ZWS für Wohnung mit 3 Eigentümern in Bayern

18orlando @, Samstag, 22.09.2012 (vor 4493 Tagen)

Der Fall: Gemeinde im bayrischen Allgäu: ZWS für Wohnung mit 3 Eigentümern
- Wohnung gehört zu gleichen Teilen Eltern+ volljährigem Kind
- über mehrere Jahre ist Kind mit Erstwohnsitz gemeldet -> es wird keine ZWS gefordert
- nach berufsbedingtem Wegzug und Abmeldung fragt Gemeinde nach
- daraufhin Anmeldung der Ehefrau mit Hauptwohnsitz (in bisherigen Wohnung weiter als 2.Wohnsitz gemeldet) -> daraufhin passiert mehrere Monate nichts.
- jetzt fordert die Gemeinde ZWS vom Ehemann. Der Hinweis dass die Ehefrau mit Erstwohnsitz gemeldet ist, nützt nichts. Man verweist auf die Entscheidung des BayVGH
v.14.7.2011 Az 4BV101511 und v. 5.8.2011-Az 4BV10.1509, dass Mitinhaber zur ZWS herangezogen werden können, wenn der andere Inhaber die Wohnung als Hauptwohnsitz nutz. Dies gelte auch für Ehepartner.
Frage: Was tun>
Machen folgende Maßnahmen Sinn>
- Abmeldung des Zweitwohnsitz der Frau am alten Wohnsitz
- Erklärung, dass Frau die alleinige Verfügungsgewalt über die Wohnung hat - entsprechender Abschluß eines Mietvertrags >
- Erklärung, dass man getrennt lebt>
oder
- Anmeldung des Ehemanns mit Erstwohnsitz in der Gemeinde (was ich eigentlich nicht unbedingt möchte)
-> wird dann das volljährige Kind, da Miteigentümer, zur ZWS herangezogen>
oder
- Übertragung des gesamten Eigentums an der Wohnung auf das volljährige Kind mit
Nießbrauchsrecht für die Eltern oder mit Mietvertrag nur mit der Ehefrau >
-sonstige Möglichkeiten >>>
Ich bin für sämtliche Informationen dankbar !

Orlando18

Hier noch die wichtigsten Teile der Satzung der Gemeinde: Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer
(Zweitwohnungssteuersatzung)
vom 01.12.2004
Aufgrund des Art. 22 Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. 1998, S. 796), zuletzt geändert am 26.07.2004(GVBl. 2004, S. 272) und des Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes(KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. 1993, S. 263), zuletzt geändert am 26.07.2004 (GVBl. 2004, S. 272)
erlässt die .Gemeinde..... folgende Satzung:
§ 1 Allgemeines
Die .. erhebt eine Zweitwohnungssteuer als örtliche Aufwandsteuer im Sinne des
Art. 105 Abs. 2 a Grundgesetz.
§ 2 Steuergegenstand
Zweitwohnung ist jede Wohnung in der Gemeinde..., die eine Person, die in einem anderen Gebäude ihre Hauptwohnung hat, zu ihrer persönlichen Lebensführung oder der ihrer Familienangehörigen innehat. Als Wohnung gelten auch Mobilheime, Wohnmobile, Wohn- und Campingwagen sowie Wohnschiffe die nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden.Die vorübergehende Nutzung zu anderen Zwecken, insbesondere zur Überlassung an Dritte,
steht der Zweitwohnungseigenschaft nicht entgegen.
§ 3 Steuerpflicht
(1) Steuerpflichtig ist, wer im Stadtgebiet eine Zweitwohnung im Sinne des § 2 innehat.
(2) Haben mehrere Personen gemeinschaftlich eine Zweitwohnung inne, so sind sie Gesamtschuldner nach § 44 der Abgabenordnung. § 4 Steuermaßstab
(1) Die Steuer bemisst sich nach dem Mietwert der Wohnung...

ZWS für Wohnung mit 3 Eigentümern in Bayern

Alfred @, Sonntag, 23.09.2012 (vor 4493 Tagen) @ 18orlando

» Man verweist auf die Entscheidung des BayVGH v.14.7.2011 Az 4BV101511 und v. 5.8.2011-Az 4BV10.1509, dass Mitinhaber
zur ZWS herangezogen werden können, wenn der andere Inhaber die Wohnung als Hauptwohnsitz nutz.
Die Entscheidungen des Bayer. VGH kenne ich nicht, aber die Behauptung der Kommune, dass der andere Ehepartner in dem beschriebenen Fall zweitswohnungsteuerpflichtig ist, erscheint mir erst Mal logisch.
Lösung:
Ehefrau meldet sich mit alleiniger Wohnung, Ehemann vermietet an Ehefrau (rückwirkend mit Tag des Einzugs).
Die Tochter ist in beiden Fällen außen vor, da sie keine Zweitwohnung innehat.
Wird bei der bayer. Verwaltung und der Justiz u.U. schwer zu vermitteln sein.

