Leipziger Allerlei , berufsbedingte Zweitwohnung

Alfred @, Dienstag, 07.08.2012 (vor 4371 Tagen) @ das kann nicht sein

» Den Begriff Nebenwohnung kenne ich nicht ...
§ 12 des Sächs. Meldegesetzes besagt u.a., wenn jemand mehrere Wohnungen im Inland hat, eine dieser Wohnungen seine Hauptwohnung ist. Nebenwohnung ist dann jede weitere Wohnung der Einwohnerin oder des Einwohners.


» muß man sich nicht innerhalb einer Woche anmelden>
Da gibt es Ausnahmen. § 16 des Sächs. Meldegesetzes besagt u.a., dass jemand, der für eine Wohnung im Inland gemeldet ist und für eine Dauer von bis zu sechs Monaten eine andere Wohnung bezieht, hinsichtlich dieser Wohnung nicht der Meldepflicht unterliegt.


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