Zweitwohnungssteuer

bumi01 @, Donnerstag, 27.09.2012 (vor 4833 Tagen)

Hallo!

Ich bin neu hier und hatte zuvor mit dem Thema ZWS noch nichts zu tun. Nun hat jedoch meine Verlobte Post bekommen von der Stadt Halle nebst Aufforderung zur Abgabe der Erklärung zur Zweitwohnungssteuer. Ich hatte zunächst eine Fristverlängerung bis zum 30.9.12 beantragt. Jetzt läuft die Zeit also ab und ich habe keine wirkliche Ahnung, was ich nun machen soll. Meine Verlobte hatte in der Zeit vom 1.10.2003 bis zum 30.11.2008 einen Nebenwohnsitz in Halle zwecks Studium. Hat jemand eine Idee>

Zweitwohnungssteuer

Alfred @, Samstag, 29.09.2012 (vor 4831 Tagen) @ bumi01

Mit diesen Informationen allein lassen sich nur zwei Möglichkeitebn aufzeigen:
Die Verlobte behauptet und kann nachweisen, die Nebenwohnung in Halle
- tatsächlich überwiegend (als Hauptwohnung)oder
- weniger als drei Monate im Jahr
genutzt zu haben.

Zweitwohnungssteuer

Student Halle @, Montag, 01.10.2012 (vor 4829 Tagen) @ Alfred

Ich hatte auch meinen Nebenwohnsitz in Halle zwecks Studium angemeldet. Mir wurde das damals so empfohlen, da man dann versicherungstechnisch über die elterliche Wohnung mit versichert war. Ich habe mich jedoch an meinem Nebenwohnsitz die meiste Zeit aufgehalten, folglich hätte es laut Meldegesetz eigentlich als Hauptwohnsitz angemeldet werden müssen. Davon habe ich damals nichts gewusst, auch dass mal eine solche Zweitwohnsitzsteuer auf den Nebenwohnsitz erhoben werden würde war mir nicht bekannt. Beim Einwohnermeldeamt wurde mir keinerlei Information gegeben, weder wie ich mich richtig anmelde, noch dass ich bei einem Nebenwohnsitz Zweitwohnsitzsteuer zahlen muss. Wenn es sich um eine falsche Wohnungsanmeldung gehandelt hat (was sicher für viele andere Studenten auch zutrifft), kann man das dann prinzipiell rückwirkend ummelden> Wenn man das dem Amt dann mitteilt, wie sieht es mit den so gerne erhobenen Bearbeitungsgebühren oder Bußgeldern aus, besonders wenn sie mir dann unterstellen, dass man falsche Angaben bei der Wohnungsanmeldung gemacht habe>