ZWS trotz Grundsteuer da Eigentümer

Alfred @, Montag, 06.08.2012 (vor 4253 Tagen) @ Markus2107

Das Beibehalten der Wohnung in KL ist eine Folge des „Wohnriesterns“, das ja wohl als „Eigenheimzulage“ anzusehen ist. M.W. ist ein beruflich bedingter Umzug unter bestimmten Voraussetzungen allerdings eine Ausnahme. Das solltest Du mal nachprüfen.
Stimmt das so, böte sich folgende Möglichkeit: Du vermietest (oder überlässt unentgeltlich) Deinem Vater das Haus, der dadurch im zweitwohnungsteuerrechtlichen Sinn zum „Inhaber“. In diesem Fall dürfte selbst eine Nebenwohnung zweitwohnungsteuerrechtlich unschädlich, denn obwohl Eigentümer, wärst Du nicht Inhaber der Wohnung und damit niht steuerpflichtig.
Ansonsten musst Du Wohnriester gegen Zweitwohnungsteuer abwägen.


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