nachrägliche Zwst Hannover aufgrund Behördenfehlers???
» Nach 5 Jahren ...
Ja, die Not der Städte ist groß.
Wenn ich alles richtig verstehe, warst Du in H mit Nebenwohnung registriert, hast Dich dort aber vorwiegend aufgehalten Wenn es so und nachweisbar ist, hat eine Klage durchaus Aussicht auf Erfolg. Aber meines Wissens gibt es in NdS noch den der Klage vorgeschalteten Widerspruch. Den solltest bzw. musst Du zuerst einlegen.
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kunstjung,
01.08.2012
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Alfred,
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