ZWS bei Ferienwohnung die vom Arbeitgeber bezahlt wird
Hallo,
aufgrund eines Berufwechsels ziehe ich demnächst für 6 Monate zur Miete in eine Ferienwohnung (Gemeinde Miesbach), die mir vom Arbeitgeber bezahlt wird. Die Mietkosten werden allerdings nur unter der Voraussetzung übernommen, dass ich meinen alten Wohnsitz beibehalte. An beiden Orten gibt es übrigens die Zweitwohnungssteuer.
Nun zu den eigentlichen Fragen:
1. Bin ich überhaupt meldepflichtig> Es handelt es sich ja um eine Ferienwohnung der Firma.
2. Muss ich Zeitwohnungssteuer bezahlen>
Vielen Dank im Voraus
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- ZWS bei Ferienwohnung die vom Arbeitgeber bezahlt wird -
Hans1979,
26.09.2012
- ZWS bei Ferienwohnung die vom Arbeitgeber bezahlt wird - Gustav, 27.09.2012