ZWS für Wohnung mit 3 Eigentümern in Bayern

Rebell @, Sonntag, 23.09.2012 (vor 4492 Tagen) @ Alfred

» » Man verweist auf die Entscheidung des BayVGH
» Kommune, dass der andere Ehepartner in dem beschriebenen Fall » zweitswohnungsteuerpflichtig ist, erscheint mir erst Mal logisch.

Wenn auch nicht logisch, aber im Allgäu kennen die Schbearbeiter und die Bürgermeister keine Gnade, es stimmt nämlich, dass wenn beide (Ehepaare) im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sind, besteht für beide ein Nutzungsrecht, da hilft ein Mietvertrag nicht weiter.
Einfache Lösung = Nur der Partner der sich mit Erstwohnsitz meldet, sofern es die Gemeinde zulässt, sollte im Grundbuch sich alleiniger Eigentümer eintragen lassen.

Oder eine Notariell beglaubigte eidesstattliche Versicherung vorlegen bei der Gemeinde, dass der Ehepartner kein einziges Mal in der Wohnung des mit Erstwohnsitz gemeldeten nächtigt, das genügt dann- aber bitte Vorsicht - nur eine nachgewiesene Nächtigung bringt die größten Schwierigkeiten mit sich - denn eine Verfolgung wegen Meineide ist teurer als die Zwst.
Vorsicht ist zusätzlich geboten, denn die Allgäuer Sachbearbeiter für Zweitwohnungssteuer halten engste Kontakte zu der Hausverwaltung and sogar zu Hausmeistern und die Putzfrau. Diese überwachen peinlichst darüber und melden dieses dem Zwst.- Sachbearbeiter!

Die Sachbearbeiter fragen auch bei anderen Kommunen nach und reagieren ganz empfindlich wenn jemand zu Unrecht mit Erstwohnsitz gemeldet ist, auch die finanziellen Grundlagen werden ausgeforscht- selbst Nebenwohnsitze in einer anderen Gemeinde wird geprüft ob und wie und was!

ZWS für Wohnung mit 3 Eigentümern in Bayern

18orlando @, Montag, 24.09.2012 (vor 4491 Tagen) @ Alfred

» Lösung:
» Ehefrau meldet sich mit alleiniger Wohnung, Ehemann vermietet an Ehefrau
» (rückwirkend mit Tag des Einzugs).
» Die Tochter ist in beiden Fällen außen vor, da sie keine Zweitwohnung
» innehat.
» Wird bei der bayer. Verwaltung und der Justiz u.U. schwer zu vermitteln
» sein.

Danke an alle für die rasche Antwort!

Ich habe jetzt noch die Überlegung die ich zur Diskussion stellen möchte:
Zusätzlich zu meiner Frau melde auch ich mich mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde an. Mir ist nur nicht klar, ob die Gemeinde die ZWS von meiner volljährigen, erbenfalls als Mitbesitzer eingetragenen eigenständigen Tochter einfordern wird. Sie hätte theoretisch auch die Möglichkeit die Wohnung zu nutzen.
Was meint das Forum>
18 Orlando

ZWS für Wohnung mit 3 Eigentümern in Bayern

Rebell @, Montag, 24.09.2012 (vor 4491 Tagen) @ 18orlando

» Ich habe jetzt noch die Überlegung die ich zur Diskussion stellen möchte:
» Zusätzlich zu meiner Frau melde auch ich mich mit Hauptwohnsitz in der
» Gemeinde an. Mir ist nur nicht klar, ob die Gemeinde die ZWS von meiner
» volljährigen, erbenfalls als Mitbesitzer eingetragenen eigenständigen
» Tochter einfordern wird. Sie hätte theoretisch auch die Möglichkeit die
» Wohnung zu nutzen.
» Was meint das Forum>
Es kommt darauf an ob die Tochter Miteigentümerin im Grundbuch eingetragen ist >
Wenn ja hätte die Kommune die Möglichkeit die volle Zwst. von der tochter zu erheben- ob sie dieses macht - steht alleine im Ermessen der Verwaltung. Wenn nicht, dann wäre es ja ein Vollzugsdefizit und bei Vollzugsdefizit läuft die Gemeinde Gefahr, dass die Satzung nichtig ist.
Das ist auch ein Grund weshalb diese rücksichtslose Vorgehensweise! Hinzu kommt noch dass Geld nicht stinkt!

