Zweitwohnung in Kiel
Ich empfehle, dass Ihre Tochter ihren melderechtlichen Status korrigiert. Sie ist volljährig und wohnt an ihrem Schulort. Damit hält sie sich dort zeitlich überwiegend auf und müsste sich dort mit Hauptwohnung melden. Die Meldung mit Nebenwohnung halte ich für falsch, also rückwirkende Korrektur.
Damit entfällt das ZWS Problem.
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- Zweitwohnung in Kiel -
Julie,
15.09.2012
- Zweitwohnung in Kiel - Yvonne Winkler, 15.09.2012