Hamburg - Anmeldung vergessen und nun Steuer

JgBrueggemann @, Dienstag, 28.08.2012 (vor 4518 Tagen)

Hallo miteinander,
ich bin vor zwei Jahren nach dem Studium vom platten Land nach Hamburg gezogen. Umgemeldet habe ich mich (Faul, dumm und heimatverbunden) nicht. Nun soll ich in Hamburg Zweitwohnsitzsteuer zahlen, da ich immer noch an meinem Haimatwohnsitz gemeldet bin und das Amt HH nun als Zweitwohnsitz ansieht. Allerdings war HH seit jahren immer mein Erstwohnsitz, bei meinen Eltern war ich immer nur sporadisch, am Wochenende oder ab und an mal ein paar Tage im Urlaub. Dass ich gegen das Meldegesetz verstosen habe, sehe ich ja ein und will auch wohl die Strafe dafür zahlen. Aber wie sieht es mit der Steuer aus> Kann ich die umgehen, indem ich nachweise dass ich immer in HH gewohnt habe> Wie müsste dafür ein Einspruch aussehen> Und mit welcher Strafe nach dem Meldegesetz mus ich Erfahrungsgemäß rechnen>

Vorab Danke für jede Hilfe.

Hamburg - Anmeldung vergessen und nun Steuer

Alfred @, Dienstag, 28.08.2012 (vor 4518 Tagen) @ JgBrueggemann

» Umgemeldet habe ich mich (Faul, dumm und heimatverbunden) nicht.
Das solltest Du so schnell wie möglich nachholen und zwar so weit rückwirkend wie das Erinwohnermeldeamt es mitmacht. Hängt u.a. vom Vehandlungsgeschick ab.

» Kann ich die umgehen, indem ich nachweise dass ich
» immer in HH gewohnt habe>
M.E. ja. Kann aber .U. nur gerichtlich durchgesetzt werden.
Erst kommt die Steuererklärung. Dagegen gibt es keinen Einspruch. Oder hast Du schon einen Stuerbescheid>
Wie müsste dafür ein Einspruch aussehen>

» Und mit welcher Strafe nach dem Meldegesetz mus ich Erfahrungsgemäß rechnen>
Vielleicht ist hier einer im Forum da schon durch und kann aus Erfahrung was dazu sagen.
Im Meldegesetzt steht nur hanseatisch schlicht; "... kann mit einer Geldbuße geahndet werden".
Das ist allerdings nicht Aufgabe des Finanzamtes.

Hamburg - Anmeldung vergessen und nun Steuer

Yvonne Winkler @, Donnerstag, 30.08.2012 (vor 4516 Tagen) @ Alfred

Das Einwohnermeldeamt muss da mitmachen, wenn man die Meldeverhältnisse rückwirkend korrigiert. Das dürfte schon deshalb kein Problem sein, weil du in HH arbeitest. Im Zweifel kann man es durch Zeugen oder Verbrauchswerte belegen.

Höhe der Geldbuße hängt ein bisschen vom Ermessen des Sachbearbeiters ab. Hier beträgt der Kurs ca. 30 Euro, je nachdem wie die Umstände sind.