ZWS für Wohnung mit 3 Eigentümern in Bayern

Alfred @, Mittwoch, 26.09.2012 (vor 4489 Tagen) @ Rebell

» Wenn ja hätte die Kommune die Möglichkeit die volle Zwst. von der tochter
» zu erheben- ob sie dieses macht - steht alleine im Ermessen der Verwaltung.
Von wegen "Ermessen der Verwaltung" - das geht gegen Null.

Es ist sattsam bekannt (sogar dem BVerwG), dass die bayer. Verwaltung und Verwaltungsgerichtsbarkeit Probleme damit haben, Eigentümer und Inhaber korrekt auseinander zu halten. Wer (Mit)Eigentümer aber nicht Inhaber einer Wohnung ist, kann nicht zur ZWSt herangezogen werden. Und Wenn die Satzung auf die (melderechtliche) Hauptwohnung abhebt, ist die Zweitwohnungseigenschaft vom Nutzen einer Nebenwohnung abhängig. Da gibt es selbst beim bayer. VGH schon hoffnungsvoll stimmende Ansätze.

ZWS für Wohnung mit 3 Eigentümern in Bayern

Rebell @, Sonntag, 23.09.2012 (vor 4492 Tagen) @ 18orlando

» oder
» - Übertragung des gesamten Eigentums an der Wohnung auf das volljährige Kind mit Nießbrauchsrecht für die Eltern


Nützt nichts, denn der Nießbrauchberechtigte ist auf alle Fälle Zweitwohnungssteuerpflichtig, es sei denn er kommt unter die Geringverdienergrenze, bei ledigen 25000 bzw. bei verheirateten unter 33000 € Jahreseinkommen, aber hier bitte beachten es bedeutet nämlich Summe der positiven Einkünfte!

Einzige Abhilfe um der Zweitwohnungssteuer zu entkommen:
Verkauf der Wohnung zur Zeit werden nämlich Preise für Betongold bezahlt wie schon lange nicht mehr. Die Angst vor der Europleite ist riesengroß und die beste Chance die Wohnung zu verkaufen. Einheimsiche zahlen ebenfalls Höschtpreise!

ZWS für Wohnung mit 3 Eigentümern in Bayern

Gustav @, Sonntag, 23.09.2012 (vor 4492 Tagen) @ 18orlando

» Der Fall: Gemeinde im bayrischen Allgäu: ZWS für Wohnung mit 3 Eigentümern
»
» - Wohnung gehört zu gleichen Teilen Eltern+ volljährigem Kind
» - über mehrere Jahre ist Kind mit Erstwohnsitz gemeldet -> es wird keine
» ZWS gefordert
» - nach berufsbedingtem Wegzug und Abmeldung fragt Gemeinde nach
» - daraufhin Anmeldung der Ehefrau mit Hauptwohnsitz (in bisherigen Wohnung weiter als 2.Wohnsitz gemeldet) -> daraufhin passiert mehrere Monate nichts.
» - jetzt fordert die Gemeinde ZWS vom Ehemann. Der Hinweis dass die Ehefrau mit Erstwohnsitz gemeldet ist, nützt nichts. Man verweist auf die Entscheidung des BayVGH
» v.14.7.2011 Az 4BV101511 und v. 5.8.2011-Az 4BV10.1509, dass Mitinhaber
» zur ZWS herangezogen werden können, wenn der andere Inhaber die Wohnung als Hauptwohnsitz nutz. Dies gelte auch für Ehepartner.

Es sei hiermit auch auf diese sehr interessanten Adresse hingewiesen:http://www.juergenkeitel.homepage.t-online.de/seite96.htm

Alles könnte unter der Bezeichnung "Beutelschneiderei" richtig bezeichnet werden!!
Mit dem deutschen Volke ist alles möglich >

Alle Achtung vor den Besitzern von Pferden , denn so manche Kommunen wollten die Pferdesteuer ebenfalls als Aufwandsteuer entdecken, doch die RFU konnte innerhalb weniger Tage 5000 Mitglieder mobilisieren und protestierten
sehr erfolgreich - Lauterbach hat von der Besteuerung Abstand genommen.- Die Zweitwohnungsbesitzer sind nicht organisiert und eventuell auch zu unentschlossen etwas zu unternehmen.