ZWS für Wohnung mit 3 Eigentümern in Bayern
» Wenn ja hätte die Kommune die Möglichkeit die volle Zwst. von der tochter
» zu erheben- ob sie dieses macht - steht alleine im Ermessen der Verwaltung.
Von wegen "Ermessen der Verwaltung" - das geht gegen Null.
Es ist sattsam bekannt (sogar dem BVerwG), dass die bayer. Verwaltung und Verwaltungsgerichtsbarkeit Probleme damit haben, Eigentümer und Inhaber korrekt auseinander zu halten. Wer (Mit)Eigentümer aber nicht Inhaber einer Wohnung ist, kann nicht zur ZWSt herangezogen werden. Und Wenn die Satzung auf die (melderechtliche) Hauptwohnung abhebt, ist die Zweitwohnungseigenschaft vom Nutzen einer Nebenwohnung abhängig. Da gibt es selbst beim bayer. VGH schon hoffnungsvoll stimmende Ansätze.
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18orlando,
22.09.2012
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Alfred,
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