Hallo,
ich werde demnächst gemeinsam mit meiner Partnerin in eine Wohnung ziehen, sie mit Erstwohnsitz, ich mit Zweitwohnsitz. Es wird aber nur einen Mietvertrag für uns beide geben, dementsprechend auch keine Aufschlüsselung darüber, wer welchen Anteil des Wohnraumes nutzt (bei einer Partnerschaft ohnehin wenig sinnvoll). Wird es automatisch so gehandhabt, dass für mich 50% des Wohnraumes veranschlagt wird, oder brauche ich zwingend einen eigenen Mietvertrag>
Habe leider weder im Web noch hier im Forum Informationen dazu finden können.
ZWST bei gemeinsamer Wohnung
Rebell , Dienstag, 21.08.2012 (vor 4679 Tagen) @ MPode
). Wird es automatisch so gehandhabt, dass für mich
» 50% des Wohnraumes veranschlagt wird, oder brauche ich zwingend einen eigenen Mietvertrag>
» Habe leider weder im Web noch hier im Forum Informationen dazu finden können.
Ich kann hier nur warnen, denn es gibt in Bayern Gemeinden, aber auch München zählt dazu, wenn ein Ehegatte z.B. sich mit Erstwohnsitz angemeldet hat, die Wohnung allerdings im Grundbuch auf beide Ehegatten als Eigentümer eingetragen sind hat die Kommune das Recht die volle Zweitwohnungssteuer zu fordern, denn dieser hätte ebenfalls die vollen Nutzungsrechte und deshalb wird die volle Zwst. fällig. Dazu gibts auch ein Urteil, der Betroffene war Steuerberater und Rechtsanwalt und hat durch alle Instanzen vergeblich gekämpft.
Dessen Abhilfe war: Im Grundbuch nur die Erstwohnsitz-Person als Eigentümer eintragen, sodann kann der Partner nicht besteuert werden. Verwandtenbesuche sind sodann auch von der Kurtaxe ausgenommen.
Wer mit Erstwohnsitz gemeldet ist wird nicht besteuert!
Weshalb: Erstwohnsitzbürger sind Mehrwert - deswegen auch bundesweite Einwohnerveredelung- die Zweitwohnungssteuer bleibt den Kommunen als Druckmittel und Instrument zur Erhöhung der Einwohnerzahl um im Rahmen des Finanzausgleich besser Kasse zu machen!
ZWST bei gemeinsamer Wohnung
MPode , Dienstag, 21.08.2012 (vor 4679 Tagen) @ Rebell
Danke für die Antwort. Macht es denn im Gegensatz zu obigem Beispielfall keinen Unterschied, dass es sich in meinem Fall nicht um Wohneigentum, sondern schlicht um ein Mietverhältnis handelt>
ZWST bei gemeinsamer Wohnung
Alfred , Mittwoch, 22.08.2012 (vor 4679 Tagen) @ MPode
Grundsätzlich dürfte gelten: Als Inhaber einer Nebenwohnung bist Du steuerpflichtig.
Ohne die Kommune zu kennen, in der Du Dich aus welchen Gründen mit Nebenwohnung registrieren lassen willst, ist eine konkretere, seriöse Auskunft unmöglich.
ZWST bei gemeinsamer Wohnung
MPode , Mittwoch, 22.08.2012 (vor 4678 Tagen) @ Alfred
Es geht hier um die Stadt Bonn. Dass mit Anmeldung einer Nebenwohnung Zweitwohnsteuer auf mich zukommt, ist klar. Meine Frage aber ist, ob mein Anteil an der Wohnung berücksichtigt wird (da ich ja nicht alleine wohne)> Für die komplette Mietsumme Steuern zu zahlen, kommt für mich nicht in Frage.
ZWST bei gemeinsamer Wohnung
Alfred , Mittwoch, 22.08.2012 (vor 4678 Tagen) @ MPode
Deine Frage hatte ich durchaus verstanden. Sie lässt sich aber erst jetzt beantworten (steht so in derSatzung):
"Sind mehrere Personen Inhaber einer Wohnung im Sinne des Absatzes 3, gilt hinsichtlich derjenigen Inhaber, denen die Wohnung als Nebenwohnung im Sinne des Nordrhein-Westfälischen Meldegesetzes dient, der auf sie entfallende Wohnungsanteil als Zweitwohnung im Sinne dieser Satzung. Für die Berechnung des Wohnungsanteils ist die Fläche der gemeinschaftlich genutzten Räume den an derGemeinschaft beteiligten Personen zu gleichen Teilen zuzurechnen. Diesem Anteil ist die Fläche der von jedem Mitinhaber individuell genutzten Räume hinzuzurechnen. Lässt sich der Wohnungsanteil im Einzelfall nicht konkret ermitteln, wird die Gesamtfläche der Wohnung durch die Anzahl aller Mitinhaber geteilt. Bei der Berechnung des Wohnungsanteils werden nur volljährige Personen berücksichtigt."
Anmerkung:
Die Registrierung einer Nebenwohnung führt nicht automatisch zur Zweitwohnunungsteuerpflicht, eben so wenig wie das Innehaben einer weiteren Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf.