandelt werden>
Die Erklärung lässt sich doch in ein paar Minuten ausfüllen. Wozu da einen „Antrag auf Fristverlängerung“

» Sich schätzen zu lassen ist wahrscheinlich nicht ratsam, oder>
Wenn es eine Mietwohnung war, gibt es einen Mietvertrag, und der ist für die Ermittlung der Kaltmiete maßgeblich. War es eine Eigentumswohnung, wirst Du um eine „Schätzung“ nicht herumkommen. Da ist die Wohnungsgröße miteintscheidend.