ZWS bei Ferienwohnung die vom Arbeitgeber bezahlt wird
Hallo,
aufgrund eines Berufwechsels ziehe ich demnächst für 6 Monate zur Miete in eine Ferienwohnung (Gemeinde Miesbach), die mir vom Arbeitgeber bezahlt wird. Die Mietkosten werden allerdings nur unter der Voraussetzung übernommen, dass ich meinen alten Wohnsitz beibehalte. An beiden Orten gibt es übrigens die Zweitwohnungssteuer.
Nun zu den eigentlichen Fragen:
1. Bin ich überhaupt meldepflichtig> Es handelt es sich ja um eine Ferienwohnung der Firma.
2. Muss ich Zeitwohnungssteuer bezahlen>
Vielen Dank im Voraus
ZWS bei Ferienwohnung die vom Arbeitgeber bezahlt wird
» Hallo, aufgrund eines Berufwechsels ziehe ich demnächst für 6 Monate zur Miete in eine Ferienwohnung (Gemeinde Miesbach), die mir vom Arbeitgeber bezahlt wird.
Wie groß ist die Ferienwohnung eigentlich >
Bei den Miesbachern wirds wohl viel Freude auslösen, denn diese Satzung ist teilweise ganz schön unverschämt ausgestattet.
Man wird wohl melken bzw. abzocken wie übrigens alle oberbayerischen Kommunen, diese sind nämlich ziemlich stark von CSU- Bürgemeistern besetzt: