nachrägliche Zwst Hannover aufgrund Behördenfehlers???

kunstjung @, Mittwoch, 01.08.2012 (vor 4545 Tagen)

Muss ich wirklich Zahlen oder besser klagen>

Nach 5 Jahren bekam ich eher durch Zufall (da die Hannoveraner Behörde mit einer völlig alten Meldeadresse arbeitete) ein Schreiben nach Berlin geschickt, das Sie Infos über meinen Zweitwohnsitz haben möchte.

Fakt war, dass ich von 2/2007 bis 8/2011 in Hannover wohnte und mich ordentlich meldetechnisch bei den Behörden angemeldetet hatte. Bei der Anmeldung in Hannover 2007 hatte man mir mitgelteilt - dass ich wahrscheinlich Zwst zahlen müsste - das jedoch von einer anderen Behörde entschieden werden muss. Diese Behörde sollte sich dann bei mir schriftlich melden. NICHTS passierte!!! Ganze 5 Jahre hörte ich nichts!!! Ich zu im August 2011 wieder nach Berlin und meldete mich dort ordnungsgemäß um.

Im April 2012 erhielt ich plötzlich die Aufforderung Auskunft über meine Wohnungssituation in Hannover zu geben. Auf Nachfrage zur langen Dauer der Meldung - wurde mir mitgeteilt, dass bei der Behörde ein Fehler in der Weitergabe der Daten gab und die Behörde erst durch meine Abmeldung (die ja bereits in Berlin im Aug.2011 erfolgte)erfahren hat.

Plötzlich soll ich 1941,00 EURO für die 4,5 Jahre in Hannover zahlen. WAS soll ich nun tun>

Ursache ist der Fehler der Behörde!!! Hätte ich nach einem bzw. halben Jahr den regularen Bescheid der Behörde erhalten und gewusst wie viel Geld zu zahlen ist, dann hätte ich mich doch mit dem Hauptwohnsitz in Hannover angemeldet.... Jetzt hatte ich keine Chance!!!

So kann man auch GELD machen....

Die Behörde agumentiert nun, dass ich sowohl in Hannover als auch in Berlin vollständig eingerichtete Wohnung hatte und daher nach ihrer Satzung zahlen muss. In einem Telefonat und schriftlich hab ich denne aber widersprochen, denn in Berlin (dem Hauptwohnsitz) verfügte ich zum damaligen Zeitpunkt nur über ein ca. 11 qm großes Zimmer in einer 3er WG unter Mitbenutzung von Bad und Küche. Da ich aber im Mietvertrag von 2003 (also ewig her) mit meinem Bruder als Hauptmieter stehe, sieht das Amt das als vollständige WOhnung. Ich will und kann das so nicht akzepieren - Hat da eine Klage einen Erfolg und braucht man dafür wirklich einen Anwalt>

Wer kann mir weiterhelfen - denn ich kann nur noch bis zu, 12.08. Klage gegen den Bescheid einlegen...

Gruß aus Berlin
Kunstjung

nachrägliche Zwst Hannover aufgrund Behördenfehlers???

Alfred @, Mittwoch, 01.08.2012 (vor 4545 Tagen) @ kunstjung

» Nach 5 Jahren ...
Ja, die Not der Städte ist groß.

Wenn ich alles richtig verstehe, warst Du in H mit Nebenwohnung registriert, hast Dich dort aber vorwiegend aufgehalten Wenn es so und nachweisbar ist, hat eine Klage durchaus Aussicht auf Erfolg. Aber meines Wissens gibt es in NdS noch den der Klage vorgeschalteten Widerspruch. Den solltest bzw. musst Du zuerst einlegen.

nachrägliche Zwst Hannover aufgrund Behördenfehlers???

kunstjung @, Donnerstag, 02.08.2012 (vor 4544 Tagen) @ Alfred

Richtig, ich war in Hannover nur als Nebenwohnung registiert, da ich meinen Arbeitsvertrag ja nur für 3 Jahre auf Probe hatte, was ich der Behörde auch bei der Anmeldung mitgeteilt habe.

Ich war meist in Hannover - bin aber sehr oft in den ersten Jahren gependelt.
Widerspruch kann ich jetzt laut dem Bescheid der Behörde nicht einlegen, sondern nur Klagen beim Verwaltungsgericht. So stehet es in dem Schreiben.

Ich habe nun in der Satzung der Stadt von 2009 einen Passus gefunden, der vielleicht greifen könnte, damit ich nicht besteuert werde: "§3 1 e) Personen werden von der STeuer befreit, wenn sie eine Zweitwohnung innehaben und in der Hauptwohnung der Eltern, Elternteil oder Angehörigen gemeldet sind und dort nur über ein Zimmer oder einer Schlafstätte verfügen."
Die Wohnung in Berlin gehörte ja auch meinem Bruder (laut Mietvertrag) und ich hatte nur ein Zimmer.
Würde das greifen>

nachrägliche Zwst Hannover aufgrund Behördenfehlers???

Alfred @, Donnerstag, 02.08.2012 (vor 4544 Tagen) @ kunstjung

» Ich war meist in Hannover - bin aber sehr oft in den ersten Jahren gependelt.
Wenn Du Vollzeit-Beschäftigter warst, hast Du Dich vorwiegend in H, aufgehlten. Die Registrierung mit Nebenwohnung war dann falsch (Behäördenfehler:-D ).

» Widerspruch kann ich jetzt laut dem Bescheid der Behörde nicht einlegen, sondern nur Klagen beim Verwaltungsgericht. So stehet es in dem Schreiben.
Dann musst Du klagen, wenn Du nicht zahlen willst. Wenn Dein Arbeitsvetrag das hergibt (Vollzeit) wäre der Nachweisrecht einfach, dass es sich bei der Nebenwohnung in H. um Deine faktische vorwiegende genutzte Wohnung und somit um Deine Erstwohnung gehandelt hat. Da hat das BVerwG schon entschieden, dass in solchen Fällen die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer gegen Bundesrecht verstößt. Wäre mein Weg.

Details ggf. über Mail.

nachrägliche Zwst Hannover aufgrund Behördenfehlers???

kunstjung @, Donnerstag, 02.08.2012 (vor 4544 Tagen) @ Alfred

Ok - danke!!

Ja, ich war vollzeitbeschäftigt.