Erklärung zur ZWS Halle (Salle)

Aramec @, Freitag, 03.08.2012 (vor 4693 Tagen)

Hallo zusammen,

ich habe mich zum Januar (01.01.2012) in Halle (Saale) mit Zweitwohnsitz angemeldet und so einen Erfassungsbogen für die Festsetzung der ZWS bekommen. Ich hätte das Ding auch schon längst den Behörden überanwortet wenn diese nicht so viel wissen wollten - vor allem auch Dinge, die sie meiner Meinung nach gar nichts angehen bzw. die ich selbst gar nicht weiß.

Zunächst mal möchten Sie meine Bankverbindung und dass ich sie ermächtige die Steuer von meinem Konto einzuziehen - so als wäre das völlig klar, dass es so sein muss.

Dann wohne ich zur Untermiete und verstehe noch, dass ich den Namen des Hauptmieters angeben soll. Aber das Amt möchte auch noch wissen wer sonst alles in der Wohnung wohnt und wer wieviele qm nutzt. Ist das überhaupt zulässig>

Den Mietvertrag wollen sie natürlich auch - zwingend - in Kopie oder zur Einsicht vorgelegt bekommen. Wie ist denn hier die Rechtslage>

Baujahr und Jahr der Sanierung des Hauses möchte das Amt auch mitgeteilt bekommen. Woher soll ich das den wissen>

Wäre schön wenn ich hier ein paar Hinweise juristisch stichhaltige Hinweise bekommen könnte.

Ich finde diesen ganze Bürokraten... einfach nur nervig.

Viele Grüße
Aramec

Erklärung zur ZWS Halle (Salle)

Alfred @, Freitag, 03.08.2012 (vor 4693 Tagen) @ Aramec

Vorab:
Du bist seit 1.1.2012 mit Nebenwohnung in Halle registriert, was bedeutet, dass Du ich voraussichtlich in einer anderen Stadt vorwiegend aufhältst/aufhalten wirst. Ob das richtig ist> Andererseits musst Du die Wohnung mehr als drei Monate pro Jahr nutzen, um sie innezuhaben.

» Zunächst mal möchten Sie meine Bankverbindung und dass ich sie ermächtige die Steuer von meinem Konto einzuziehen - so als wäre das völlig klar, dass es so sein muss.
Na ja, einfacher ist es für beide Seiten. Aber ausfüllen musst Du Punkt 4. nicht. Du kannbt auch bei der Stadtkasse in bar bezahlen.

» Dann wohne ich zur Untermiete und verstehe noch, dass ich den Namen des Hauptmieters angeben soll. Aber das Amt möchte auch noch wissen wer sonst alles in der Wohnung wohnt und wer wieviele qm nutzt. Ist das überhaupt zulässig>
M.E. nur, wenn die Mitbewohner ausdrücklich zustimmen. Es ist aber nicht erforderlich die Namen anzugeben, denn aus dem Untermietvertrag (der ist vorzulegen) sollte eindeutig hervorgehen, was Du gemietet hast und wie hoch die Miete dafür ist. Mehr braucht die Stadt von Dir nicht zu wissen.

» Baujahr und Jahr der Sanierung des Hauses möchte das Amt auch mitgeteilt bekommen.
Laut Vordruck sind diese Angaben nur für Wohnungseigentümer erforderlich.

Ansonsten:
Ich würde der Stadt vorschlagen, die ggf. erforderliche Abgabe der Erklärung auf einen Zeitpunkt nach Entscheidung des OVG Land Sachsen-Anhalt über die Berufung zu terminieren. Selbst wenn es nicht viel bringt: Das beshäftigt die Bürokratie erst Mal.