Nach § 8 Abgabenordnung ist das eigentlich unmöglich. Vermutlich ist aber nicht der Wohnsitz sondern die melderechtliche Registrierung mit Haupt- und Nebenwohnung in Tübingen gemeint. Dann besteht Steuerpflicht, allenfalls Verheiratete könnten unter bestimmten Umständen klagen.
Allerdings ist mir unklar, warum jemand mit Haupt- und Nebenwohnung in Tübingen registriert sein sollte. So groß ist die Stadt nun auch wieder nicht.