Mieter ist die Firma des Bewohners

Alfred @, Freitag, 24.08.2012 (vor 4522 Tagen) @ Rebell

» Wie kann das bewiesen werden>
Der Beweis liegt schon im Begriff gewerblich.

» Wenn es sich um eine eingerichtete Wohnung handelt und keine Büroeinrichtung vorhanden ist>
Wieso sollte eine Büroeinrichtung Beweis für ein Gewerbe sein>

» Wie verhält es sich wenn die Gemeinde kontrolliert eben ob die Anmietung nur zur möglichen Umgehung der Zwst. erfolgt >
Wenn die Wohnung gewerblich oder ganz allgemein zu beruflichen Zwecken genutzt wird, kann die Gemeinde kontrollieren so viel sie darf.


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